Wenn die Mutter (PKV) über der Bemessungsgrenze
verdient und dazu auch mehr als der Vater, dann hat das Kind
keinen Anspruch auf Familienversicherung, kann also nicht von
der PKV in die GKV wechseln.
Wenn der Vater allerdings mehr verdient als die Mutter oder
die Mutter weniger als die Bemessungsgrenze, dann kann das
Kind kostenlos beim Vater mitversichert werden.
Gruss
Czauderna
Hallo,
deine Antwort ist zwar im Ansatz richtig, trifft aber nicht auf den Beamtenstatus zu!
Wenn der Lebensmittelpunkt des Kindes dauerhaft zum Vater verlagert wurde, das Kind dort gemeldet ist und der Vater das alleinige Sorgerecht hat, kann das Kind den Status der Familienversicherung in der GKV erlangen.
Hier muss erstmal geklärt sein, waren die Elterteile verheiratet oder eheänliche Gemeinschaft, bei letzteren bleibt das Kind wie gehabt in der beihilfeberechtigten Statierung da die Mutter das alleinige Sorgerecht inne hat, die PKV für Beihilfeberechtigte könnte trotzdem gekündigt werden wozu ich aber keinesfalls raten würde.
Um schnell und sicher Informationen zu erhalten ist es sinnvoll, bei der Beihilfestelle der Mutter anzurufen und die Sachlage klären lassen.
Gruß
BHShuber