Hallo Forumteilnehmer,
ich habe gesehen, dass hier im Board schon mehrfach das Thema „Einstieg in die PKV trotz erfolgter Psychotherapie“ behandelt worden ist, teilweise mit ganz unterschiedlichen Ansichten und Ergebnissen. Ich möchte heute meine Erfahrungen eines 1-jährigen „Projekts“ mitteilen, und zwar erstens in der Hoffnung, dass andere von diesen Erfahrungen profitieren können, sich die ganze Mühe ggf. ersparen können und vor allem auch mal erfahren, was auch aus Versicherungssicht an mich herangetragen wurde. Das ist im Großen und Ganzen schon ziemlich abenteuerlich und man fragt sich, ob die PKVs ihrer eigentlich favorisierten Zielgruppe „jung, gesund und besserverdienend“ eigentlich gewachsen ist…
Als Fazit kann ich sagen: Ja, es ist möglich, sich trotz PT privat zu versichern, wenn man bei der Antragstellung etwas Fingerspitzengefühl walten lässt und bereit ist, sich auf eine lange und nervige Sucherei und Warterei einzurichten.
Ganz kurz zu meiner Person: Ich bin 31 Jahre alt und seit einiger Zeit selbstständig. Momentan bin ich noch in der GKV und zahle aufgrund meines Gewerbeertrags den Höchstsatz von knapp 600 Euro monatlich. Von 2002 bis 2007 habe ich Psychotherapiestunden (Gesprächstherapie) genommen, weil ich mit meiner persönlichen Situation allein nicht fertig geworden bin. Ich habe einige Probleme mit meinem Elternhaus gehabt und hatte einiges aufzuarbeiten, gerade weil sich solche Vorbelastungen ja gern um die 30 zeigen und dann als Depressionen, Angst oder körperliche Anomalitäten zu Tage treten. Abschließend muss ich sagen, dass ich die Therapie nicht unbedingt benötigt hätte, aber sie tat mir sehr gut. Damals konnte ich allerdings noch nicht wissen, dass ich mich einmal privat versichern wollen würde und auch nicht, dass die Therapie zu einem Problem werden könnte.
Ende 2007 habe ich damit begonnen, mich auf die Suche nach einer geeigneten PKV zu machen, noch nicht wissend, was mir blühen würde. Ich verzichte im Folgenden auf die Nennung von Firmennamen, da ich mir keinen Ärger einhandeln möchte.
Wer nur die Fakten braucht, scrollt bitte bis zum Ende des Eintrags, da gibt es eine Zusammenfassung. Fragen auch gern per Mail, allerdings bitte keine konkreten Fragen zu Gesellschaften und/oder Gesundheitsprüfungen.
Ende 2007 habe ich bei einer der größten Versicherungsgesellschaften vorgesprochen, noch nicht um das Problem PT wissend. Der Sachbearbeiter war zunächst freundlich und schien sehr kompetent. Als wir den Gesundheitsfragebogen ausfüllten und ich die Frage nach der PT mit „ja“ beantwortete, wurde er ziemlich unruhig. Zu diesem Zeitpunkt hätte er mich bereits darauf hinweisen müssen, dass in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen seiner Firma jegliche Vorbelastung in Sachen PT generell ausgeschlossen ist und man absolut KEINE Chance auf Annahme als Versicherungsnehmer hat. Stattdessen hat er versucht, mich dazu zu überreden, die PT zu verschweigen. Dass dies eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht darstellt und sowohl für ihn als auch für mich eine Form von Illegalität ist, habe ich erst später erfahren. Nachdem ich dann Rechtsberatung eingeholt habe und auf diesen Umstand aufmerksam gemacht wurde, habe ich von der Versicherung (die mich sowieso nicht genommen hätte) Abstand genommen. Dennoch hat der Sachbearbeiter die Frechheit besessen, mich danach noch mehrfach auf dem Handy zu fragen, was denn nun mit dem Antrag sei. Zuerst habe ich höflich abgelehnt, beim zweiten Mal habe ich die Sache dann ausformuliert und mich zu dieser Problematik geäußert, worauf er regelrecht ausfallend wurde und das Gespräch mit den Worten „Dann müssen sie ihr Leben lang in der Ersatzkasse bleiben!“ beendet hat. Wem die Aussage noch nicht unqualifiziert genug ist, kann bei Wikipedia erfahren, was eine Ersatzkasse eigentlich ist und das die „schlechte“ GKV keinesfalls die Ersatzkasse zur „guten“ PKV ist - wie das von dem Herrn misinterpretiert wurde, um mich zu diskreditieren.
