Hallo Marko,
generell würde ich Deine Frage mit einem klaren NEIN beantworten.
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die Zulassung oder HU eines Anhängers ist hierbei absolut uninteressant, da Du den Anhänger nicht hinter einem KFZ ziehst.
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rechtlich scheitert das ganze wahrscheinlich bereits an der Breite des Anhängers, der hinter einspurigen FZ mur max. 1 m breit sein darf. Ein PKW-Anhänger ist üblicherweise breiter.
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Ob Du genug Kraft hast den Hänger zu ziehen ist wirklich egal. Viel wichtiger ist die Frage, ob Du das Gespann bergab oder in Notsituationen auch bremsen kannst ohne dass das Gespann einknickt oder umkippt.
Ich selbst hatte mal ca. 100 kg Kies transportiert mit einem regulären Fahrradanhänger. Bergauf hatte ich nicht genug Kraft. Und als das Gefälle anfing habe ich nach nur wenigen Metern freiwillig abgekuppelt weil ich merkte, dass ich das Gespann kaum noch bremsen konnte.
Es gibt keine rechtlichen Vorschriften für das Gewicht eines Anhängers hinter Fahrräder so wie es auch keine Vorschrift über die Höchstgeschwindigkeit gibt. Aber selbst wenn noch nichts passiert ist es gibt den Tatbestand der „unangemessenen Geschwindigkeit“, genauso wäre es wohl auch mit dem Gewicht.
- Weitere interessante Hinweise findest Du, wenn Du bei Google als Suchbegriff „Fahrradanhänger StVZO“ eingibst.
Wenn Du noch weitere Fragen hast darfst Du Dich gerne noch mal bei mir melden.
Schöne Grüße aus Wiesbaden
Andreas