PKV stellt KT-Zahlung ein, wg. BU

Folgender Mega-Gau ist eingetreten:

  1. KT-Absicherung bei der Halleschen PKV - BU Absicherung in gleicher Höhe bei der Alten Leipziger (selber Konzern!)
  2. ergänzende KT-Absicherung bei der Allianz - BU Absicherung in gleicher Höhe bei der Allianz LV

BU Antrag gestellt.
Allianz genehmigt BU.
Alte Leipziger prüft noch (Gutachter etc…)

Jetzt stellt die Hallesche mit Bezug auf die Allianz die KT-Zahlung ein! Mega Gau, da Allianz nur ca. ein viertel meines Einkommens ausmacht

Wie kann es sein, dass die Hallesche sich im eigenen Konzern noch nicht entschieden hat, aber sich auf die BU der Allianz bezieht? Mit der Einstellung des KT ist mir die Existenz entzogen worden…

Was kann ich tun? (Anwaltstermin ist schon vereinbart…)

Zum Hartz IV-Amt gehen und die Sache PUBLIZIEREN!!!

Danke für Deine Antwort… Hartz IV ist nicht meine Lösung, da mein ehemaliges Einkommen (aber auch KT und BU) die Hartz IV-Sätze sprengen… aber ich überlege tatsächlich, diesen Vorgang an die Presse zu geben…

LG aus Do

Zum Hartz IV-Amt gehen und die Sache PUBLIZIEREN!!!

Hallo cocktail69,

wenn bei Abschluss der Versicherungen die jeweiligen anderen Versicherungen mit angegeben wurden und Sie mit allen Zahlungen nicht über Netto kommen, kann ich es nicht ganz nachvollziehen.

Der Anwaltstermin ist denke ich mehr als angebracht.

Beste Grüße
tripleZ

Hallo

ich kann Sie sehr gut verstehen - möchte mich aber in diesen Rechtstreit nicht einmischen - desahlb nur eine allg. gültige Info.

Leistungen aus KT und BU schließen sich gegenseitig aus.

Wenn der BU Fall feststeht, sind sie bedingungsgemäß nicht mehr krank. Also entweder BU oder KT

d.h.aber nicht, dass dann gleichtzeitig bei allen bestehenden BU Verträgen der Leistungsfall ausgelöst wird.
Jede Versicherung prüft individuell nach den jeweiligen Bedingungen bei den bestehenden Verträgen.

Der Mega Gau ist erst dann wirklich eingetreten, wenn Ihnen aus irgendwelchen GRünden die BU Leistung verweigert wird.

gruß
johannes Türk
www.tuerk-versicherungen.de

Da kann ihnen nur ein Versicherungsvertreter oder ein Anwalt helfen. Mehr kann man ihnen hier nicht raten

Wieder mal so eine Sache, wenn ein Risiko über mehrere Anbieter abgesichert wird. Da sind Probleme vorprogrammiert.

Für einige Tarife biete die Hallesche eine Garantie an, dass entweder KT der BU-Rente der AL gezahlt wird. Damit sollen Lücken in der Zahlung vermieden werden. Der Kunde ist also entweder krank oder BU. Mit der Einstellung des KT hat die Hallesche Sie also als BU eingestuft.

Ich würde mich an Ihrer Stelle an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Beantragen, dass die Hallesche bis zur Entscheidung der AL das KT abzüglich der Allianz-Rente zu zahlen hat.

Adresse Ombudsmann
http://www.finanzservice-burgau.de/impressum

Reporter geben häufig den Betroffenen… Da gibt´s doch noch „Bild kämpft für Sie“ oder andere Sendungen im deutschen TV!
…die Möglichkeit zur Gegendarstellung vor Veröffentlichung!

Da wird man möglicherweise eine Lösung finden, denn das ist ja durchaus geschäftsschädigend, wenn die Versicherung am Pranger steht!

Gruß
C. Mittler

Hallo,

ich kann Dir nur empfehlen einen genau darauf spezialisierten Anwalt einzuschalten.

Ich kann Dir die Kontaktdaten zu einem Untermehmen geben, dass sich auf die Durchsetzung von BU, KT etc Ansprüchen spezialsiert hat. Das besondere ist, einmal wird einer der besten Anwälte auf diesem Gebiet eingeschaltet und zum anderen prüfen diese auch die Arztberichte und Coachen die Ärzte ggf. darin wie man so einen Bericht richtig erstellt und welche Fragen der Versicherung überhaupt erlaubt sind.

Schreib mich per Mail an, dann schick ich Dir die Kontaktdaten bei Interesse.

Gruß
Der Ruhestandsplaner…

Hallo,

für den Begriff „Berufsunfähigkeit“ gibt es verschiedene Definitionen: Sozialgesetzbuch, Versicherungsvertragsgesetz, Versicherungsbedingungen der BU-Versicherer, Bedingungen der Krankenversicherer, etc.

Die Hallesche darf das Leistungsanerkenntnis der Allianz als Nachweis der BU annehmen und die KT-Leistung einstellen.

Hallesche und Alte Leipziger sind aber auch ein Versichererverbund. Die Alte Leipziger bietet eine sog. KT-BU Klausel in der BU an. Hättest du die abgeschlossen, würde die KT-Leistung der Halleschen erst dann eingestellt, wenn die Alte Leipziger eine BU-Rente leistet. Der Vermittler muss in der Beratung zur BU darauf hinweisen. Sprich darüber mit dem Anwalt.

Viel Glück
oscar.