PKW Anhänger 6er Loch in Deichsel gebohrt - TÜV ?

Mein Schwager hat an seinem kleinen Einachsanhänger / PKW, 500 kg, Zuladung, ein Stützrad nachträglich befestigt.

Dabei hat er ein 6er Loch in die Deichsel gebohrt, das zweite Loch war bereits ab Werk vorhanden.

Ist das zulässig? Was sagt der TÜV dazu? Der Anleitung des Stützrades war dazu nichts zu entnehmen.

Danke für Eure Antworten, nette Grüße,

sony

Hallo erstmal,
hmm, ein 6er Loch zur Befestigung eines Stützrades ? Kommt mir ein bisschen schwächlich vor…ggfs. wir der TÜV dies bemängeln, denn verlorene Stützräder auf der AB sind nicht lustig. Es kommt im wesentlichen darauf an, wo er dieses Loch gesetzt hat, denn eine Bohrung bedeutet eine Schwächung und führt zur Beanspruchungserhöhung. Aber ohne Bild schwierig zu beurteilen.

Aber ich denke, der TÜV wird es garnicht merken…

Martin