Ich habe eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld (25 Euro) bekommen weil mein PKW-Anhänger (1,5 t) in einer Zone mit eingeschränktem Halteverbot abgestellt war. Diese Zone (ein ganzer Stadtteil) ist mit Schild 290.1 mit Zusatzschild außer PKW versehen. Der Anhänger war vom Zugfahrzeug getrennt und ca. 1 Woche dort gesparkt.
Meine Frage ist, darf dort tatsächlich nur ein PKW abgestellt werden, also keine Anhänger, Lieferfahrzeuge bis 3,5 t usw. - dann müssten sehr viele solche Anhörungen verschickt worden sein.
Ist Dein Anhänger ein PKW?
Na also!
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Ja richtig - wenn ich nun aber den Anhänger am Zugfahrzeug habe ist es zulässig?
Gilt hier die Definition PKW - wie im Brief vermerkt (Lieferwagen = LKW)
Ist ein Hänger ein originäres Bestandteil des Pkw? Mit anderen Worten ist der Pkw auch ohne den Hänger ein PKW?
Da ist bei dem Schild um Parkraum geht, ist klar, dass man nur PKW ohne Hänger, welcher Art auch immer, meint.
Ein Lieferwagen kann als PKW zugelassen sein. Ein Anhänger nicht.
Vermutlich hat man sich den Aufwand gespart, durch Abfrage der Zulassungsdaten bei jedem fraglichen Fahrzeug abzuklären, ob es nun als PKW oder LKW zugelassen ist.