Erster Rat:
Absolut nie, nie, nie die Anzeigepflicht von Vorerkrankungen missachten, egal, was man Euch sagt! Im Leistungsfall wird die Versicherung immer in Eurer Krankenhistorie wühlen und Vorerkrankungen feststellen. Und dann kommt das eigentlich heftige: Die Versicherung beendet den Vertrag mit sofortiger Wirkung und muss euch die Beiträge zum Großteil zurückzahlen, darf wegen Verletzung der Anzeigepflicht aber SÄMTLICHE Leistungen in voller Höhe von euch zurückfordern. Wenn das jemandem passiert, der einen längeren Krankenhausaufenthalt hatte oder der schon jenseits der 50 oder gar 60 ist, kann man sich leicht ausrechnen, dass das in nicht allzu seltenen Fällen zu einer Privatinsolvenz führen kann.
Zweiter Rat:
Immer in die AGBs gucken, ob PT-Vergangenheit von vornherein (oder innerhalb eines Zeitraumes von x Jahren) ausgeschlossen ist. Sollte dies so sein, gar keine Mühe aufwenden. Lohnt nicht, Ihr habt keine Chance.
Dritter Rat:
Vorher bei der Gesellschaft anfragen, ob bei PT-Vergangenheit eine individuelle Risikoprüfung durchgeführt wird. Auf diese Frage wird man i.d.R. bereits eine ungefähre Richtung bekommen, ob es sich überhaupt lohnt, einen Probeantrag zu stellen. Wenn nein: Finger weg, denn jeder abgelehnte Probeantrag muss von Euch bei einer neuen Antragstellung bei einer anderen Gesellschaft mit angegeben werden (siehe nächster Rat).
Vierter Rat:
Anfragen formlos per E-Mail stellen und Gutachten/Atteste vorab ohne Antrag zur Risikoprüfung geben. Die Versicherungsgesellschaften dürfen die Probeanträge zwar nicht personifiziert speichern, aber ein Versicherungsagent wollte hinter vorgehaltener Hand nicht ausschließen, dass dies doch geschieht und die Daten auf irgendeine Art und Weise zwischen den Gesellschaften kommuniziert werden. Denkt daran, dass im Probeantrag immer die Frage nach bereits anderweitig abgelehnten Probeanträgen wahrheitsgemäß beantwortet werden muss. Ein „ja“ zu dieser Frage macht sich natürlich nicht so gut wie ein „nein“.
Anfang 2008 habe ich Termine mit 3 Gesellschaften gemacht, die nach eigener Aussage immer eine Risikoprüfung durchführen. Die erste Gesellschaft hat mir 3 Tage nach dem Gespräch freudestrahlend verkündet, dass ich für sie generell versicherbar bin. Sie bräuchten nur noch ein Attest vom behandelnden Therapeuten. Das habe ich ihnen besorgt. Danach habe ich fast einen Monat nichts mehr gehört. Die zweite Gesellschaft hat auch mit diesem Attest direkt abgelehnt, mangels „Abgrenzungsfähigkeit des gesundheitlichen Risikos“. Die dritte Gesellschaft hat noch ein ausführlicheres Gutachten angefordert, was ich auch besorgt habe.
