Hallo Thomas,
komme bloß nicht auf die Idee, die Rechtsform eines Unternehmens nach den Möglichkeiten der Namensgebung zu wählen. Spiele russisch Roulette oder mache eine Bungee-Sprung ohne Seil, aber nicht so einen gefährlichen Blödsinn.
Bei Einzelunternehmen gehört der Name des Inhabers zum Firmennamen. „Phantasiename Thomas Müller“ geht aber auch, es steht ja der Inhabername dabei.
Kapitalgesellschaften, z. B. eine GmbH, können einen reinen Phantasienamen wählen. Firmenname ist genau der Name, der im Handelsregister eingetragen ist.
Aber noch einmal: Eine GmbH-Gründung ist nur zu rechtfertigen, wenn aus dem Stand heraus Gewinne mindestens in Höhe der Abschreibungen realisiert werden oder wenn die Gesellschafter bereit und in der Lage sind, aufgezehrtes Stammkapital rechtzeitig aufzustocken, d.h. die Haftungssumme zu erhöhen. Andernfalls rutscht eine GmbH schnell in die Insolvenz und wenn deren rechtzeitige Anmeldung unterbleibt, wird der Geschäftsführer leicht zum Fall für den Staatsanwalt. Viele haben keine Ahnung, worauf sie sich bei einer Existenzgründung in Form einer GmbH einlassen. Wenn solche Entscheidungen nach dem Rat eines Steuerberaters oder irgendwelcher Bekannter erfolgten, kann das ein teures Spiel werden.
Gruß
Wolfgang