PKV zu GKV- Aufenhatlswechsel KInd

Hallo zusammen,

angenommen ein minderjähriges Kind war bisher über die Mutter privat krankenversichert (Beamtin). Eltern trennen sich.
Nun wechselt das Kind seinen Aufenthalt zum Vater. Der Vater ist gesetzlich versichert.
Wie sieht es nun mit der Krankenversicherung aus?
Kann das KInd ist die GKV wechseln und dort in die Familienversicherung?
Muss der Vater die PKV des Kindes bezahlen?
Fliegt das Kind aus der Familienversicherung der PKV?

Danke für die Antworten,

Bori

Hallo,

Wie sieht es nun mit der Krankenversicherung aus?

Das hängt sehr davon ab, ob das Kind die Beihilfeberechtigung verliert, wenn es nicht mehr bei der Mutter wohnt. Ich glaube nicht, bin aber nicht sicher, zumal hier nicht angegeben wird, welche Beihilfeverordnung gültig ist.

Kann das KInd ist die GKV wechseln und dort in die Familienversicherung?

Unter Umständen. Auf jeden Fall ist bei der PKV die Kündigungsfrist zu beachten.

Muss der Vater die PKV des Kindes bezahlen?

Grundsätzlich ist der Vater für den Lebensunterhalt des Kindes verantwortlich. Dafür bekommt er Kindergeld, -freibetrag und Kindesunterhalt von der Kindesmutter.

Familienversicherung der PKV?

Das gibt es nicht, deswegen kann das Kind auch nicht da rausfliegen.

Gruß

Nordlicht

Hallo,
der Aufenthaltsort des Kindes spielt da keine Rolle - wichtig ist ob ein genereller Anspruch auf Familienversicherung beim Vater besteht. Wenn die Mutter (PKV) über der Bemessungsgrenze verdient und dazu auch mehr als der Vater, dann hat das Kind keinen Anspruch auf Familienversicherung, kann also nicht von der PKV in die GKV wechseln.
Wenn der Vater allerdings mehr verdient als die Mutter oder die Mutter weniger als die Bemessungsgrenze, dann kann das Kind kostenlos beim Vater mitversichert werden.
Gruss
Czauderna

Wenn die Mutter (PKV) über der Bemessungsgrenze
verdient und dazu auch mehr als der Vater, dann hat das Kind
keinen Anspruch auf Familienversicherung, kann also nicht von
der PKV in die GKV wechseln.
Wenn der Vater allerdings mehr verdient als die Mutter oder
die Mutter weniger als die Bemessungsgrenze, dann kann das
Kind kostenlos beim Vater mitversichert werden.
Gruss
Czauderna

Hallo,

deine Antwort ist zwar im Ansatz richtig, trifft aber nicht auf den Beamtenstatus zu!

Wenn der Lebensmittelpunkt des Kindes dauerhaft zum Vater verlagert wurde, das Kind dort gemeldet ist und der Vater das alleinige Sorgerecht hat, kann das Kind den Status der Familienversicherung in der GKV erlangen.

Hier muss erstmal geklärt sein, waren die Elterteile verheiratet oder eheänliche Gemeinschaft, bei letzteren bleibt das Kind wie gehabt in der beihilfeberechtigten Statierung da die Mutter das alleinige Sorgerecht inne hat, die PKV für Beihilfeberechtigte könnte trotzdem gekündigt werden wozu ich aber keinesfalls raten würde.

Um schnell und sicher Informationen zu erhalten ist es sinnvoll, bei der Beihilfestelle der Mutter anzurufen und die Sachlage klären lassen.

Gruß

BHShuber

Das Kind ist immer bei dem mitversichert der privat versichert ist. Das ist übrigens ein guter Trick um bei einer Trennung dennoch Informationen über sein Kind zu bekommen: man wechselt in die PKV und dann muss das Kind auch dort mitversichert werden und man bekommt alle Infos über Krankheiten und Arztbesuche - ganz automatisch - auch wenn die Mutter jede Auskunft verweigert. Das geht aber nur, wenn die Mutter nicht in der PKV ist.

Viele Grüße
Franz Peter
www.franzpeterzantis.de

Das Kind ist immer bei dem mitversichert der privat versichert
ist.

Wo hast Du denn diese Weisheit her ?

Völliger Unsinn!

Gruß Merger

Hallo,

Hallo zusammen,

angenommen ein minderjähriges Kind war bisher über die Mutter
privat krankenversichert (Beamtin). Eltern trennen sich.
Nun wechselt das Kind seinen Aufenthalt zum Vater. Der Vater
ist gesetzlich versichert.
Wie sieht es nun mit der Krankenversicherung aus?

Hierzu sind noch einige Informationen erforderlich.

Welches Beihilferecht trift bei der Mutter zu ?
Wer erhält das Sorgerecht für das Kind ?
Liegt das Einkommen der Mutter über der Jahresarbeitsentgeltgrenze ?

Gruß Merger

Hallo Franz,

Das ist übrigens ein guter Trick um bei einer Trennung
dennoch Informationen über sein Kind zu bekommen: man wechselt
in die PKV und dann muss das Kind auch dort mitversichert
werden und man bekommt alle Infos über Krankheiten und

Blödsinn!

