PKV - Schwangerschaft Beschäftigungsverbot

Guten Tag,
hatte die Frage bereits im Arbeitsrechtbrett. Vermutlich ist die Frage hier zum Teil besser aufgehoben.

Eine Arbeitnehmerin Mitglied in PKV bekommt ein Attest für Reduzierung der Arbeitszeit auf 6 Stunden während der Schwangerschaft.
Zahlt der Arbeitsgeber ebenfalls den Zuschuss zur privaten Krankenversicherung in vollem Maße? Wie wäre der Arbeitgeberzuschuss bei vollem Beschäftigungsverbot?
Leider wurde nichts „offizielles“ speziell zu dem Thema PKV und Beschäftigungsverbot und Arbeitgeberzuschuss bei der online recherche gefunden.

Vielen Dank für Ihre Antworten.

MfG
Francisca

Hallo,

Guten Tag,
hatte die Frage bereits im Arbeitsrechtbrett.

Wo ???

Vermutlich ist
die Frage hier zum Teil besser aufgehoben.

Eine Arbeitnehmerin Mitglied in PKV bekommt ein Attest für
Reduzierung der Arbeitszeit auf 6 Stunden während der
Schwangerschaft.
Zahlt der Arbeitsgeber ebenfalls den Zuschuss zur privaten
Krankenversicherung in vollem Maße?

Der Arbeitgeber zahlt immer den anteiligen Beitrag des jeweiligen Brutto-Einkommens.

Wie wäre der
Arbeitgeberzuschuss bei vollem Beschäftigungsverbot?

Ohne dass eine Krankmeldung vorliegt ? - siehe oben.

Leider wurde nichts „offizielles“ speziell zu dem Thema PKV
und Beschäftigungsverbot und Arbeitgeberzuschuss bei der
online recherche gefunden.

Vielen Dank für Ihre Antworten.

MfG
Francisca

Gruß Merger

Hallo,

ich erlaube mir mal die bisherige Antwort etwas zu verfeinern.

Eine Arbeitnehmerin Mitglied in PKV bekommt ein Attest für
Reduzierung der Arbeitszeit auf 6 Stunden während der
Schwangerschaft.
Zahlt der Arbeitsgeber ebenfalls den Zuschuss zur privaten
Krankenversicherung in vollem Maße?

Während eines Beschäftigungsverbotes ist das durchschnittliche Entgelt der letzten 13 Wochen bzw. 3 Monate vor Beginn der Schwangerschaft weiterzuzahlen, unabhängig von der tatsächlich erbrachten Arbeitsleistung (siehe § 11 MuSchG).

KV-Zuschuss muss vom Arbeitgeber in der Höhe gewährt werden, wie er den Arbeitnehmeranteil bei einer gesetzlichen Pflichtversicherung tragen würde.

Heißt konkret:

  • KV: 7,3 % vom Brutto; maximal 287,43 Euro
  • PV: 1,025 % vom Brutto; maximal 40,36 Euro

Dieser vom Arbeitgeber übernommene Betrag darf zudem nicht höher sein als die Hälfte des Beitrags zur privaten Krankenversicherung. Ein gesetzlich Versicherter bekommt ja auch nur die „Hälfte“ zum KV-Beitrag vom Arbeitgeber dazu.

Wie wäre der
Arbeitgeberzuschuss bei vollem Beschäftigungsverbot?

Meines Erachtens genauso hoch, weil sich die Höhe des fortgezahlten Entgelts nicht ändert, ob nun 0 Stunden Arbeitsleistung oder 6 Stunden.

LG
S_E

Hallo,

die Frage ist nur, ob dieses Attest einem Beschäftigungsverbot gleichzusetzen ist.

Gruss

Barmer