Hi,
in den AVB einer Privathaftpflicht steht folgender Passus:
"Mitversichert ist die gesetzl. Haftpflicht…
1.4 als Radfahrer;
1.5 aus der Ausübung von Sport, ausgenommen ist eine jagdliche
Betätigung und die Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeug -rennen sowie die Vorbereitung hierzu (Training); eingeschlossen ist
jedoch die gesetzliche Haftpflicht für Schäden aus dem Training zu
Radrennen (z.B. Straßenrundfahrten, Triathlon etc.), an denen der
Versicherungsnehmer privat und nicht als Lizenzfahrer teilnimmt;"
Frage zu 1.5: ist hier nur das TRAINING mitversichert? D.h. wenn Hobby-Triathlet A beim „12. Volkstriathlon“ beim „Jedermannrennen“ teilnimmt und dort einen Unfall verursacht ist das nicht versichert, aber wenn er im Training einen verursacht hätte schon? Üblicherweise trainiert man ja auch gar nicht auf der Strecke auf der man später fährt.
Verstehe ich nicht…
Gruss
K