Pfusch im Garten - Kann man auf Schadensbehebung besteh`n?

Hallo.

Ich hoffe, das Thema ist hier unter „Recht & Qualitätsmanagement“ richtig aufgehoben, denn schließlich geht es um beide Begriffe, die hier meiner Meinung nach passen.

Die ganze Vorgeschichte erspare ich euch mal, nur soviel, nach dem Tod meines Schwiegervaters wollte sich meine Schwiegermutter noch mal etwas gönnen und die Außenanlage in Schuss bringen lassen. Das ging ging leider nach hinten los. Die Firma hat derart gepuscht, dass ich der Arbeit höchstens die Schulnote 4- geben würde.

Es geht um zu tief, aber fest betonierte Rasenkanten, ungleichmäßige Spaltmaße, um 30cm Platten, die nicht plan zueinander liegen, um zu unprofessionell geschnittene Steine. Da wurde also vielerorts mit Splitt aufgefüllt. Jede Firma, die im Auftrag einer Stadt arbeitet, ist besser.

Jetzt komme ich zu euch, euren eigenen Erfahrungen und Einschätzungen. Sie hat Rechtsschutz. Vielleicht bekommt man darüber ja auch einen Gutachter, der sich das ganze mal ansieht. Glaubt ihr, dass ein Gericht auf Behebung der Fehler bestehen wird, selbst wenn sie bereits einbetoniert sind, wie die Rasenkanten, oder wird das als unzumutbar für die Firma eingestuft?

Gruß, warsteiner

Lass erstmal von einem neutralen Gutachter ein Gutachten erstellen, vielleicht kann man damit ja einen unnötigen Prozess vermeiden. Wenn nicht, ist also zu einem Prozess kommt und die Gegenseite dann ein Gegengutachten präsentiert, wird das Gericht einen eigenen Gutachter bestellen.
Ohne etwas aus eigener Anschauung zu kennen und nur mit der Aussage der einen Seite lässt sich schlecht eine Aussage treffen, ob die Behauptung „Pfusch im Garten“ vor Gericht erfolgreich wäre.

„fest betonierte Rasenkanten“ können positiv sein. Bei mir haben sich die Kantsteine links und rechts des Gartenweges verschoben mit dem Ergebnis, dass sich die Spalten zwischen den Wegplatten vergrößert haben. Eigentlich müsste man sie hochnehmen und neu verlegen.

„mit Splitt aufgefüllt” Ich hätte mir unter den Wegeplatten Split gewünscht, es ist aber nur Sand, der im Lauf von Jahrzehnten von Ameisen nach oben getragen wurde. Die Platten sind unregelmäßig abgesunken, ich kann kaum barfuß über den Weg gehen, überall stehen Kanten und Ecken hoch. Schon 5mm reichen, um sich Schürfwunden zu holen.

@warsteiner Hast du deine Reklamationen mit der Firma besprochen oder willst du gleich juristisch scharf schießen?

Meine Schwiegermutter hat hier das sagen, aber Fakt ist, auch ohne ein Gutachter zu sein, sieht man Beispielsweise an einer ca. 7° verlaufenen alten Mauer und ca. 3 Meter ist die neue Parallel-Kantensteinmauer entfernt, dass 2 Platten nicht im 7° Winkel geschnitten wurden, sondern sogar im 12° Winkel, also weit ab von der alten Mauer. Und diese schrägen Spalte wurden mit Splitt aufgefüllt. Das ist jämmerlich und einer Gartenbaufirma unwürdig. Um nur mal einen Pfusch zu nennen. Es geht natürlich auch um Geld, um Vorkasse . Ihr kennt das, wenn es um bestimmte Nationalitäten aus dem Osten geht. Kroaten, Polen, Russen usw. Nicht rassistisch, alles schon da gewesen. Auch „unser“ Pole hing uns ständig in die Ohren, das muss ich aber haben, das muss ich aber haben. Solche Sprüche haben wir von deutschen Unternehmern noch NIE gehört.

