Liebe Gemeinde, vor kurzem starb ein Vereinsmitglied, dem ich, da er Uhrenliebhaber war, eine nicht gerade wertlose Tischuhr zur Inspektion und Reparatur übergab. Ich kenne die Witwe nicht, hätte aber gerne die Uhr zurück. Innerhalb welcher Zeit ist es unhöflich, mich mit meinem Anliegen an die Dame zu wenden? Ich bitte um einen Tipp. Vielen Dank, Manfred
Hallo,
ich würde 2-3 Wochen bis nach der Beerdigung warten.
Gruß Backs
Hallo, Manfred,
falls du das nicht schon getan hast, würde ich der Dame zunächstmal kondolieren, am besten persönlich! Danach fällt ein „geschäftliches“
Gespräch in einiger Zeit sicher leichter. Zu lange würde ich aber auch nicht warten (die 2-3 Wochen, die BacksBanny erwähnte, sind ok).
Hth und Gruß, jenny
Hallo Manfred,
dein Vorgehen hängt auch von den Sitten in der Region ab.
Es gibt bei katholischen Christen die Tradition des „Sechswochenamts“. Das ist ein Gottesdienst, der 6 Wochen nach dem Begräbnis stattfindet. Die Sitte geht davon aus, dass man nach sechs Wochen die Phase der intensivsten Trauer hinter sich hat und den Alltag einigermaßen bewältigt.
(Ein weiterer wichtiger Zeitpunkt für die Trauer liegt ein Jahr nach dem Tod, dann endete die traditionsgemäße Frist für das Tragen der schwarzen Trauerkleidung - ein Zeitraum, der hier aber unpassend erscheint.)
Wenn die Region diese Bräuche pflegt, könnte auch das Abwarten des Sechswochenamts angemessen sein.
Freundliche Grüße
rotmarder
Liebe Gemeinde, vor kurzem starb ein Vereinsmitglied, …
Danke für Eure prompten Antworten, ich habe mich für drei Monate entschieden. Manfred
Danke für Eure prompten Antworten, ich habe mich für drei
Monate entschieden. Manfred
Hallo, dann frag doch lieber nochmal im Rechtsbrett nach, nicht dass die Uhr bis dahin schon in die Erbmasse geflossen ist
Gruß Susanne
Hallo,
Hallo, dann frag doch lieber nochmal im Rechtsbrett nach,
nicht dass die Uhr bis dahin schon in die Erbmasse geflossen
ist
Das ist vielleicht lustig gemeint, aber natürlich Unfug. In die Erbmasse fließen nur Dinge ein, die im Eigentum des Erblassers gestanden haben. Der Herausgabeanspruch des Eigentümers wird davon nicht betroffen. Er richtet sich immer gegen den aktuellen Besitzer ohne Besitzrecht.
Gruß vom Wiz
Hallo,
Hallo, dann frag doch lieber nochmal im Rechtsbrett nach,
nicht dass die Uhr bis dahin schon in die Erbmasse geflossen
istDas ist vielleicht lustig gemeint, aber natürlich Unfug. In
die Erbmasse fließen nur Dinge ein, die im Eigentum des
Erblassers gestanden haben. Der Herausgabeanspruch des
Eigentümers wird davon nicht betroffen. Er richtet sich immer
gegen den aktuellen Besitzer ohne Besitzrecht.
Hallo, ne witzig meinte ich es nicht, ich meinte ja schon auch „unberechtigt in die Erbmasse geflossen“, sprich bei der Haushaltsauflösung wird die Uhr gefunden und weil sie so kitschig aussieht, da eben alt (stell mir da grad so eine schöne Tischuhr vor mit allerlei Schnörkel) womöglich von den erben gar verkauft oder eben an Tante Trudi aus ganz weit weg weitergereicht, damit die auch was abbekommt.
Ich kenn bei Erbfällen bisher nur die Hyänenfassung, alle Stürmen die Bude und raffen was nur geht „Aber die Ohrringe hat Oma immer mir versprochen“ und „Ach die arme x (alleinerziehender Sozialfall und zufällig Nichte der angeheirateten Hauptrafferin), die hat ja kaum was, die kann ja noch das und das und das bekommen (Tischdecken und andere Weißware, sitzecke etc u. sogar die Bett-Decke in der der Opa verstarb)“
2x in innerhalb der jeweiligen Familie (mal meine, mal vom Männe) und einmal sogar von den Unter-Mietern (war kein Erbfall, meine Oma hatte nur nen Schlaganfall auf nimmerwiedersehen, da Heimbedürftig und nachdem denn die Heimmöbel aus dem Haus geholt waren, waren alle anderen Möbel, die danach abgeholt werden sollten plötzlich verschwunden und die Untermieter präsentierten stolz den Geldbetrag den sie dafür erzielen konnten- nein kein Diebstahl, sie wollten meinen Eltern „einen Gefallen tun“ und haben denen das Geld (drei Krümel) gegeben, "Bevor die Sachen auf den Müll wandern- aber die Marmorbestückte Frisierkommode aus den 20ger Jahren die ich irgendwann mal bekommen sollte war eben wech und allein die wär den Gesamt-Betrag schon wert gewesen, und emotional mindestens das 10fache)
Sowas in der Art hatte ich im Hinterkopf…da kann es schnell mal sein, dass so ein hübsches und womöglich wertvolles Ding unter die Räder kommt.
Vielleicht nicht wenn es ein Laden ist und ersichtlich/logisch dass die dortigen alten Uhren anderen gehören, aber wenn das ein Privatfrickler oder pensionierter Uhrmacher ist und die uhr zuhause rumsteht, dann schon.
Ich tät beim Kondolenzbesuch zumindest dezent ankündigen dass ich mich in ein paar Wochen nochmal melde, „damit ich sie von meiner Uhr entlasten kann“ oder „Rufen Sie mich an, wenn es ihnen wieder etwas besser geht, ich hab da noch ein Anliegen“ ist vielleicht noch besser, denn man überlässt es der Witwe wann es soweit ist, dass sie sich um sowas kümmern kann.
Ich hätte da keine grösseren Hemmungen, man sollte nur nicht mit der Tür ins Haus fallen und Verständnis zeigen dass es nicht gleich morgen geht.
Gruß Susanne