Hallo an die Experten!
Darf eine Private KV Leistungszahlungen (für Arztrechnungen) verweigern, wenn angeblich bei Mitgliedern Beiträge im Rückstand sind, was erst noch zu prüfen wäre?DÜRFEN sie das gegeneinander aufrechnen? Oder sind sie in jedem Fall zur Erstattung verpflichtet, solange die Prüfung noch stattfindet (Beitrags-Zeitraum von ca. 3 Jahren), da dies eventl. zwei verschiedene Paar Schuhe sind? Danke für brauchbare Infos! Gruss, Nanamee