Nachdem ich mehrere Wochen versucht habe, den Ansprechpartner der ersten Versicherung zu erreichen, habe ich ihn irgendwann auf dem Handy erwischt. Seine Aussage war: „Ja, ich wollte mich auch schon bei ihnen melden. Leider ist der erste Test negativ ausgefallen, aber wir haben noch eine zweite Chance, da bei uns intern gerade die Richtlinien geändert werden.“ Nach weiteren 2 Wochen Funkstille habe ich ihn dann wieder auf dem Handy erreicht. Die Aussage war nun wie folgt: „Leider müssen wir ablehnen, denn mit dem Gutachten des Therapeuten konnten wir nichts anfangen, da auf dem Schrieb nicht mal ein Stempel drauf war.“ Was soll man dazu noch sagen? Vor etwas mehr als 4 Wochen noch versicherbar und jetzt macht mir ein Stempelfetischist einen Strich durch die Rechnung. Absolut unglaublich! Aber besser so, als erst versichert und dann hinterher dieselben Probleme am Hacken. Denkt immer daran, dass es dabei um die wichtigste Versicherung überhaupt geht!
Die dritte Gesellschaft hat sich inzwischen positiv geäußert, hat aber eine persönliche detailierte Erklärung zu meinem Gesundheitszustand angefordert. Die habe ich vorgelegt. Mehr dazu weiter unten.
Mitte 2008 habe ich eine Maklerin angerufen, die für drei Gesellschaften arbeitet. Sie hat zu einem persönlichen Gespräch noch einen Spezialisten hinzugezogen, der bezeichnenderweise bei Gesellschaft 2 (s.o.) arbeitet und der Meinung ist, mit meiner Vorgeschichte müsse man problemlos versicherbar sein, da seine Gesellschaft der PT „tolerant“ gegenüberstehe und PT auch mitversichern würde. Gesagt getan, wieder wurden neue Gutachten angefordert und an dieselbe Gesellschaft, die mich Anfang 2008 abgelehnt hat, ein neuer Probeantrag gestellt. Die ausführlicheren Gutachten haben mich übrigens jedes Mal fast 100 Euro gekostet. Nach langem Hin und Her habe ich von dieser Versicherung tatsächlich ein Angebot bekommen. Das Interessante daran ist, dass das Angebot keinerlei Leistungsausschluss vorsieht (wie von dem Berater angekündigt), dafür aber einen Risikozuschlag von fast 100% des Versicherungsbeitrags beinhaltet. Der Hintergrund ist natürlich klar: Um nicht das Wort zu brechen, wird zwar ein Angebot vorgelegt, das aber derart unrealistisch ist, dass man selbst sagt: „Es lohnt sich nicht“. Für einen Medium-Tarif hätte ich monatlich inklusive PVN knapp 800 Euro hingelegt. Das muss man erstmal übrig haben! Dennoch ist hier interessant, dass gerade bei großen Gesellschaften eine Ablehnung eines Antrags nicht endgültig sein muss, sondern durchaus einige Wochen später bei einem anderen Sachbearbeiter Erfolg haben kann.
Wenig später habe ich mir die aktuelle Ausgabe der „Öko-Test“ besorgt, die ein umfassendes PKV-Ranking durchgeführt hat - nicht, weil ich eine ökologisch korrekt wirtschaftende PKV-Gesellschaft haben möchte, sondern weil Gesellschaften, die PT nicht mitversichern, gar nicht erst ins Ranking aufgenommen wurden. Daher kann wohl darauf schließen, dass die Gesellschaften der PT aufgeschlossen gegenüberstehen. Ich habe bei den ersten fünf Plazierungen formlos per Mail angefragt. Zweimal kamen direkte Absagen, dreimal kam ein OK, davon zweimal sogar direkt mit Angebot! Im Glauben, die Sachen wäre durchgestanden, habe ich mit Beratern der zwei Gesellschaften einen Termin vereinbart und meine Gutachten vorgelegt. Bei der ersten Gesellschaft zeigte sich, dass der Übermittler des Angebots keine Anfrage bei der Fachabteilung gestellt hatte, sondern einfach Standard-Angebote erstellt hatte. Die Versicherung lehnte aus den bekannten Gründen ab. Alle Vorfreude war dahin! Nicht so die zweite Gesellschaft, deren Vertreter mir sagte, dass es mit der PT keine Probleme gäbe und ich OHNE Risikozuschlag und/oder Leistungsausschluss versicherbar sei. Er bräuchte nur noch ein weiteres Gutachten über eine von mir angeführte, höchst nebensächliche Erkrankung. Dieses Gutachten wurden natürlich ebenfalls mit wehenden Fahnen besorgt und zum Bearbeiter gefaxt. Und was soll ich sagen: Auch diese Gesellschaft hat nicht mal fünf Stunden später abgelehnt. Begründung: Risikobehaftete Vorerkrankung. Woran es jetzt letztendlich gelegen hat, weiß niemand, aber ich habe natürlich so eine Ahnung… Also auch hier ein Wechselbad der Gefühle. Erst ist im Versichererjargon alles OK, dann kommt die Ablehnung.
