Wenn Person Person A einen PKW Anhänger auf sich anmeldet und Person B die Versicherung dafür abschließt,was könnte Person A im Schlimmsten Fall passieren wenn Person B mit besagtem Hänger einen Schaden verursacht bzw der Anhänger wie auch immer Schaden verursacht ohne das Person A anwesend ist.
Welchen Sinn sollte dies haben ?
Was Person A alles passieren könnte, tja dies kommt immer auf den Einzelfall an.
So auf die Schnelle würde mir einfallen:
Anzeige, Bußgeldbescheid, Abschleppen des Hängers auf polizeiliche Anordnung,
usw. usw.
Gruß Merger
Hallo!
Da sollte man in seine VS-Unterlagen schauen, ob auch beim Hänger eine festgeschriebene Nutzergruppe vorgeschrieben ist.
Beim PKW ist das ja oft aus Kostengründen so gewählt worden (VS-Nehmer,Ehepartner und evtl. erwachsene Kinder dürfen nutzen).
Weicht man davon ab, kann die VS im Schadenfall bis zu einer vereinbarten Summe (2000-5000 € ?) Regress nehmen.
Wäre so etwas nicht vereinbart, dann gibt’s gar keine Bedenken, den Hänger mal zu verleihen.
MfG
duck313
Ja genau,Busgeldbescheid usw hatten wir noch garnicht in Betracht gezogen.
Danke für die Antworten.
Hallo Duck,
ich glaube Du hast den Text nicht richtig gelesen !
Hallo!
Da sollte man in seine VS-Unterlagen schauen, ob auch beim
Hänger eine festgeschriebene Nutzergruppe vorgeschrieben ist.
Nein - ich kenne keinen Versicherer der hier Einschränkungen macht.
Beim PKW ist das ja oft aus Kostengründen so gewählt worden
(VS-Nehmer,Ehepartner und evtl. erwachsene Kinder dürfen
nutzen).
Weicht man davon ab, kann die VS im Schadenfall bis zu einer
vereinbarten Summe (2000-5000 € ?) Regress nehmen.Wäre so etwas nicht vereinbart, dann gibt’s gar keine
Bedenken, den Hänger mal zu verleihen.
Es geht nicht ums Verleihen, sondern dass der Halter und Versicherungsnehmer unterschiedliche Personen sind.
MfG
duck313
Gruß Merger
Hallo,
Anzeige, Bußgeldbescheid, Abschleppen des Hängers auf
polizeiliche Anordnung, usw. usw.
kannst Du das bitte näher ausführen? Mir ist nicht ganz klar, warum ich mit all dem rechnen muss, wenn meine Oma oder wer auch immer mir die Versicherung bezahlt. Gibt es da wirklich eine Pflicht, dass der Halter selbst anmelden und zahlen muss? Ich dachte, das Fahrzeug oder der Anhänger muss versichert sein, aber völlig egal, von wem. Wo kann ich das finden?
Gruß
Testare_
Hallo,
Anzeige, Bußgeldbescheid, Abschleppen des Hängers auf
polizeiliche Anordnung, usw. usw.kannst Du das bitte näher ausführen? Mir ist nicht ganz klar,
warum ich mit all dem rechnen muss, wenn meine Oma oder wer
auch immer mir die Versicherung bezahlt.
Kann es sein, dass Du die Frage nicht gelesen hast ?
Gibt es da wirklich
eine Pflicht, dass der Halter selbst anmelden und zahlen muss?
Nein
Ich dachte, das Fahrzeug oder der Anhänger muss versichert
sein, aber völlig egal, von wem.
Richtig
Gruß Merger
Hallo!
Mach Dir nichts draus ! Ich habe das auch nicht verstanden, obwohl ich die Frage gelesen haben und, so meine ich, auch verstanden habe.
Nur die Antworten darauf nicht.
MfG
duck313
Hallo,
Kann es sein, dass Du die Frage nicht gelesen hast ?
Nein.
Ich hätte imer noch gern gewusst, was auf den HALTER für ein Bußgeld etc. zukommen kann, wenn ein anderer den Unfall verursacht. Und insbesondere interessiert mich halt, was das damit zu tun hat, dass dieser andere die Versicherung abschließt.
