PKV Klausel in den AVB wegen Krankenhaustagegeld

sehr geehrte Fachleute/-innen,
habe heute mal etwas Zeit investiert und die Tarif-und Vertragsbedingungen der PKV studiert.
Ein Passus in den AVB macht mich etwas stutzig:

Obliegenheiten des VN:
„Eine weitere Krankenhaustagegeldversicherung darf nur mit Einwilligung
des Versicherers abgeschlossen werden.“
d.h. wenn man parallel eine Unfallversicherung abschliessen würde (was ja bei Selbständigen durchaus nicht überraschend sein dürfte), in der aber ebenfalls die Leistungen Krankenhaustagegeld und sogar Krankentagegeld enthalten sind, wäre das eine Obliegenheitsverletzung?
Könnte die PKV bei späterer Kenntnisnahme davon den Versicherungsvertrag sogar außerordentlich kündigen?

dieser § geht in eine ähnliche Richtung, den verstehe ich gar nicht:
„Wird für eine versicherte Person bei einem weiteren Versicherer ein
Krankheitskostenversicherungsvertrag abgeschlossen , ist der Versicherungsnehmer verpflichtet,
den Versicherer von der anderen Versicherung unverzüglich zu
unterrichten.“
könnte das vielleicht ebenfalls die Leistungen aus der Unfallversicherung betreffen?

schon klar, geht sehr ins Detail, und die Frage in einem Forum bleibt sicher nicht meine letzte Aktivität zur Klärung, aber vielleicht war einer der Fachleute hier ja zufällig schonmal mit sowas befasst

viele Grüße
Ralf

Könnte schon und was hindert einen nachzufragen ?

Meines Erachtens nach ist aber ein Unfall keine Krankheit. Folglich ist eine Zahlung von Krankenhaustagegeld nach Unfall keine Zahlung von „Krankheitsfolgen“.

Aber das sind Spitzfindigkeiten.

Kündigen wird man wohl nicht, aber im Fall der Fälle nicht alles auszahlen, man wird sich unter den Versicherungen absprechen und anteilig zahlen.

Außer dem Todesfallrisiko (Lebensversicherung) gibt es doch m.E. nach keine (kaum eine ?) VS, für die man sich im Falle eines Schadens mehrfach absichern könnte und die dann alle auszahlen.

MfG
duck313

Das Krankenhaustagegeld in der Unfallinvaliditätsversicherung ist nur eine Zusatzleistung der Unfallversicherung und kein eigenständiger Vertrag wie das reine Krankenhaustagegeld. Es wird auch nur im Fall eines unfallbedingten Krankenhaustagegeldes gezahlt. Es fällt damit nicht unter die Obliegenheiten.