PKV Unterschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Hallo,

ein Versicherter in einer PKV (seit mehreren Jahren, immer über der JAEG), überlegt sich aus persönlichen Gründen für 1-2 Jahre die Arbeitszeit zu reduzieren. Damit fällt er aber mit seinem Einkommen unter die JAEG. Würde damit die Pflichtversicherung wieder eintreten (so lese ich das bisher raus) oder gibt es irgend wo eine Klausel, die bzgl. der JAEG von einer Vollzeitstelle ausgeht?

Grüße

Moin,

ja, sofort mit Eintritt des geminderten Gehaltes. Da die Minderung (erstmal) auf Dauer ausgelegt ist, bist du sofort wieder gesetzlich pflichtversichert. Wenn du in zwei Jahren wieder deine Arbeitszeit erhöhst, wird das aktuelle Jahr betrachtet und abgeschätzt, ob du im darauffolgen Jahr ebenfalls über die JAEG kommst und wärst dann bei positiver Prognose ab Januar wieder raus.
Voraussetzung ist, dass du noch unter 55 Jahre bist, ansonsten ist auch bei Unterschreiten eine Rückkehr in die GKV ausgeschlossen.
Eine weiterhin freiwillige Mitgliedschaft in der PKV ist nur möglich, wenn infolge des Anstieges der JAEG jedes Jahr eine Pflichtversicherung in der GKV bestehen würde. Beispiel: Im letzten Jahr waren es 57.600 €, in diesem Jahr sind es 59.400 €. Würdest du nun 58.000 € verdienen, wärst du im letzten Jahr noch drin, in diesem Jahr durch den Anstieg raus. Nur in dieser Konstellation kannst du durch Antrag an den AG weiterhin privat versichert bleiben.

Soon

ja, sorry vergessen. Alles noch unterhalb 55 Jahre… :slight_smile:

Dann gilt die Antwort.

Hallo,

wenn das 55. Lebensjahr bereits vollendet wurde tritt keine Versicherungspflicht ein.
So die Arbeitszeit um 50% oder mehr reduziert wird und das Einkommen die JAEG über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren überschritten hat - ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Gesetzl. Krankenversicherung möglich.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__8.html

Gruß
J.K.

Danke, ja, ist alles unter 55 Jahre.

Ja, es würde eine Pflichtversicherung - GKV eintreten.
Wenn du dies aber versuchst um rechtzeitig noch aus der PKV rauszukommen, solltest du dir die Bedingungen der gesetzlichen Pflichtversicherung der Rentner genau anschauen. Denn möglich wäre, dass du später als Rentner in der GKV dich freiwillig versichern musst. Alle Einkünfte würden dann berücksichtigt werden.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/217498/publicationFile/52566/R0815.pdf

Möglich wäre für die Zeit des Einkommens unter der JAEG eine Anwartschaftsversicherung um bei Überschreiten der JAEG wieder in die PKV zu kommen.
Bitte auch beachten: Wenn du bereits 2002 privat versichert warst, muss dein Einkommen unter die Beitragsbemessungsgrenze fallen.

Auch solltest du dich mal in den Standardtarif einlesen, wenn deine Verträge noch der BISEX-Welt entsprechen, denn dieser entspricht den Leistungen der GKV und dürfte günstiger sein als die gesetzlich Krankenversicherung.

https://www.pkv.de/service/broschueren/

Bitte nach Standardtarif suchen

Gruß Apolon