Fünfter Rat:
Auf keinen Fall bereits dann freuen, wenn nach Ankündigung Eurer Vorerkrankungs-Atteste ein Angebot ins Haus flattert. Da kann man ziemlich schnell enttäuscht werden, wenn man feststellt, dass der Vertreter einfach nur seinen Papierkram loswerden wollte und Euch ein Standardangebot geschickt hat. Freut Euch erst dann (und zwar erst einmal nur im stillen Kämmerlein), wenn der Probeantrag inklusive aller Gutachten und Atteste durchgewunken wurde und ein auf Euren Fall angepasstes Angebot vorliegt, welches für Euch akzeptabel ist! Desweitere bedeutet die Tatsache, dass eine Gesellschaft Psychotherapie mitversichert, nicht zwingend, dass sie Psychotherapiepatienten gegenüber aufgeschlossener ist, als andere. Ich bin mittlerweile der Meinung, dass das Gegenteil der Fall ist, denn was nicht mitversichert ist, ist auch kein Risiko für den Versicherer.
Die oben genannte dritte Gesellschaft von Anfang 2008 hat mir ein Angebot vorgelegt, das mit einem lediglich zweistelligen Risikozuschlag im akzeptablen Rahmen wäre, wenn da nicht für eine weitere angeführte Vorerkrankung der Zusatz „und Folgen“ wäre. Ich habe noch eine kleine orthopädische Auffälligkeit vorzuweisen, deren Versicherung „und deren Folgen“ die Gesellschaft ausschließen möchte. Dies ist der Punkt, an dem jeder unabhängige Versicherungsgutachter einem von der Versicherung abrät, weil man als Versicherungsnehmer immer in der Beweispflicht ist, dass es sich eben NICHT um Folgen einer vergangenen Erkrankung, sondern etwas Neues handelt. Und die Versicherung wird auch in jedem Fall versuchen, es auf „Spätfolgen“ oder Vergleichbares lauten zu lassen, um das Geld für den Leistungsfall zu sparen. Das Ganze wird dann besonders kritisch, wenn es sich um psychische Vorerkrankungen „und Folgen“ handelt. Hier gilt auf jeden Fall: Genauestens hinsehen, denn der Versicherer darf nicht in der Grundabsicherung Leistungen ausschließen, denn das würde bedeuten, dass Ihr alles selbst zahlen müsst und in ein Loch fallt. Das bedeutet wiederum, dass die Leistungen der GKV immer Bestandteil eines Versicherungsvertrags sind und nicht ausgeklammert werden dürfen. Will der Versicherer das doch tun: Finger weg! Geht es nur um eine private Mehrleistung (auf die von der Leistung ausgeschlossenen Tarife achten!), überlegt Euch, ob das für Euch akzeptabel ist, oder nicht. In meinem Fall sind wegen der Orthopädie-Sache Einzelzimmer und Chefarztbehandlung ausgeschlossen, die Krankentagegeldversicherung ebenfalls. Das war für mich aber OK.
