PKV Tarif stationäre Behandlung

Hallo, Ich suche eine neue PKV. Ich habe in meinen Anforderungen für stationäre Versorgung die Variante Mehrbettzimmer ohne Chefarzt gewählt.
Zwei Anbieter stehen jetzt zur Auswahl.
Bei PKV A steht nun Abrechnung bis 3,5 fach GOÄ. Bei PKV B steht bis 1,8fach. Da mich das verunsichert hat, habe ich bei beiden Anbietern nachgefragt. Begründungvon PKV B war, daß bei Mehrbett ohne Chefarzt sowieso nur bis 1,8fach abregechnet wird.
Anbieter A meinte, das wär eine falsche Info und ich würde im Ernstfall auf Kosten sitzen bleiben. Was stimmt denn nun? Prinzipiell wär mir Anbieter B lieber.

Bei PKV B steht bis 1,8fach.

Das wäre mir zuwenig.

beiden Anbietern nachgefragt. Begründungvon PKV B war, daß bei
Mehrbett ohne Chefarzt sowieso nur bis 1,8fach abregechnet wird.

Das würde ich mir durch Anrufe bei zwei oder drei Krankenhäusern bestätigen lassen.

Prinzipiell wär mir Anbieter B lieber.

Warum ? Welche Leistungen sind bei ihm besser ?

Prinzipiell wär mir Anbieter B lieber.

Warum ? Welche Leistungen sind bei ihm besser ?

In den anderen Punkten sind z.T bessere Absicherungen. z.B Zahn
Außerdem habe ich in verschiedenen Rankings und Ratings im Internet nachgeschaut und dort wird B besser bewertet. Besonders in der Kundenzufriedenheit kommt A nicht so gut rüber.
Also dies wär wirklich der einzige Faktor, der mich verunsichert direkt B zu nehmen .
Preis Leistung und Beertung ansonsten absolut OK.

Moin Moin,

wenn man sich dessen bewust ist das bei B, eben die Leistungen die über den 1,8 fachen Satz berechnet werden, ( das passiert häufiger aber es wird dann begründet), selbst zu tragen sind, dann könnte B gewählt werden.

Gruß

Ich würde beide Varianten nicht nehmen.

Besser wäre ein Tarif im 2-Bett-Zimmer mit Chefarztbehandlung und Übernahme der Kosten bis zum Rechnungsbetrag bzw. 5 fachen Satz der GOÄ.

Ansonsten kannst Du bei einer schweren OP wie z.B. Transplantation auf hohen Kosten sitzen bleiben.

Gruß Merger

Hallo,

Moin Moin,

wenn man sich dessen bewust ist das bei B, eben die Leistungen
die über den 1,8 fachen Satz berechnet werden, ( das passiert
häufiger aber es wird dann begründet), selbst zu tragen sind,
dann könnte B gewählt werden.

Das ist mal eine Aussage, die den Fragenden in den Ruin treiben kann.

der 1,8 fache Satz gilt nicht für Operationen im Krankenhaus.

Gruß

Meine Antwort findet man weiter oben.

Gruß Merger

Besser wäre ein Tarif im 2-Bett-Zimmer mit Chefarztbehandlung
und Übernahme der Kosten bis zum Rechnungsbetrag bzw. 5 fachen
Satz der GOÄ.

Gibt es im Hause AXA einen Tarif,der derartiges leistet?

Besser wäre ein Tarif im 2-Bett-Zimmer mit Chefarztbehandlung
und Übernahme der Kosten bis zum Rechnungsbetrag bzw. 5 fachen
Satz der GOÄ.

Gibt es im Hause AXA einen Tarif,der derartiges leistet?

Nicht nur bei diesem Versicherer, sondern auch bei vielen anderen !

Nicht nur bei diesem Versicherer, sondern auch bei vielen
anderen !

Für andere Versicherer ist mir das bekannt.Welche Tarife sollen das bei der AXA sein?

z.B.:

Vollkostentarife: Vital, Vision, alte Bausteintarife, Beamten-Bausteintarife, Beamten-Vision

Zusatztarife: Komfort, KG2, BW200, KGU

Hallo,

wenn die Versicherung ohnehin keine Chefarztkosten zahlt, ist ziemlich egal, wie hoch der GOÄ-Satz im Krankenhaus ist. Die Regelleistungen enthalten keine gesonderten Arztrechnungen. Da könnte höchsten mal ein Belegarzt vorkommen. Was sagt die Versicherung zu Belegärzten ?

Für den ambulanten wie auch den zahnärztlichen Bereich sind aber 1,8-fach unzureichend.

Beide Gesellschaften haben unrichtig geantwortet. Warum soll gewechselt werden ?

Viel Glück

Barmer

Hi Ankowo,

Der normale Satz bei allen Ärzten und Zahnärzten (egal ob stationär oder ambulant) ist immer der 2,3fache Satz.

Mit Begründung (relativ oft bei Operationen im stationären Bereich) kann der 3,5fache Satz abgerechnet werden.

