PKV und Leistungsverweigerung

Hallo an die Experten!

Darf eine Private KV Leistungszahlungen (für Arztrechnungen) verweigern, wenn angeblich bei Mitgliedern Beiträge im Rückstand sind, was erst noch zu prüfen wäre?DÜRFEN sie das gegeneinander aufrechnen? Oder sind sie in jedem Fall zur Erstattung verpflichtet, solange die Prüfung noch stattfindet (Beitrags-Zeitraum von ca. 3 Jahren), da dies eventl. zwei verschiedene Paar Schuhe sind? Danke für brauchbare Infos! Gruss, Nanamee

Hallo,

Darf eine Private KV Leistungszahlungen (für Arztrechnungen) verweigern, wenn angeblich bei Mitgliedern Beiträge im Rückstand sind,

Verweigern darf sie nur, wenn der Vertrag leistungsfrei gestellt wurde. aber was heißt angeblich ? Der Versicherte muß doch wissen, ob er seine Beiträge bezahlt hat oder nicht.

Gegen Beitragsrückstände aus dem KV Vertrag dürfen Leistungen aufgerechnet werden. Ob gegen Beitragsrückstände aus anderen Verträgen aufgerechnet werden darf, ist meines Wissens strittig

Gruß

Nordlicht

Hallo,

zum einen dürfen Leistungen aufgerechnet werden, wenn der Vertrag noch besteht und nur Rückstände da sind. Und ob Rückstand besteht, müsste ja leicht zu klären sein.

Schwieriger wirds, wenn der Vertrag aufgrund von Nichtzahlung leistungsfrei gestellt wurde. Dann gibt es nur noch Geld für Notfälle.

Viel Glück

Barmer