Sechster Rat:
Das Angebot im Hinblick auf nicht versicherte Leistungen genauestens überprüfen. Will der Versicherer nur den Ausschluss für die zusätzlichen Leistungen der PKV (Chefarztbehandlung, Einbettzimmer, etc.), oder bezieht sich der Ausschluss auch auf die Grundversicherung? Letzteres ist rechtlich meines Erachtens nach unzulässig. Nie auf Angebote eingehen, die Leistungsausschlüsse auch für Folgen einer Vorerkrankung in Bezug auf die Grundversicherung beinhalten. Im Zweifel ist der Versicherte in der Nachweispflicht und kann sich im Leistungsfall auf ein langes Hin und Her mit seinem Versicherer gefasst machen. Ich möchte hier keinesfalls alle Versicherer in einen Topf werfen, aber ich gebe wieder, was mir geraten wurde. Und das hört sich nach der besseren Lösung an, denn es wurden bereits abertausende Gerichtsverfahren von Versicherten wegen nicht übernommener Leistungen aufgrund Folgen von Vorerkrankungen geführt - und der größte Teil davon verloren. Sprecht Euren Versicherungsagenten auch auf eine eventuelle Nachprüfung nach einem zu bestimmenden Zeitraum an. Bereits nach einem Jahr habt Ihr eventuell die Möglichkeit, den Ausschluss oder den Risikozuschlag erneut prüfen zu lassen und bei nachgewiesener (!) Beschwerdefreiheit entfallen zu lassen.
Desweiteren ist mir bei anderen, hier nicht erwähnten Gesellschaften aufgefallen, dass nur der Satzbau einer Formulierung oder das Abändern eines Begriffs schon zum Erfolg oder Misserfolg führen kann. Man darf nicht vegessen, dass die Risikoprüfer der Versicherungen Menschen sind, auch ihr Tagespensum zu schaffen haben und ggf. bereits bei einem schlechten Gefühl das „nein“ unter einen Antrag schreiben. Ein und derselbe Antrag kann also mit unterschiedlich formulierten Gutachten komplett anders bewertet werden.
Siebter Rat:
Sprecht Euren Therapeuten konkret auf das Thema PKV an und bittet ihn, auf keinen Fall Formulierungen wie Angsterkrankung, Depression etc. zu verwenden, wenn sie nicht unbedingt notwendig sind. Das Gutachten muss natürlich der Wahrheit entsprechen, aber darf keine ablehnende Haltung beim Empfänger verursachen bzw. irgendwelche Schlüsselreize auslösen. Wenn Ihr lediglich Dinge aufzuarbeiten hattet und keine ernsthafte psychische Erkrankung vorliegt, sollte auch in der Prognose die typische Formulierung zur Fremd- oder Selbstgefährdung ausbleiben, weil man den Versicherer damit nur auf dumme Gedanken bringt.
Achter Rat:
Wenn Ihr nicht so viel Zeit vergeuden wollt wie ich, holt Euch einen unabhängigen Versicherungsmakler mit ins Boot. Der weiß genau, wie die Gesellschaften, für die er arbeitet, bei einem kritischen Antrag reagieren und wo es sich auf gar keinen Fall lohnen wird. Das wird Euch ggf. eine Menge Arbeit ersparen. Eine kurze Internetrecherche bringt bereits den gewünschten Ansprechpartner in Eurer Nähe.
Neunter Rat:
Wenn bis hierhin noch kein Antrag erfolgreich angenommen wurde und Ihr aber immer noch in die private Krankenversicherung wechseln wollt, bleibt Euch nichts anderes übrig, als drei Jahre zu warten. Manche Gesellschaften fragen im Probeantrag nach Psychotherapie innerhalb der letzten 10 Jahre, manche aber nur nach den letzten 3 (!) Jahren. Ihr könnt auf den Websites der meisten Firmen im Online-Antragsverfahren herausfinden, welche Periode abgefragt wird. Wenn Ihr dann nach 3 Jahren die Frage mit „nein“ beantworten könnt, seid Ihr zwar 3 Jahre älter, aber der Beitrag muss nicht unbedingt teurer sein, da Ihr einen eventuellen Risikozuschlag einspart.
Zehnter Rat:
Seid Euch darüber im Klaren, dass es bei der Versicherung um das kostbarste Gut - nämlich Eure Gesundheit - geht. Nehmt keine Angebote auf Biegen und Brechen an, nur weil Ihr dann in der PKV sein könnt. Die GKV deckt immerhin Eure Grundversorgung KOMPLETT ab und hat höchstwahrscheinlich auch Eure Psychotherapie bezahlt. Wenn Ihr auch nur im Ansatz ein ungutes Gefühl bei der PKV habt, lasst es bleiben. Dann macht es lieber so, dass Ihr die Versicherung zwar abschließt, aber mit einem geringen monatlichen Beitrag als Anwartschaft weiterlaufen lasst, um den Versicherungsstatus einzufrieren. Dann wartet zwei oder drei Jahre und lasst das Risiko erneut prüfen. Wenn dann keine Bedenken mehr bestehen, lasst das Angebot überarbeiten und steigt ruhigen Gewissens auf die PKV um.
