Hallo,
ich hätte gerne mal ne Rückmeldung wie ihr Folgendes findet:
Ich war am Sonntag in der Heimat, am Grab meiner Mutter. Um das Grab herum wurden drei Gräber geebnet. Ich nehme an nach Ablauf der Ruhefrist. Während ich mich um die Grabpflege kümmerte, kamen meine Kinder aufgeregt angerannt und baten mich mitzukommen. Sie zeigten mir an den besagten drei Gräbern Knochen Verstorbener. Wie konnten Schädelknochen, Kieferknochen, Oberschenkelknochen, Hüftgelenke….klar erkennen, sogar eine Zahnprothese fanden wir. Klar, es ist bekannt dass verzögerte Verwesungsprozesse zum Problem werden, aber ist es nicht pietätslos, Teile Verstorbener nach Umgrabungen/Erdauflockerungen einfach so liegen zu lassen?
Vor paar Monaten wurde auf dem geebneten Grab meines Onkels (dessen Grabnutzungsrecht ich von meiner Mutter vererbt bekam) eine Grabstein als Gedenkstätte einer 1992 Verstorbenen eingerichtet. Das Friedhofsamt und der Friedhof tat es als Verwechslung ab, der Grabstein wurde daraufhin versetzt, allerdings erst auf Druck meinerseits. Ein Grab, 2x Gebühr kassiert, in der Hoffnung, merkt ja keiner? Nachdem ich die Knochen gesehen habe frage ich mich, ob der Friedhof Schmu treibt und ob man das zur Anzeige bringen sollte? So kann man doch nicht mit Verstorbenen umgehen. Seit Sonntag hege ich jedenfalls Zweifel.
Sollte ich das polizeilich melden? Was meint ihr?
Servus,
dass die Ruhezeit so heißt, wie sie gemeint ist. Da ist kein Schmu.
Die theologisch ohnehin nicht so gut haltbare „Auferstehung des Leibes“ kommt übrigens im apostolischen Glaubensbekenntnis schon eine ganze Weile nicht mehr vor.
Wer sich an Verstorbene vor allem in Gestalt von
erinnert, pflegt ein ziemlich archaisches Totengedenken, das von christlicher Kultur nicht gedeckt ist.
Nö, sondern denk einfach mal darüber nach, was „Ewiges Leben“ und „Auferstehung der Toten“ für Dich persönlich bedeuten.
Schöne Grüße
MM
Hallo so etwas ist höchst pietätlos und man sollte das in der Presse öffentlich machen ,denn das wirkt besser gegen die Verantwortungslosigkeit dieser Menschen.
Anzeige bei der Polizei bringt nichts. Mir tun die Kinder leid die das ansehen mussten.
Viele Grüße noro
Eine Verwechselung kann vorkommen, da sollte man im Einzelfall nicht gleich die Flöhe husten hören. Aber die Geschichte mit den Knochen geht so überhaupt nicht. Eine Strafbarkeit nach § 168 StGB, Störung der Totenruhe, ist hier zwar nicht gegeben, da das geschützte Rechtsgut dieser Vorschrift nur die noch individualisierbare Leiche bzw. Teile dieser Leiche ist. Aber in den Friedhofsordnungen gibt es regelmäßig Vorschriften, wie mit einzeln aufgefundenen Knochen, … umzugehen ist. Diese werden üblicherweise zunächst gesammelt und dann erneut gemeinsam anonym bestattet oder anderweitig angemessen behandelt. Daher sollte man den Fund sofort der zuständigen Stelle anzeigen, und um Einleitung der notwendigen Maßnahmen bitten.
Hast Du was geraucht? Wer soll denn Deinen „Humor“ verstehen, außer Dir?
Das ist jetzt überhaupt nicht irgendwie humorig gemeint - es ist mir ernst damit, dass das, was von einem Menschen nach dem Tod im Grab herumliegt, eben nicht mehr diesen Menschen ausmacht, sondern ein Haufen verschiedenster organischer und weniger anorganischer Verbindungen ist, der zum Staub zurückkehrt, aus dem der Mensch gemacht worden ist.
Dass Totengedenken üblicherweise auch an dem Ort stattfindet, wo er begraben ist, ist keine Verehrung seiner körperlichen Überreste, und das, was von einem Menschen nach christlicher Meinung zum Jüngsten Tag antreten wird, ist nicht sein irdischer Körper. Insofern ist es gleichgültig, ob zwischendurch einer mit dem Bobcat einen übrig gebliebenen Oberschenkelknochen oder eine übrig gebliebene Schädeldecke hierhin oder dorthin wirft: Der Mensch, dessen unter anderem auch an dem aufgelösten Grab gedacht wird, steckt nicht in diesen Knochenstücken.
Schöne Grüße
MM
Solange es nicht gesellschaftlicher Konsens ist, dass man Tante Erna nach ihrem letzten Atemzug vom Hundefutter-Produzenten abholen lässt, braucht man mE nicht wirklich darüber diskutieren, dass menschliche Überreste einer angemessenen und würdevollen Behandlung bedürfen. Du magst das für dich individuell anders sehen, nimmst da aber eine Position recht deutlich am Rande der Gesellschaft ein. Kommt nicht von ungefähr, dass auch Menschen ohne/mit geringer religiöser Bindung sich dann eine zumindest pseudo-religiöse Zeremonie für den eigenen Abschied/den Abschied von Angehörigen gönnen und zum Totengedenken langjährig Gräber unterhalten, pflegen und schmücken. Auch der regelmäßige Ärger um mehr oder minder anonyme Gräber und deren dann doch vorgenommener Schmuck, spricht hier eine deutliche Sprache.
Und daher gibt es eben auch Regelungen zum Umgang mit menschlichen Knochenfunden, und die sind einzuhalten, auch wenn es sich da nur um „organische Verbindungen“ handelt.
Hallo,
dazu passt sicher das hier - https://www.rnz.de/nachrichten/buchen_artikel,-wallduern-menschliche-Ueberreste-in-abfallcontainer-auf-dem-friedhof-entsorgt-_arid,589578.html
zwar schon etwas älter, aber immer noch aktuell - hier : Landesbestattungsgesetz - das dürfte in den anderen Bundesländern sicher ähnlich sein.
Gruss
Czauderna
Aus eigener Erfahrung: Kinder können damit wesentlich besser umgehen, als mancher Erwachsene.
ansonsten: s. @Wiz
Es war hier weniger eine theologische und mehr eine rechtliche Frage: Wie ist mit den Überresten von Verstorbenen nach Ablauf der Ruhezeit umzugehen?
Bombadil
Servus,
weder Schmu noch Pietätlosigkeit halte ich für rechtliche Begriffe - aber sei’s drum: Nu, mäg…
Schöne Grüße
MM
„Störung der Friedhofsruhe“ ist ein (hier nicht passender, klar) juristischer Begriff, der aus der Pietät (Würdigung der Leichen Verstorbener) entstanden ist. Insofern denke ich, dass man juristische Fragen, die Pietät(slosigkeit) beinhaltet, stellen und auch so beantworten.
Aber das führt vom Thema weg, lassen wir diese Haarspalterei.
Viele Grüße
Bombadil
Hallo,
was genau, hat dir an meiner Antwort (8/12) nicht gefallen ?
Gruss
Czauderna
Ähm, du siehst mich verwirrt. Ich hatte auf Aprilfisch geantwortet, nicht auf deine Antwort. Es kann sein (ich habe den verlinkten Text nicht gelesen), dass deine Antwort genau richtig ist. Es ging mir aber nur um Aprilfisch’ Einwand.