PKV Altverträge und verträge ab 1.1.2009

Hallo allseits,

ist es möglich, einen PKV „Altvertrag“ in einen „Neuvertrag“ auf Basis der Verträge nach 01.01.2009 - insbesondere in Bezug auf die Möglichkeit des Versicherungswechsels mit teilweiser Mitnahme der ALtersrückstellungen - ändern zu lassen?

Ich meine damit nicht, dass es eine rechtliche Grundlage dafür gibt, so dass die Versicherung sich darauf einlassen *muss* das existiert m.W. nicht, aber die Praxis zeigt doch oft, dass Ändedrungen in beidseitigem Einvernehmen manchmal durchaus möglich sind, und dass dem Einvernehmen ab und zu mit den richtigen Argumenten auch nachgeholfen werden kann.

Ist jemandem bekannt, dass solche Vertragsänderungen jemals durchgeführt wurden?

Thx

Armin.

Hallo,
für den Versicherten wäre eine solche Variante zunächst mit höheren Beiträgen verbunden - rückwirkend ab 1.1.2009. Grund: die Alterungsrückstellungen sind seither (für Verträge ab Beginn 1.1.2009) anders (höher) kalkuliert. Das Ganze kann ergo aus Sicht des Versicherten nur dann Sinn ergeben, wenn ein PKV-Wechsel ohnehin geplant ist.
Für die PKV wäre die Angelegenheit sehr aufwendig - umfangreiche, zeitaufwendige Berechnungen müssten erfolgen. Und das für einen Versicherten, der das Unternehmen aller Wahrscheinlichkeit nach kurzfristig verlassen möchte. Aus welchem Grunde sollte da die PKV zustimmen?
Gruß J.K.