Photovoltaikanlage im brachliegenden Gartenland?

Servus,
es muss eine Baugenehmigung eingeholt werden.Des weiteren eine Netzverträglichkeitsprüfung durch den zuständigen Stromversorger.Das ist mit Kosten verbunden und in der Regel mit Auflagen.Bei zu erwartenden 150-200 kWp Leistung und einer Vergütung von 13,50 Cent ist die Anlage damit unwirtschaftlich.Der kplt. Preis für die Errichtung einer Anlage dieser Größenordnung und durch Fachleute montiert, liegt momentan bei 1500-1600,- pro kWp.

MfG Hydropath

Hallo,

danke für die Antwort.

Sie kommen zu einer realistischen und von mir gut nachvollziehbaren Schlußfolgerung.
Es rechnet sich nicht für uns! Punkt!

Gruß
Jörg

Wenn Sie eine Photovoltaikanlage im Garten errichten wollen, sollten Sie im Branchenbuch unter „Solartechnik“
eine Firma in Ihrer Nähe herausfinden und diese um ein Angebot bitten. Durch die Neuregelung der Einspeise-Vergütungen ist es sinnvoll, möglichst bald den Entschluss zum Bau der Anlage umzusetzen. Kosten und Ertrag kann man nur bei Kenntnis des Bauplatzes und seiner Umgebung sowie der voraussichtlichen Entwicklung der Bebauung des Gebietes ermitteln.

Wie ich schon mal antwortete, ging ich von Eigennutzung aus, also ohne Einspeisung.
Bei Nutzung als Unternehmer ( Energielieferant )
müsst Ihr euch mit den Behörden auseinadersetzen,… Grünflächenamt,Baubehörde --.etc,…
Ich beschäfige mich nicht mehr mit solchen Sachen, da das Gehnehmigungsverfahren mir meine letzten Haare hat schwinden lassen,
Ich helfe gern, auch vor Ort, was Kabelverlegung ,Berechnung…
und weiteres betrifft,
Nicht vergessen:
Schattenwirkung der Module miteinander!!
mfg
wvm

Hallo,

danke für die Antwort.

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, meinst Du totale EIGENNUTZUNG???
Keine Einspeisung ins Netz des örtlichen Netzversorgers??

Förderung bekomme ich für meine Brachfläche sowieso nicht.
Aber an ausschließlicher Eigennutzung habe ich noch gar nicht gedacht.

Wie würde solche Anlage ausgebaut sein und in etwa kosten??

Gruß
Jörg

Hallo Jörg,

erstmal Entschuldigung für die späte Antwort, aber ich war im Urlaub.

ich fürchte Sie sind etwas spät dran.

Photovoltaikanlagen auf Freilandflächen

Das aktuelle EEG sieht dafür mehrere Möglichkeiten vor:
1.Großanlage auf Konversionsflächen
2.Freilandanlage entlang Autobahnen und Schienenwegen
3.Freiflächenanlagen im Gewerbegebiet oder Industriegebiet
4.Großanlage auf Grünflächen oder Ackerland

Solaranlagen auf Grünflächen sowie Ackerland (Punkt 4) durften nur noch bis Ende 2010 errichtet werden, wenn vor dem 25. März 2010 ein Bebauungsplan beschlossen wurde. Damit ist diese Möglichkeit der Anlagenerrichtung ab dem Jahr 2011 hinfällig. Bleiben also nur noch die Möglichkeiten Konversionsflächen sowie sonstige Flächen. Da das EEG nur unzureichend Informationen über die Definition dieser Begriffe liefert, musste sich die Clearingstelle EEG mit diesem Thema befassen. Die Clearingstelle EEG ist eine neutrale Einrichtung zur Klärung von Streitigkeiten im Bereich des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Sie steht zur Lösungsfindung und Schlichtung zur Verfügung. Die Empfehlungen sind jedoch nicht rechtlich bindend, allerdings können Streitparteien vereinbaren, sich einem Votum per (notariellem) Vergleich oder Vertrag zu unterwerfen und so eine Bindungswirkung herzustellen.

Sollte sich die Fläche in einem Industriegebiet befinden (davon gehe ich jedoch bei Ihrer Fragestellung nicht aus) gäbe es noch eine Möglichkeit:

Freiflächenanlagen im Gewerbe- und Industriegebiet

Anspruch auf Vergütung besteht, wenn sich PV-Freiflächenanlagen auf Flächen befinden, die vor dem 01.01.2010 als Gewerbe- oder Industriegebiet ausgewiesen waren (§ 32 Abs. 3 Satz 2 und 3 EEG). Damit ist die Möglichkeit der nachträglichen Schaffung von Gewerbeflächen nur für den Zweck der Errichtung einer PV-Großanlage ausgeschlossen. Daher können grundsätzlich nur noch solche Flächen für Photovoltaik genutzt werden, die bereits vor dem 01.01.2010 als Gewerbegrundstück genutzt wurden.

Sollten Sie weitere Fragen haben bitte ich um kurze Rückmeldung.

MfG
ascho

Hallo ascho,

danke für die ausführliche Antwort.

Kann ich eine evtl. Förderung vor dem Bau schon klären oder erst wenn die Anlage steht?

Gruß
Jörg

Hallo Jörg,

auf jeden Fall vorher. In Ihrem Fall relativ einfach. Sie müssen nur abklären ob die geplante Fläche als Gewerbefläche oder Konversionsfläche ausgewiesen ist. Andernfalls keine Förderung. Am Besten von einem Solarteur in Ihrer Gegend ein Angebot machen lassen. Ist dieser seriös, ist dieses kostenlos.

MfG
Ascho

Hallo,
versuche mal, die Firma Havelland Solar zu googeln,- die vertreiben eigentlich nur an Selbstständige oder Wiederverkäufer,…, aber günstiger in dieser Grösse wirst Du nicht finden.
Das ist ein Geheimtipp,…
viel Glück!!
PS: ich bin eigentlich nur für autarke Anlagen am heissen Draht,…aber es wird immer wirtschaftlicher, allen Strom für sich selbst zu nutzen, und nur den überschüssigen zu verkaufen, resp. den fehlenden zu kaufen,
ist ein heisses Thema

Kauf Dir mal eine Ausgabe der = PHOTON=, da findest Du mehr, als ich schreiben und wissen kann . Oder bestell Dir ein kostenloses Exemplar.
Würde gern wissen, wie es bei euch so weiter läuft !!
Ach noch was:
in jeder Stadtbücherei gibt es einige gute Ratgeber betreffs Aufbau etc…

Sonnige Grüsse

wvm

Hallo,

danke für die Antwort und für die guten Tipps.

Werde ich gerne und schnell ausprobieren.
Klingt prima.

Melde mich dann mit dem Ergebnis wieder.

Gruß
Jörg

Danke,
und viel Glück mit den Behörden
Es klappt immer, wenn 100% Einstellung da ist. Wetten??
Beste Grüsse
wvm

Hallo Jörg,

sorry für die späte Antwort.
Die errichtung einer PV-anlage als Freiflächenanlage in einem Garten ist meines wissens nur dan möglich wenn es sich um ein Konversionsfläche handelt.
Am Rand von Autobahnen und Bahnlinien und so.
Wenn es doch genehmigt würde wäre es eine Freiflächenanlage, und die wird im August 2012 mit 12,97cent je kW vergütet. Die Vergütung sinkt jeden Monat um 1%

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MfG
Thomas