Hallo.
Ich hoffe, das Thema ist hier unter „Recht & Qualitätsmanagement“ richtig aufgehoben, denn schließlich geht es um beide Begriffe, die hier meiner Meinung nach passen.
Die ganze Vorgeschichte erspare ich euch mal, nur soviel, nach dem Tod meines Schwiegervaters wollte sich meine Schwiegermutter noch mal etwas gönnen und die Außenanlage in Schuss bringen lassen. Das ging ging leider nach hinten los. Die Firma hat derart gepuscht, dass ich der Arbeit höchstens die Schulnote 4- geben würde.
Es geht um zu tief, aber fest betonierte Rasenkanten, ungleichmäßige Spaltmaße, um 30cm Platten, die nicht plan zueinander liegen, um zu unprofessionell geschnittene Steine. Da wurde also vielerorts mit Splitt aufgefüllt. Jede Firma, die im Auftrag einer Stadt arbeitet, ist besser.
Jetzt komme ich zu euch, euren eigenen Erfahrungen und Einschätzungen. Sie hat Rechtsschutz. Vielleicht bekommt man darüber ja auch einen Gutachter, der sich das ganze mal ansieht. Glaubt ihr, dass ein Gericht auf Behebung der Fehler bestehen wird, selbst wenn sie bereits einbetoniert sind, wie die Rasenkanten, oder wird das als unzumutbar für die Firma eingestuft?
Gruß, warsteiner