Sie ist über 80, ist zwar geistig fit, wurde jedoch von diesem Kroaten dermaßen zugetextet, ging in Vorkasse und hat es nicht unterschreiben lassen. D.h. im schlimmsten Fall könnte er die Restsumme verlangen und sie könnte nichts tun, obwohl sie bereits den vollen Betrag gezahlt hat. Sie schämt sich auch sehr dafür.

Erst später, ich hoffe nicht zu spät, hat sie sich uns anvertraut, denn bisher hat sie immer alles alleine regeln können. Und wenn jetzt dieser Kroate tatsächlich auf sein Geld besteht, dass er ja schon bekommen hat, wollen ihn mit seinem Pfusch beikommen und alles dran setzen, dass er ihn auch beheben muss, bis hin zum herausreißen der Rasenkanten aus dem Beton und die Neusetzung. DAS wird ihm weh tun, soviel ist sicher, denn er hat diese Kanten auf gut Glück gesetzt, weil er sich vorher nicht die Waage von der alten Mähkante 1 Meter weiter geholt hat. Und wenn demnächst noch die Mähkanten gesetzt werden, sind sie fast bündig mit der Oberkante der Rasenkante. Und wieder, stümperhaft und jämmerlich. D.h. die Rasenkante muss eh raus und höher gesetzt werden, um mindestens 5 cm.

Alles eine Beweisfrage. Ihr könnt hoffentlich auch beweisen, dass diese Fehler von diesem Kroaten verursacht wurden und nicht eventuell von Euch durch nachträgliche „Verschlimmbesserungen“?

Es würde mich nicht wundern, wenn die Gegenseite dann in dieser Art argumentieren würde.
Könnt ihr wenigstens beweisen, dass der Kroate überhaupt in dem Garten gearbeitet hat?

Und selbst wenn, was macht ihr, wenn der Kroate behauptet, er habe auf Stundenbasis nach Anweisung Deiner Schwiegermutter gearbeitet? Könntest du die Unwahrheit dieser Behauptung beweisen?

hi,

Stell doch zunächst alle Mängel zusammen und schriebt auf, was vereinbart wurde.
Unterscheiden sollte man dann nach optischen Mängeln, die so nicht vereinbart waren. (z.B. diese Mäh-Rasrenkanten Problematik)
Anderen optischen Mängeln, die außerhalb der Toleranzen liegen (Versatz der Platten) und eben technischen Mängeln.

Vermeide dabei möglichst Winkelangaben, wenn sich dabei nicht um das konkrete Problem handelt.
Ungleichmäßig breite Fugen zur Mauer also lieber Messen und die Maße angeben.

das wäre aber doch ‚ausreichend‘ und noch nicht mangelhaft.
Etwas ungünstig formuliert.

Nachbesserung verlangen. Die Chance muss ihm erstmal eingeräumt werden.

dafür ist das Zeug da. Eine technische Begründung ist dafür oft gegeben.
Das betrifft natürlich keine schrägen oder welligen Fugen, die nicht der Wand folgen.

frag dich einfach selbst, ob es ein technischer Mangel ist, ein optischer Mangel, weil es anders vereinbart wurde, oder ob es nur nicht gefällt.

grüße
lipi

Gute Argumente. Er hat einen Festpreis in die „Rechnung“ geschrieben, mit dem Hinweis, Restzahlung bei Fertigstellung. Und genau da hat sich meine Schwiegermutter auf`s Glatteis führen lassen, denn sie hat ja bereits im Vorfeld alles bezahlt, weil ihr dieser Gärtner empfohlen wurde. Wir brauchen nicht über Sinn und Unsinn bzgl. dieser Zahlung sprechen, sie weiß es und ist fix und fertig. Im schlimmsten Fall hat sie 5.000 € in den Sand gesetzt. Wir können nur hoffen, dass er eine seriöse Firma führt und sich wenigstens der Moral verschrieben hat.

