PKV oder GKV für das Kind bei unverheiratetem Paar

Hallo,
ich bin gerade mit folgender hypothetischer Situation konfrontiert.
Paar unverheiratet. Mann privat versichert, Verdienst über Jahresentgeldgrenze.
Mutter gesetzlich versichert, Verdienst sehr gering, ca. 200 Euro/Monat.
Kind war bis jetzt bei Mutter gesetzlich versichert und da Kind jetzt 3 Jahre alt wird stellt sich die Frage ob es über den Vater privat versichert wird oder über Kinderbeitrag in der GKV der Mutter. 
Googeln erbrachte beim Kinderbeitrag in der GKV eine Summe zwischen 120-140€ und eine Summe für die private Krankenversicherung beim Vater ca. 160€.
Die Summen müssen noch bei den Versicherungen verifiziert werden.
Desweiteren fand ich über Google, dass die Kosten für eine private Krankenversicherung des Kindes steuerlich als Sonderbelastung abgesetzt werden kann!?
Stimmt das so?
Wenn dem so wäre, wäre ja die private Versicherung günstiger für das Kind!?
Vom Gefühl her wäre mir allerdings die gesetzliche Krankenkasse lieber, schon allein wegen des ganzen Theaters mit Rechnungen einreichen und der Kampf ums erstatten bekommen.

Ich werde sicherlich noch für diesen fiktiven Fall Experten fragen, da aber unter Umständen hinter deren Antworten finanzielle Interessen stehen würde ich mich hier gerne schon einmal vorabinformieren.
Vielen Dank!

Hallo,

was ändert sich, weil das Kind 3 Jahre alt wird ? Nichts.

Das Kind war bisher beitragsfrei bei der Mutter versichert und das bleibt so, solange die beiden nicht heiraten.

Eventuelle Beiträge sind steuerlich abzugsfähig, egal ob GKV oder PKV.

Viel Glück

Barmer

Geht leider nicht
Hallo Barmer,
Danke für die Antwort aber leider Ist dem ziemlich sicher nicht so.

http://www.kirner-finanzblog.de/2012/10/09/wo-versic…
Punkt 2.2 a
a) Der PKV-Versicherte verdient über der JAEG und mehr als der GKV-Versicherte,
so ist dies der einzige Fall, in welchem das Kind nicht beitragsfrei in der GKV familienversichert werden kann, sondern entweder beitragspflichtig in der PKV versichert wird, aber auch (was oft vergessen wird) gegen den sog. Kinderbeitrag in der GKV versichert werden kann.

So wurde uns das auch von der gesetzlichen Krankenversicherung mitgeteilt.
Das Kind muss zwangsläufig bei mir in die „Private“ oder für einen Kinderbeitrag in der GKV versichert werden.
Daher meine Frage.
Mfg

Hallo ?

Das ist so für Eheleute. Du hast aber geschrieben, dass Ihr unverheiratet seid und nicht, dass Ihr das ändern wollt.

Dann ist meine Antwort richtig.

Grus

Barmer

1 Like

Danke!
Hallo Barmer, entschuldige bitte Du scheinst natürlich recht zu haben.
Da haben wir gestern von der gesetzlichen Krankenkasse meiner Frau ein völlig falsche Aussage bekommen.
Danke nochmals und schöne Grüsse!

Hallo,

Da haben wir gestern von der gesetzlichen Krankenkasse meiner
Frau ein völlig falsche Aussage bekommen.

wenn ihr beim Gespräch/Telefonat mit der Krankenkasse auch von „meiner Frau“ und/oder „meinem Mann“ gesprochen habt, wundert mich das nicht.

Gruß
Christa