PKV (Student): Exmatrikulation Versicherung nicht gemeldet

Zur folgenden Situation eines (Ex-)Studenten benötige ich eine Einschätzung:

Der (Ex-)Student ist 30 Jahre alt und war während des Studiums in der privaten Krankenversicherung versichert. Bei dieser Versicherung ist die Person seit seiner Geburt versichert, seit 2006 als Student (mit Beihilfe), seit 2011 ohne Beihilfe.
Im Herbst 2014 wurde der Student ohne Abschluss exmatrikuliert, dies hat er seiner Krankenversicherung nicht mitgeteilt und hatte seitdem auch keinen Kontakt zur Versicherung. Die Beiträge werden und wurden nach Ende des Studiums ganz normal weitergezahlt.
Während der Zeit war und ist derjenige nicht berufstätig und lebt von Ersparnissen. Eine Aufnahme einer Berufstätigkeit wäre aktuell zwar wünschenswert, es bedarf vorher aber der Behandlung eines medizinischen/psychologischen Problems.

Da die Person aktuell anstrebt aus dieser Situation herauszukommen stellen sich einige Fragen:

  1. Ist die Person aktuell krankenversichert? Dass es zu Nachzahlungen kommen kann ist klar, die Frage ist, ob in einem Notfall anfallende Gesundheitskosten übernommen würden.

  2. Mit was für Nach-/Strafzahlungen für die 18 „falsch“ versicherten Monate ist zu rechnen?

  3. Welche Möglichkeiten der Krankenversicherungen gibt es für die nähere Zukunft und mit was für Kosten ist hier zu rechnen?

Vielen Dank für die Antworten. Ich hoffe ich habe alle wichtigen Details erwähnt, bei Rückfragen antworte ich natürlich gerne.

Christian

Hallo,

  1. die Person ist aktuell krankenversichert. Bei Schmerz- und Notfallbehandlung besteht auch bei Beitragsrückstand ein Leistungsanspruch.

  2. Das hängt von dem Beitragsunterschied zwischen einem Studententarif und dem normalen Tarif beim betreffenden PKV-Unternehmen ab. Es gibt da keine gesetzliche Regelung. Je höher die Ermäßigung für Studenten, umso höher die Nachforderung.

  3. Das hängt von den Angeboten des betreffenden PKV-Unternehmens und dem Gesundheitszustand des betreffenden Versicherten ab. Bei Beginn des Studiums bestand übrigens eine Wahlmöglichkeit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Er hat sich für einen bestimmten PKV-Tarif mit vielen Bedingungen im Kleingedruckten entschieden (z.B. fehlende Info an die Versicherung bei Studienende). Ggf. die Person befragen, die ihm zu diesem Studententarif geraten hat.

Gruß
RHW

Hallo,

1.) einer PKV ist es normalerweis egal, ob jemand studiert oder nicht. Ausnahme: spezieller Studententarif. Da muss man in den AVB nachschauen, ob man meldepflichtig ist und welche Konsequenzen es hat, wenn mans nicht tut. Solche Tarife haben allerdings manchmal auch ein Höchstalter. Versicherungsschutz besteht auf jeden Fall. Dafür sorgt schon die allgemeine Versicherungspflicht, die es der PKV verwehrt, den Vertrag einseitig zu beenden.

2.) AVB, keine allgemeinen Regeln

3.) ein Wechsel in die GKV geht nur über eine versicherungspflichtige Beschäftigung. Wäre allerdings bei einer so prekären Situation anzustreben. Vernünftige PKV-Tarife sind unter 300 EUR nicht zu bekommen.

Viel Glück

Barmer