Hallo ich hoffe, dass mir jemand hier helfen kann!
Ich habe Privatschulden bei 3 Kreditinstituten, die ich nicht begleichen kann und werde von einem Insolvenzanwalt betreut.
Ich habe kein pfändbares Eigentum oder sonstiges Vermögen. Mein Konto ist bis auf regelmäßige monatliche Gehaltseingänge von ca. 1000€, die für meinen Lebensunterhalt verbraucht werden, leer.
Ein erstes Angebot an meine Gläubiger wurde vor kurzem von diesen abgelehnt, Anfang Februar werde ich ihnen über meinen Anwalt ein verbessertes zweites Angebot unterbreiten. Sollte das zweite Angebot auch scheitern, so werde ich Privatinsolvenz beantragen.
ich habe vor einigen Tagen trotz meiner bisherigen Bemühungen einen gerichtlichen Mahnbescheid von einem der Gläubiger bekommen, dem ich auf Anraten meines Anwaltes nicht widersprechen werde, weil es für mich zusätzliche Kosten verursachen würde. Dieser Bescheid wird in einigen Tagen rechtskräftig.
Da ich davon ausgegangen bin, dass kurz nach dem Wirksamwerden des Mahnbescheides mein Girokonto bei der Sparkasse gepfändet wird, bin ich gerade da gewesen, um mein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln.
Ein Mitarbeiter der Sparkasse sagte mir aber, dass ich mein Konto noch nicht umwandeln soll, weil ich dann für den Rest meines Lebens nie ein Darlehen oder auch nur einen Dispo bei der Sparkasse bekommen würde.
Sollte eine Kontopfändung erfolgen, so würde die Sparkasse mir angeblich immernoch einen unpfändbaren Freibetrag von 1050€ gönnen.
Mein Konto wäre dann zwar gesperrt, ich könnte dann aber angeblich die Sperrung innerhalb eines Tages durch die Umwandlung meines Girokontos in ein P-Konto aufheben und wieder über mein Geld verfügen.
In der Praxis hiesse es für mich, dass auf keinen Fall was weggepfändet würde, weil das Guthaben auf meinem Konto nie die besagten 1050€ übersteigt.
Nach meinem Wissen heisst die Pfändung eines Girokontos allerdings, dass einfach komplett das ganze Guthaben ohne jegliche Freibeträge gepfändet wird.
Nun habe ich zwei wichtige Fragen:
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Ich bin mir nicht sicher wie kompetent der Sparkassenmitarbeiter ist, deswegen möchte ich hier nachfragen, was bei einer Pfändung meines Girokontos passiert. Bleibt das Guthaben unterhalb von 1050€ tatsächlich unberührt? Und werde ich nach dem Umwandeln des Girokontos in ein P-Konto wieder über mein Geld frei verfügen können?
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Hat jemand Erfahrungswerte wie schnell die Kontopfändung nach einem Gültigwerden des Mahnbescheides erfolgen kann? Es besteht für mich ja noch die Chance, dass ich mich Anfang Februar mit meinen Gläubigern außergerichtlich einigen werde. Sollte die Kontopfändung bis dahin noch nicht erfolgen, wäre sie ja nach der Einigung vom Tisch.
Vielen Dank im voraus.