pH 8,1: Formolzahl & titrierbare Säuren

Hallo,

ich hab beim Lernen gerade festgestellt, dass sowohl bei der Bestimmung der Formolzahl als auch bei der Bestimmung der titrierbaren Säuren (beide nach §64 LFGB) durch Titration mit NaOH immer der pH-Wert von 8,1 eingetellt wird.

Warum??

Es wird ja sicherlich nicht daran liegen, dass Phenolphthalein da seinen Umschlagspunkt hat - denn es wird mit einer pH-sensitiven Elektrode gearbeitet^^

Hängt das vielleicht irgendwie mit dem Durchschnittswert des Isoelektrischen Punkts der Aminosäuren zusammen? Also dass die AS an diesem Punkt praktisch „neutral“ reagieren und demnach nicht den Verbrauch an NaOH beeinflussen?! Das wär die einzige Idee die ich hätte.

Danke für eure Antworten!
Gruß, Queeny

Hei Queeny,

erstens: keine Nörgelei, aber deiner Frage entnehme ich, das du Lebensmittelchemie studierst, daher konstruktive Kritik: gewöhn dir wissenschaftlich korrekte Formulierungen an. Die nehmen dich sonst vor Gericht auseinander.

Wenn du in einer Lösung einen pH-Wert einstellst, brauchst du anschließend keine Titration mehr durchzuführen. Korrekte Formulierung: es wird auf den Umschlagspunkt von Phenophtalein bzw. auf pH 8,1 titriert.

Es wird ja sicherlich nicht daran liegen, dass Phenolphthalein da seinen Umschlagspunkt hat

Doch, genau daran liegt es.

  • denn es wird mit einer pH-sensitiven Elektrode gearbeitet^^

Das wäre dann aber nicht mehr strikt nach 64 LFGB, denn dort wird Phenophtalein genannt.
Du hast durch den Einsatz der pH-Elekrode eine modifizierte Methode.
Das ist in Ordnung, solange sie (erwiesenermaßen, dies muß validiert werden!) die gleichen Ergebnisse bringt.

Was sie natürlich nur tut, wenn man auf den gleichen Umschlagspunkt, also pH 8,1 titriert.

Bissig formuliert:
Das ist so wegen der Abwärtskompatibilität mit den armen Schweinen, die noch keine pH-Elektrode haben, sondern echt auf Farbumschlag titrieren müssen.

Schönes Wochenende!
mabuse

Hallo mabuse,

[…] deiner Frage entnehme ich, das
du Lebensmittelchemie studierst…

Richtig! Und deine konstruktive Kritik nehme ich sehr gerne an :wink:
Mein Beitrag war auch nur so schnell dahin geschrieben, daher bitte ich falsche Formulierungen zu entschuldigen ^^

Das wäre dann aber nicht mehr strikt nach 64 LFGB, denn dort
wird Phenophtalein genannt.

Hab gerade nochmal nachgelesen - da steht nichts von Phenolphthalien. Das liegt wahrschinlich daran, dass wir mit den „neuen“ Methoden von 1994 bzw. 1997 arbeiten, die die aus den Achzigern abgelöst haben.

Trotzdem vielen Dank für deine Erklärung! Das mit dem Phenolphthalein war im übrigen nur geraten, weil ich nur von einem einzigen Indikator (nämlich Phenolphthalein) den Umschlagspunkt auswendig kenn und der gepasst hätte! Das man das früher tatsächlich so gemacht hat, konnte ich ja nicht ahnen!

Schönes Wochenende!

Danke, gleichfalls!

Gruß, Queeny

Juhu Kollegin :wink:

Hab gerade nochmal nachgelesen - da steht nichts von Phenolphthalien. Das liegt wahrschinlich daran, dass wir mit den „neuen“ Methoden von 1994 bzw. 1997 arbeiten, die die aus den Achzigern abgelöst haben.

Welche hast du denn vor dir liegen?
Ich hab die L26.xx für Tomatenmark genommen, und da steht Phenophtalein. Und ich hab immer die aktuellsten da, gehört zum Job.

lg, mabuse

Hallo mabuse

Juhu Kollegin :wink:

naja, fast - schließlich bin ich ja noch Studentin (hab mein 5. Semester heute abschließen dürfen ^^)

Welche hast du denn vor dir liegen?
Ich hab die L26.xx für Tomatenmark genommen, und da steht
Phenophtalein.

Bei mir liegt ne Kopie von L31.xx rum - für Frucht- und Gemüsesäfte.

Beste Grüße,
Queeny