Interessiert mich wirklich, weil das bei mir (und allen anderen, die ich kenne) schließlich ien ganz normaler fall ist: der Anhänger (oder PKW) ist auf den Namen des einen Ehepartners eingetragen, die Versicherung auf den anderen. Und dann passiert was damit…
Gruß
Testare_
Hallo,
Kann es sein, dass Du die Frage nicht gelesen hast ?
Nein.
Ich hätte imer noch gern gewusst, was auf den HALTER für ein
Bußgeld etc. zukommen kann, wenn ein anderer den Unfall
verursacht.
Habe ich geschrieben, dass das Bußgeld im Zusammenhang mit einem Unfall steht ?
Der Anhänger kann doch auch im beschädigten Zustand im Halteverbot abgestellt werden, und dafür gibt es ein Bußgeld.
Und insbesondere interessiert mich halt, was das
damit zu tun hat, dass dieser andere die Versicherung
abschließt.
Also hast Du die Ursprungsfrage nicht gelesen, bzw. nicht verstanden!
Hier ist noch einmal die Frage.
Wenn Person Person A einen PKW Anhänger auf sich anmeldet und Person B
die Versicherung dafür abschließt, was könnte Person A im Schlimmsten Fall
passieren wenn Person B mit besagtem Hänger einen Schaden verursacht.
Also A ist Fahrzeughalter -
B ist Versicherungsnehmer und ist auch der Fahrer des Hängers.
Und meine Antwort darauf war:
Anzeige, Bußgeldbescheid, Abschleppen des Hängers auf polizeiliche Anordnung,
- die dann an den Fahrzeughalter gerichtet sind, bzw. dieser darf die Kosten zahlen.
Gruß Merger
Hallo,
Der Anhänger kann doch auch im beschädigten Zustand im
Halteverbot abgestellt werden, und dafür gibt es ein Bußgeld.
Stimmt. Für den Halter aber nur, wenn der Verursacher unbekannt ist. Trifft also nicht zu.
Und meine Antwort darauf war:
Anzeige, Bußgeldbescheid, Abschleppen des Hängers auf
polizeiliche Anordnung,
Genau. Und ich fragte, warum. Das fehlt leider immer noch.
- die dann an den Fahrzeughalter gerichtet sind, bzw.
dieser darf die Kosten zahlen.
Warum sollte das so sein? Aufgrund welcher Vorschrift?
Gruß
Testare_
Hallo,
Der Anhänger kann doch auch im beschädigten Zustand im
Halteverbot abgestellt werden, und dafür gibt es ein Bußgeld.
Stimmt. Für den Halter aber nur, wenn der Verursacher
unbekannt ist. Trifft also nicht zu.
Vorsicht - Du verwechselst etwas.
Der Fahrzeughalter bekommt das Bußgeld zugestellt.
Wer das Fahrzeug gefahren bzw abgestellt hat interessiert die Polizei nicht.
Und meine Antwort darauf war:
Anzeige, Bußgeldbescheid, Abschleppen des Hängers auf
polizeiliche Anordnung,Genau. Und ich fragte, warum. Das fehlt leider immer noch.
Wer soll deiner Meinung eine Anzeige, bzw. Bußgeld erhalten ?
- die dann an den Fahrzeughalter gerichtet sind, bzw.
dieser darf die Kosten zahlen.Warum sollte das so sein? Aufgrund welcher Vorschrift?
Weil meistens der Fahrer des Fahrzeuges der Polizei nicht bekannt ist.
Aber den Fahrzeughalter bekommt die Polizei von der Zulassungsstelle mitgeteilt.
Alle Bußgelder erhält immer der Fahrzeughalter und nie der Versicherungsnehmer oder der Zahlende des Versicherungsvertrages.
Gruß
Testare_
Da es hier um einen Anhänger geht - noch ein Hinweis auf ein Urteil der BGH
das viele vermutlich noch nicht kennen:
Gruß Merger
Hallo,
Stimmt. Für den Halter aber nur, wenn der Verursacher
unbekannt ist. Trifft also nicht zu.Vorsicht - Du verwechselst etwas.
Was denn?
Der Fahrzeughalter bekommt das Bußgeld zugestellt.
