Mein Schwager hat an seinem kleinen Einachsanhänger / PKW, 500 kg, Zuladung, ein Stützrad nachträglich befestigt.
Dabei hat er ein 6er Loch in die Deichsel gebohrt, das zweite Loch war bereits ab Werk vorhanden.
Ist das zulässig? Was sagt der TÜV dazu? Der Anleitung des Stützrades war dazu nichts zu entnehmen.
Danke für Eure Antworten, nette Grüße,
sony