Arztbesuche - ganz automatisch - auch wenn die Mutter jede
Auskunft verweigert. Das geht aber nur, wenn die Mutter nicht
in der PKV ist.

Und noch mehr Blödsinn!

Gruß

BHShuber

Muss der Vater die PKV des Kindes bezahlen?

Grundsätzlich ist der Vater für den Lebensunterhalt des Kindes
verantwortlich. Dafür bekommt er Kindergeld, -freibetrag und
Kindesunterhalt von der Kindesmutter.

Nein. Im Kindesunterhalt sind KEINE Beiträge zur Krankenversicherung enthalten d.h. wenn das Kind in einer PKV ist muß dies vom Unterhaltspflichtigen zusätzlich gezahlt werden kann aber bei der Unterhaltsberechnung vom unterhaltsrelevanten Einkommen abgezogen werden.

Wenn der Vater also bisher Unterhalt an die KM gezahlt hat, hätte er theoretisch die PKV zusätzlich zahlen müssen.
Das Kind kann weiterhin bei der Mutter versichert bleiben und diese muß auch die Beiträge übernehmen, da sie jetzt unterhaltspflichtig ist.
Das Kind kann muß aber nicht nicht in GKV des Vaters wechseln.

Krümelchen

Hallo Krümelchen64,

Das Kind kann weiterhin bei der Mutter versichert bleiben und
diese muß auch die Beiträge übernehmen, da sie jetzt
unterhaltspflichtig ist.

Was du da schreibst ist nur in Teilen richtig.

Unterhaltspflichtig sind beide Elternteile.

Der bei dem das Kind lebt und angemeldet ist, ist Sachunterhaltspflichtig der andere Elternteil ist Barunterhaltspflichtig gegenüber dem minderjährigen Kind.

Dazu sollte man aber wissen, waren die Elternteile verheiratet, eheliche Lebensgemeinschaft, Amtspflegschaft des Jugendamtes gegeben oder nicht? das Sorgerecht wenn Eltern nicht verheiratet waren bleibt bei der Kindsmutter!

Hallo,
vielen Dank dafür, dass du meine Antwort für im Ansatz richtig hältst, das tue ich ebenso mit deiner Antwort. Der Beamtenstatus spielt keine Rolle für die Beurteilung des Anspruchs auf Familienversicherung, was allerdings, und da gebe ich dir recht, die entscheidende Rolle spielt, sind die Eltern verheiratet, und zwar miteinander und leben nur getrennt oder sind sie nicht verheiratet und haben sich getrennt oder sind sie nicht nur getrennt sondern auch geschieden.
Gruss
Czauderna

Hallo Nordlicht,

Kann das KInd ist die GKV wechseln und dort in die Familienversicherung?

Unter Umständen. Auf jeden Fall ist bei der PKV die
Kündigungsfrist zu beachten.

Wenn das Kind die Möglichkeit hat in die Familienversicherung zu kommen, wobei natürlich die Einkünfte der Eltern hinsichtlich der JAEG beachtet werden müssen,
kann der Wechsel sofort vollzogen werden.
Die GKV muss dies dann nur bestätigen.

Gruß Merger

Hallo,

der Aufenthalt hat nichts mit der KV zu tun.

WEnn sich die Eltern nur trennen, ändert sich gar nichts, Vielleicht bestand ja schon immer Familienversicherung über den Vater und die PKV wurde wegen des Luxus betrieben, dann wäre jetzt vielleicht die GKV einfacher.

WEnn sie sich scheiden lassen, gibt es in jedem Fall die Wahlmöglichkeit zwischen Familienversicherung und Beihilfe muit PKV. Unabhänig vom Aufenthalt.

Viel Glück

Barmer

Sorry, aber das ist einfach Unsinn.

Gruss

Barmer

Trotzdem hat Czauderna recht. Die Familienversicherung ist unabhängig von beihilfetechnischen Finessen gegeben oder nicht gegeben. Da interessiert nur die Einkommensrelationund überhaupt nicht der Wohnsitz.

Gruss

Barmer

Hallo,

Hierzu sind noch einige Informationen erforderlich.

Welches Beihilferecht trift bei der Mutter zu ?

Niedersachsen, Beamtin des Landes

Wer erhält das Sorgerecht für das Kind ?

Beide Eltern sind Sorgeberechtigt.

Liegt das Einkommen der Mutter über der
Jahresarbeitsentgeltgrenze ?

Jahresbrutto: 52.000 €

Gruß Merger

Gruß
Bori

Hallo,

bei einem Einkommen der Mutter von 52.000 € besteht die Möglichkeit,
den Versicherungsschutz in die Familienversicherung des Vaters anzumelden.

Aber bitte beachten, für das Kind bekommt die Beamtin dann auch keinen Familienzuschlag bzw. Kindergeld mehr.

Warum soll das Kind einen schlechteren Versicherungsschutz erhalten?
Es kann doch nichts dafür, wenn sich die Eltern trennen.

Gruß Merger