Wer das Fahrzeug gefahren bzw abgestellt hat interessiert die
Polizei nicht.
Erst mal kommt ein Anhörungsbogen. Und auf dem Formular wird angekreuzt, dass man nicht selber gefahren ist und der andere Fahrer angegeben. Wo ist das Problem?
Und meine Antwort darauf war:
Anzeige, Bußgeldbescheid, Abschleppen des Hängers auf
polizeiliche Anordnung,Genau. Und ich fragte, warum. Das fehlt leider immer noch.
Wer soll deiner Meinung eine Anzeige, bzw. Bußgeld erhalten ?
Der Verursacher. Der Halter bekommt einen Anhörungsbogen zum Ausfüllen.
- die dann an den Fahrzeughalter gerichtet sind, bzw.
dieser darf die Kosten zahlen.Warum sollte das so sein? Aufgrund welcher Vorschrift?
Weil meistens der Fahrer des Fahrzeuges der Polizei nicht
bekannt ist.
Nach dem Rücksenden des Anhörungsbogens aber schon.
Alle Bußgelder erhält immer der Fahrzeughalter und nie der
Versicherungsnehmer oder der Zahlende des
Versicherungsvertrages.
Bußgelder erhält die Behörde. Und zahlen muss der Verursacher, wer sonst?
Da es hier um einen Anhänger geht - noch ein Hinweis auf ein
Urteil der BGH
das viele vermutlich noch nicht kennen:
Und heute ist Dienstag, falls das einige noch nicht wissen.
Was hat das Urteil mit der Frage zu tun? Welcher Anhängerbesitzer interessiert sich denn für die Schadensregulierung unter zwei Versicherungsgesellschaften?
Gruß
Testare_
und da der Fahrzeughalter Hellseher ist,
kann er natürlich mit absoluter Sicherheit jedesmal sagen
wer mit dem Anhänger unterwegs war.
ohne weiteren Kommentar.
Gruß Merger
Hallo,
und da der Fahrzeughalter Hellseher ist,
kann er natürlich mit absoluter Sicherheit jedesmal sagen
wer mit dem Anhänger unterwegs war.ohne weiteren Kommentar.
Zitat aus der Frage:
"…wenn Person B mit besagtem Hänger einen Schaden verursacht… "
Um genau diesen Teil ging es, denn das war ja grad der Unterschied zu einem ganz normalen Verleihen des Hängers, das Du oben so heftig ausgeschlossen hast.
Ohne weiteren Kommentar.
Gruß
Testare_
Hallo testare_
diese Diskussion finde ich sehr lustig.
Was wäre denn die richtige Antwort auf die Frage des TE…
Kannst Du da weiterhelfen ?
Gruß aus dem Süden
Hallo,
Was wäre denn die richtige Antwort auf die Frage des TE…
ganz einfach: was auf den Halter des Anhängers evt. für Ärger zukommt ist völlig unabhängig davon, wer die Versicherung bezahlt.
Der Halter hat für die Verkehrssicherheit zu sorgen (siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeughalter), er trägt die Verfahrenskosten, wenn das Ding falsch geparkt wurde und der Verursacher nicht zu ermitteln ist (siehe http://www.cd-anwaltskanzlei.de/component/content/ar… ). Er ist auch Ansprechpartner bei Unfällen, er muss dafür sorgen, dass die Benutzer das Ding auch benutzen dürfen. Aber diese ‚Probleme‘ hat er als Halter immer.
Alles weitere an furchtbaren Folgen und Gefahren muss uns Merger erst noch erklären.
Gruß
Testare_
Du bist ja ein richtiger Schlaumeier.
Alles weitere an furchtbaren Folgen und Gefahren muss uns
Merger erst noch erklären.
Erklären wird Merger, dir gar nichts!
Gruß
Testare_
Gruß Merger
Erklären wird Merger, dir gar nichts!
Dachte ich mir schon. Aber ich wollte Dir wenigstens die Chance geben.
Halten wir also fest; es war von Dir nur heiße Luft diesmal. Ein Schnellschuss ohne Recherche.
Gruß
Testare_
Mein Lieber,
Du musst noch viel lernen.
Dazu möchte ich aber nicht beitragen.
Und damit ist für mich Schluss!
Gruß Merger_