Und worauf stützt du diese Aussage?
Hier geht es nicht um Leistungen bzw. Ersparnisse des Arbeitgebers, sondern des Arbeitnehmers!
Der PKV-Versicherte hat immer gegenüber der GKV einen Leistungsvorteil und in den meisten Fällen auch einen Beitragsvorteil. Abraten würde ich allerdings wenn die Ehefrau bei dem PKV-Versicherten mitzuversichern wäre (Ausnahme Beamte).
Nur den Beitragsvorteil sollte man nicht in den Sparstrumpf stecken, sondern in eine Altersversorgung einzahlen um damit im Alter seine KV-Beiträge zu zahlen. Und wenn man es richtig macht, beteiligt sich hier sogar noch der Arbeitgeber an dem Aufbau der Altersversorgung.
Wenn man dies richtig umsetzt, werden im Alter die PKV-Beiträge durch die Deutsche Rentenversicherung und durch die Altersrücklagen gezahlt. Unter Umständen wird mit diesen Geldern sogar noch der jährliche Urlaub finanziert.