PKV-Basistarif - Erstattungsfristen?

Guten Abend,

die fiktive Renate Rentnerin erhält zu ihrer Rente aufstockende Grundsicherung und ist im Basistarif einer PKV (ein rechtzeitiger Wechsel in eine GKV ist verpennt worden)…

Kulanterweise überweist ihre PKV die offenen Arztrechnungen direkt an die Ärzte, so dass sie hier nicht in Vorleistung treten muss…

Die Bearbeitung der eingereichten und bereits bezahlten Rezepte dauert inzwischen über 2 Monate… bei Kleinbeträgen nicht wirklich schlimm…was aber nun, wenn Renate mal ernsthaft erkrankt und teure Medkamente verordnet bekommt? Da kommen ja schnell mal 100,–€ zusammen…die von ihrer Grundsicherung 2 Monate zu entbehren…schier unmöglich…

Ein Telefonat mit der Sachbearbeiterin der PKV bringt kein zufriedenstellendes Ergebnis: Das sei nun mal so, nötigenfalls solle sie sich das Geld leihen… die eingehenden Rechnungen werden chronologisch abgearbeitet und wegen Unterbesetzung der Abteilung sei nun mal im Moment so eine lange Bearbeitungszeit „normal“…

Ein Blick in die Vertragsunterlagen bzw. die Tarifbeschreibung des Basistarifs bringt keine Klarheit…
Gibt es dennoch irgendwelche (gesetzlichen?) Fristen, in denen eine PKV die Erstattung leisten muß?

Vielen Dank für sachdienliche Hinweise zu diesem fiktiven Fall.

Gruß
MG

Greift ggf. §14 VVG?
Guten Morgen,
da mich die fiktive Thematik nicht losgelassen hat, bin ich doch inzwischen „fündig“ geworden…

§14 VVG:
http://dejure.org/gesetze/VVG/14.html
Nach meinem Verständnis düfte dieser § in Frage kommen…?

1 Monat ist immerhin deutlich kürzer, als über 2 Monate… Verzugszinsen zusätzlich ggf…

Gruß
MG

Jo das ist korrekt, allerdings geht der Monatszeitraum erst nach Fälligkeit los. Nach gängiger Rechtssprechung hat da die PKV bei einfachen Fällen eine Zeit von 1 Woche zur Bearbtung. Insgesamt also 1 Monat und 1 Woche.

Schöne Grüße, Bernhard