Hallo Leute!
Ich (Angestellter) habe heute Post von meiner PKV erhalten, daß sie zum 01.04.2018 den Beitrag (+13%) und die Selbstbeteiligung (+15%) erhöhen werden. Ich bin noch nicht all zu lange bei der PKV, so das ich schon überlege zu kündigen. Habe ich bei diesen beiden Beitragserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht um wieder in die GKV zu wechseln? Oder muss ich auch bei solchen Beitragserhöhungen erst mit ein paar „Tricks“ unter die jeweils gültige JAEG fallen um mich wieder gesetzlich zu versichern?
Freue mich auf viele Antworten
Asti
Hallo,
GKV geht so nicht, und was die „Tricks“ angeht, da gehören in diesem Fall drei dazu, du, dein Arbeitgeber und die gewählte GKV-Kasse und alles muss ggf. einer Betriebsprüfung standhalten, also legal sein.
Gruss
Czauderna
Das ja. Du könntest eine preiswertere PKV suchen.
Übrigens müsste das auch im Erhöhungsschreiben drin stehen.
Ob Du in die GKV zurück könntest ? Aus welchem Grund konntest Du denn überhaupt aus der GKV raus ? Oder warst Du nie drin ?
Du kannst nicht kündigen, die Beitragserhöhung (DKV?) ist aber auch kein Grund das zu tun. Fast 5 Jahre in Folge wurde in den BMK Tarifen gar nicht erhöht und jetzt ist mal eine Anpassung fällig.
Die GKV hat in der Zeit die Beiträge jedes Jahr ordentlich angehoben.
Raus aus der PKV kommst du bis 55 nur wenn du im Angesteltenverhältnis dauerhaft unter die JAEG fällst. Dauerhaft wird meist mit „einem Jahr“ übersetzt. Im Idealfall machst du das bevor du den Job wechselst.
Das läuft dann so:
- Einkommen durch Teilzeit unter JAEG senken
- Job kündigen
- Neuen Job annehmen und bei der Frage nach der Versicherung sagen „gesetzlich pflichtversichert“. Dann kannst du im neuen Job auch ein paar Millionen verdienen und bleibst in der GKV.
Die moderate Preissteigerung kann dafür aber kein Grund sein.
Das kannst du natürlich belegen! Oder doch nicht? Weil es vielleicht gar nicht so ist? Egal, cambo hat gesprochen.
Soon
Das kann sich doch selbst ein dreijähriger Ergoogeln.
Jedes Jahr wird die Beitragsbemessungsgrenze erhöht und damit steigen auch die Beiträge in der GKV. Ist so schwer zu verstehen?
Entwicklung der Höchstbeiträge in der GKV:
2010: + 2,47%
2011: + 3,03%
2012: +3,53%
2013: +2,86%
2014: + 3,57%
2015: +3,86%
2016: +3,78%
usw…
in den oben genannten 7 Jahren mal schnell um 25,5%.
Jedes Jahr erhöht die GKV durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze den Beitrag. Und das recht gesalzen.
Will das ernsthaft jemand bestreiten?
Ich weiß, was eine BBG ist. Die Beitragssätze sind trotzdem nicht erhöht worden, im Gegeteil, sie sind ständig gesunken. Für den größten Teil der arbeitenden Bevölkerung heißt das weniger Beiträge. AN, die über der BBG verdienen, haben durch ihr Einkommen von vornerein einen, m.E. nicht gerechten Vorteil gegenüber AN, die weniger verdienen. Wenn du schon mit Prozenten kommst, kannst du ja mal ausrechnen, wie hoch dieser Vorteil bei AN ist, der 10.000€ im Monat verdient.
Soon
Was vergleichen wir hier???
ist doch völlig irrelevant wie die Beiträge für Geringverdiener gesunken sind.
Der Fragesteller verdient über der Beitragsbemessungsgrenze und für ihn wären die Beiträge jedes Jahr wie von mir angegeben gestiegen. Da bringt es wenig vom „Großteil der Bevölkerung“ zu reden wenn er nicht zu der Gruppe zählt.
Du hast überhaupt keine Ahnung wovon du hier redest.
Der Fragesteller hat nur angegeben, dass er Angestellter und in der PKV versichert ist. Ob er über oder unter der BBG verdient, dazu hat er keine Aussage getroffen. Es gibt auch viele Angestellte, die bereits in der PKV waren und sich dann nach § 8 Absatz 1 Nr. 1 SGB V von der GKV-Pflicht haben befreien lassen. Für viele davon ist dann die Entwicklung der BBG in der GKV ohne Bedeutung, da sie die BBG nicht mehr erreichen. Oder Angestellte, die in der PKV sind und deren Entgelt nach dem 55. Lebensjahr die BBG unterschreiten.
Aufgrund der wenigen Infos vom Fragesteller lässt sich hier nicht genau sagen, was für den Fragesteller relevant ist.
Äpfel mit Birnen. Deine sg. Geringverdiener ([das sind übrigens Geringverdiener, nur um mal die Begrifflichkeiten zu klären)][1] bezahlen jedes Jahr brav ihre Beiträge zur KV/PV von ihrem kompletten Arbeitsentgelt. AN über der BBG verbeitragen eben nicht ihr komplettes Arbeitsentgelt, egal ob die BBG steigt oder nicht. Und wenn ein AN 10.000 € im Monat verdient, dann muss er halt jedes Jahr ca. 100 € mehr verbeitragen. Deine Prozenterhöhungen sind keine Referenz für die tatsächliche Erhöhung der Beiträge bei Anhebung der BBG.
Soon
Ach, ist es schon so weit? Und du auch nicht, und nun?
Interessant:
Wie würdest du dann folgenden Satz verstehen:
„Oder muss ich auch bei solchen Beitragserhöhungen erst mit ein paar „Tricks“ unter die jeweils gültige JAEG fallen um mich wieder gesetzlich zu versichern?“
Wenn jemand unter die JAEG fallen muss, dann gehen wir mal davon aus dass er jetzt darüber verdient. Oder etwa nicht?
Es gibt zwei Möglichkeiten ein Gesunheitssystem zu finanzieren:
- Beiträge mit Deckel
- Gesundheitssteuer ohne Decke
Dazwischen gibt es nichts.
Wir haben keine Gesundheitssteuern wie in UK (und auch nicht den damit verbundenen 3te Welt Standard) sonder ein System der Beiträge in die AG und AN einzahlen.
Würdest du jetzt ernsthaft fordern auf die 42% + Soli noch KV und RV drauf zu packen? 70-80% Steuern? Was soll damit erreicht werden? Das Firmen ihre Angestellten schlecht bezahlen? Denn wer sie gut bezahlt wird hier bestraft…
Es geht hier um die Frage des Strangeröffners. Würde er mehr für die KV zahlen durch Anhebung der BBG wenn er freiwillig gesetzlich versichert wäre? Ja oder nein?
Hallo, kündigen kannst Du natürlich und das sollte auch in dem Schreiben der PKV drinstehen. Aber rauslassen darf Dich die PKV erst, wenn eine andere Versicherung nachgewiesen wird und das ist das Problem.
In die GKV kommt man so ohne weiteres nicht rein (nur mit Fallen unter die JAEG). Eine andere PKV wäre natürlich eine Möglichkeit, aber da gilt meist der Spruch „Hin und her, Tasche leer“. Mehr kann man ohne Details nicht sagen.
Viel Glück
Barmer