Beweise? Dass sein Firmenwagen mit Aufschrift vor dem Haus stand und alle umliegenden Nachbarn gesehen haben, dass dieser Gärtner alle Arbeiten selbst ausgeführt hat, incl. lautem abrütteln, das ja nun jeder mit gekriegt hat, wird als „Beweis“ reichen müssen. Doch der wichtigste Zeuge ist der zu rechten, der in seinem Garten saß, als die Rasenkanten gesetzt wurden. Mehr kann sie nicht tun, als all das in die Waagschale zu werfen.

Wie genau definierst du „neutral“. Im Streitfall wird dessen Aussage immer als Parteigutachten gewertet und, wie du unten schon schriebst, wird das Gericht einen Öffentlich Bestellten (und vereidigten) Sachverständigen hören, dessen Kosten ebenso der unterlegenen Partei auferlegt werden…

Man sollte sich gut überlegen, ob man das Geld nicht besser für etwas anderes verwendet.

Was die Rechtsschutzversicherung betrifft, ist zu prüfen, ob diese Vertragsrecht mit einschließt. Im Privatbereich ist das zwar in aller Regel so, aber man weiß ja nie…

Es ist ja schon mal ein Fortschritt, dass sie offenbar nachweisen kann, dass diese Firma dann tatsächlich bei ihr gearbeitet hat. Vorher hat sich das für mich mehr nach Privatbasis angehört.
Ansonsten wäre das Beste, wenn ihr ihn bei seiner Handwerkerehre packen könntet.

Klar und ruhig die Mangelpunkte ansprechen und Beseitigung fordern. Ruhig aber unmissverständlich.
Nicht gleich zu Beginn den RA ins Spiel bringen.
In der verfahrenen Situation ist die Atmosphäre im Gespräch besonders wichtig.

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Leider nicht in Steno zu beantworten, sondern mit ein paar Sätzen mehr. Mir war beim Betrachten dieser Anlage Kotzschlecht und erinnerte mich an den Pfusch aller Gartenbaufirmen, die je bei uns waren. Nur ein Beispiel. Als der Hof hinterm Haus fertig mit Steinen verlegt wurde, kam Samstags der Vorarbeiter und kontrollierte die Arbeit. Wir waren in unser oberen Wohnung mit auf Kippe gestellten Fenstern. Auch Nachbarn hätten das hören können, so laut war er. Was hast du denn DA wieder für einen Scheiß gebaut? Du kommst sofort hier hin und behebst das.

Die Qualität der Gartenbaufirmen könnte unterschiedlicher nicht sein. Das bedeutet im Klartext, was die Arbeiten bei meiner Schwiegermutter angeht. Die Splitt-Auffüllaktionen könnte man als optischen Mangel durchgehen lassen, doch die Rasenkanten verfehlen ganz klar ihren Zweck.

Sollte er die restlichen 5.000 € nicht mehr ansprechen, lässt sie ihn dennoch von dannen ziehn und ist um eine weitere Erfahrung reicher. Er kommt ja noch mal, um restliche Arbeiten auszuführen, dann sehn wir weiter.

Das finde ich vernünftig. Warum soll man sich monate- oder vielleicht sogar jahrelangen Ärger ins Bein binden?

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Und auch nur dann, wenn man bereit ist, wirklich auch einen Rechtsanwalt zu beauftragen, sonst macht man sich zur Lachnummer.

Ansonsten stelle ich zu meinem Text fest, dass ich zweimal habe Sätze in Punkte (…) habe auslaufen lassen. Regt mich bei anderen sonst auf. Ich bitte, das zu entschuldigen.

Ganz oben auf der Agenda steht ganz klar, er soll so schnell wie möglich vom Hof, vorher noch ein paar einfache Arbeiten ausführen, wie Büsche und Wurzeln herausreißen, sowie den Bauschutt mitnehmen und vor allem, dass er sich nicht an nochmaligen 5.000 € bereichert. Meine Frau wird dabei sein und ihre Mutter unterstützen, wenn nötig. Mein Schwager und ich bleiben fern. Wir haben dies bzgl. eine zu kurze Zündschnur und damit ist keinem geholfen.