Abrechnungen über diesen Satz hinaus gehen nur dann, wenn eine gesonderte Honorarvereinbarung unterschrieben wird. Die ist im ärztlichen Bereich sehr selten, im zahnärztlichen inzwischen öfters der Fall. Hier kann man aber als Patient mit dem Arzt handeln!

Bei einer Honorarvereinbarung wird auch nicht die gesamte Rechnung mit dem über 3,5fach liegenden Satz abgerechnet, sondern nur einzelene GOÄ-Ziffern. Ein Einschließen des 5,0 fachen Satzes halte ich daher im stationären Bereich für überflüssig. Macht natürlich bei Rankings und Vergleichen aber viel her.

Dabei wird auch immer die Angst vor finanziellem Ruin usw. ausgespielt. Das ist aber weit überzogen. 1,8 fach wäre hingegen viel zu wenig, denn da zahlst Du bei jeder Ziffer mindestens 25% selbst.

Viel wichtiger als solche Exotenversprechen sind Dinge, die füher oder später fast sicher kommen werden, also Leistungen bei Zahnersatz (Laborkosten sind hier inzwischen sogar wichtiger als die Zahnarztleistungen selbst!), Hilfsmittel und Physiotherapie.

Vergiss nicht, Du bezahlst das alles, auch wenn Du es nicht brauchst. Die Frage stellt sich also: Ist das Risiko hier für mich zu hoch oder kann ich das zur Not selbst absichern?

Dies gilt vor allem für Selbstständige. Bei Angestellten kann man bis zur Höhe des maximalen Beitragszuschuasses des Arbeitgebers noch daran denken, sowas einzuschließen, denn mit dem höheren Beitrag beteiligt man den AG auch an höheren Altersrückstellungen.

zum Schluss:

Begründungvon PKV B war, daß bei
Mehrbett ohne Chefarzt sowieso nur bis 1,8fach abregechnet
wird.

Wer sowas behauptet hat, hat von der PKV nicht die geringste Ahnung, dem würd ich auch alles andere nicht glauben. Denn bei Mehrbett ohne Chefarzt gibt es gar keine Rechnungen von Wahlärzten. Wenn Du aber im Krankenhaus den Chefarzt wählst (sog. Wahlarztvereinbarung, muss man aber nicht machen), zahlst Du immer mindestens 2,3 für die ärztlichen Leistungen.

Irgendwas ist da von irgendwem grob missverstanden worden!

Grüße, Bernhard.

Die Standardabrechnung ohne Begründung ist 2,3-fach !

Hallo Bernhard,

Mit Begründung (relativ oft bei Operationen im stationären
Bereich) kann der 3,5fache Satz abgerechnet werden.

Abrechnungen über diesen Satz hinaus gehen nur dann, wenn eine
gesonderte Honorarvereinbarung unterschrieben wird. Die ist im
ärztlichen Bereich sehr selten, im zahnärztlichen inzwischen
öfters der Fall. Hier kann man aber als Patient mit dem Arzt
handeln!

Bei einer Honorarvereinbarung wird auch nicht die gesamte
Rechnung mit dem über 3,5fach liegenden Satz abgerechnet,
sondern nur einzelene GOÄ-Ziffern. Ein Einschließen des 5,0
fachen Satzes halte ich daher im stationären Bereich für
überflüssig.

Scheinbar ist es dir nicht bekannt, dass z.B. bei Transplantationen,
Herz-OP´s, Wirbelsäulenschädigungen, oder speziellen Gehirn-OP´s das 5-fache der GOÄ der Normalfall ist.

Macht natürlich bei Rankings und Vergleichen aber
viel her.

Was für ein Unsinn. Wichtig ist, dass der Patient im Falle einer OP alle Kosten von der Krankenversicherung ersetzt bekommt.

Dabei wird auch immer die Angst vor finanziellem Ruin usw.
ausgespielt. Das ist aber weit überzogen. 1,8 fach wäre
hingegen viel zu wenig, denn da zahlst Du bei jeder Ziffer
mindestens 25% selbst.

Es wird immer verwirrender - 1,8 fache bei einer Operation ???
Welche soll dies denn sein ?

Vergiss nicht, Du bezahlst das alles, auch wenn Du es nicht
brauchst. Die Frage stellt sich also: Ist das Risiko hier für
mich zu hoch oder kann ich das zur Not selbst absichern?

Also nach deinen Ausführungen ist es besser, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten,
um dann bei schwerer Krankheit, Unfall oder OP den Größtenteil der Kosten aus dem eigenen Säckel hinzu zu fügen.

Dies gilt vor allem für Selbstständige. Bei Angestellten kann
man bis zur Höhe des maximalen Beitragszuschuasses des
Arbeitgebers noch daran denken, sowas einzuschließen, denn mit
dem höheren Beitrag beteiligt man den AG auch an höheren
Altersrückstellungen.

Diese Antwort hinkt.
Warum sollte ein Selbständiger auf bessere Leistungen verzichten ??

Gruß Merger