Abschließend sei nochmal das erwähnt, was man hier im Forum auch schon öfter gehört hat: Der Verband der deutschen Psychotherapeuten kämpft seit Jahren erfolglos dafür, dass die Psychotherapie in den PKV-Anträgen nicht per se abgelehnt wird, sondern nur noch im echten „Krankheitsfall“ oder bei akuter Therapie als Ausschlusskriterium gelten darf. Außerdem sei es statistisch erwiesen, dass Menschen mit erfolgreich abgeschlossener Therapie wesentlich sicherer und gefestigter durchs Leben gehen - und allein deswegen schon kein hohes Risiko für die Versicherer darstellen. Der derzeitige Status ist nach dem Erachten vieler Spezialisten und auch von Politikern diskriminierend und nicht mehr zeitgemäß. Und das sage ich nicht nur, weil ich selbst betroffen bin.
Hier nochmal die Ratschläge zusammengefasst, in der Hoffnung, dass sie jemandem etwas helfen. Wie gesagt: Ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Ich wünsche Euch alles Gute und viel Erfolg!
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Niemals und unter gar keinen Umständen die Anzeigepflicht von Vorerkrankungen missachten! Ihr seid zur Wahrheit verpflichtet und die Versicherung darf wegen Verletzung der Anzeigepflicht SÄMTLICHE Leistungen in voller Höhe von euch zurückfordern.
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Immer in die AGBs gucken, ob PT-Vergangenheit von vornherein (oder innerhalb eines Zeitraumes von x Jahren) ausgeschlossen ist. Sollte dies so sein, gar keine Mühe aufwenden.
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Vorher bei der Gesellschaft anfragen, ob bei PT-Vergangenheit eine individuelle Risikoprüfung durchgeführt wird. Auf diese Frage wird man i.d.R. bereits einen Hinweis bekommen, ob es sich überhaupt lohnt, einen Probeantrag zu stellen.
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Keine unnötigen Probeanträge stellen, sondern Anfragen formlos per E-Mail stellen und Gutachten/Atteste vorab ohne Antrag zur Risikoprüfung geben.
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Freut Euch erst dann, wenn der Probeantrag inklusive aller Gutachten und Atteste durchgewunken wurde und ein auf Euren Fall angepasstes Angebot vorliegt, niemals vorher!
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Nie auf Angebote eingehen, die Leistungsausschlüsse in der Grundversicherung (außer den bereits in den AGBs geregelten Ausschlüssen) für Folgen einer Vorerkrankung beinhalten.
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Sprecht Euren Therapeuten konkret auf das Thema PKV an und bittet ihn, das Gutachten wahrheitsgemäß, aber ohne die negativen Schlüsselbegriffe zu formulieren.
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Konsultiert einen unabhängigen Versicherungsmakler. Klärt ihn über die Situation auf und fragt ihn, was er Euch rät.
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Wenn bis hierhin noch kein Antrag erfolgreich angenommen wurde und Ihr aber immer noch in die private Krankenversicherung wechseln wollt, bleibt Euch nichts anderes übrig, als drei Jahre zu warten. Ihr könnt auf den Websites der meisten Firmen im Online-Antragsverfahren herausfinden, welche PT-Periode abgefragt wird. Bei Gesellschaften mit dreijähriger Periode kann nach drei Jahren ein neuer Antrag gestellt werden, deren Beitrag eventuell sogar günstiger ausfällt, da es wahrscheinlich keinen Risikozuschlag mehr geben wird.
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Nehmt keine Angebote auf Biegen und Brechen an, nur weil Ihr dann in der PKV sein könnt. Wenn Ihr auch nur im Ansatz ein ungutes Gefühl habt: Finger weg! Dann lieber das Angebot als Anwartschaftsversicherung laufen lassen.
Um Kommentare und Korrekturen bitte ich ausdrücklich!
Gruß,
jck08