Genau. Hab ja auch erläutert, warum.
Selbst wenn du es hättest würde es nicht hierher gehören, denn diese diskussion wird andernorts geführt.
Ich unterstelle pauschal, dass kriegsführende Parteien dazu
neigen, gegen das Kriegsvölkerrecht zu verstoßen. Ist ja auch
logisch: Ohne Beschränkungen kämpft es sich effektiver.
Nein, im Gegenteil (Stichwort Repressalie). Frei nach dem Motto: Was du nicht willst, dass man dir tu, das füg’ auch keinem andern zu.
Das sich trotzdem regelmäßig einzelne Soldaten, ganze Gruppen oder auch Regierungen und militärische Führungen dazu entscheiden oder durch die Umstände dazu gebracht werden HVR-Verstöße zu begehen lässt sich nicht verallgemeinern, sondern muss im Einzelfall näher betrachtet werden.
Wie schon mehrfach gesagt: Es gibt ein weites Spektrum zwischen schwarz und weiß!
Richtig, hier geht es nur um die Frage, ob Nebelmittel in
bewaffneten Konflikten erlaubt sind
Nein, es geht darum, ob dieses spezielle Nebelmittel in diesem
Fall zulässig ist.
Äh? Du hast die Überschrift und den Eingangspost gelesen?
Die Frage war: „Sind Phosphorbomben tatsächlich international erlaubt?“
Einzig sachlich richtige Antwort: Ja, Nebelmittel (auch mit Phosphor) sind erlaubt.
Und „diesen Fall“ gibt es sowieso nicht, sondern zig einzeln zu prüfende Einzelfälle, es sei denn man will wieder unsachgemäß und kontraproduktiv verallgemeinern.
Und das verneine ich wegen der starken Gefährdung der Zivilisten.
Ich denke das haben hier auch alle verstanden, nur ist das nicht die Frage.
Im Übrigen scheitert diese Argumentation schon daran, dass das HVR weder eine „starke Gefährdung“ noch den sicheren Tod von Zivilisten verbietet. Da du das Ziel, das durch den Einsatz der Nebelmittel erreicht werden soll(te) weder generell noch im Einzelfall kennst wirst du hier auch keine sachliche Güterabwägung durchführen können. Zudem wiegt der Militärische Zweck im Normalfall so hoch, dass schon einiges zusammenkommen muss, damit sich der Einsatz militärischer Mittel verbietet. Nicht Humanität, sondern militärische Notwendigkeit bestimmt das Handeln und das rechtlich einandfrei abgesichert.
Erschwert wird das ganze ja dann auch noch zusätzlich durch die bekannte Tatsache, dass die Hamas sich gerne bewusst hinter Zivilisten versteckt. Man in so einem Szenario also ein legitimes militärisches Ziel hat, das seinerseits bewusst Zivilisten in Gefahr bringt, im vermeintlichen Glauben sich zu schützen.
Wer hier tatsächlich eine Beurteilung des Sachverhalts durchführen will, wie du es tust, der ist in meinen Augen nicht mutig, sondern der argumentiert ziemlich unverantwortlich und auf Stammtischniveau. Aber das muss wohl jeder mit sich selbst ausmachen.
Ja, tut sie erst mal. Aber sie ist nicht die letzte Instanz.
Im Regelfall schon.
Falls die entsprechenden Instanzen sich des Themas annehmen,
muss sie sich politisch und juristisch verantworten.
Kommt darauf an, welche Instanzen sollten das realistisch betrachtet sein, außer der israelischen Staatsanwaltschaft und den israelischen Gerichten?
Außerdem muss sie sich in der öffentlichen Diskussion verantworten, :in den Medien, in persönlichen Gesprächen und auf solchen
Plattformen wie dieser hier.
Entschuldigung, aber die Äußerungen und Rechtfertigungen von Repräsentanten Israels und der Hamas sind mir hier noch nicht untergekommen.
Um was denn sonst?
Um Fakten, die ja bereits genannt wurden.
Und meine Bewertung ist nun mal die besser begründete.
Angesichts der Tatsache, dass ich hier noch keine anderen Wertungen und Meinungen gesehen habe steht sie aber tatsächlich ziemlich einsam und unwiedersprochen da. Vielleicht versuchst du es mit dieser Meinung in den entsprechenden „Diskussionen“ im Nahost Brett?
Ob deine Meinung dann wirklich die „besser begründete“ ist, obwohl sie eben davon ausgeht den Sachverhalt gar nicht bzw. nur stark einseitig zu kennen, mag jeder für sich entscheiden.
Gruß Andreas