PKW Anhänger Versichern

Hallo

ich habe mir einen Pkw Anhänger gekauft und wollte den per Kurzzeitkennzeichen abholen.Kurz zu Versicherung und mir die Nummer geholt und die Schilder,gleichzeitig gab mir die Dame von der Versicherung mir die Nummer für die nomale Versicherung.Das lief alles.2 Wochen danach wollte ich den Anhänger annelden(die Nummer hatte ich ja schon).Auch das wahr kein Problem.Nach der Anmeldung ging ich noch mal zu der Versicherung um die Daten(Kennzeichen usw.) mitzuteilen.Doch da sagte mir die gute Dame das es nicht geht das der PKW Anhänger hier versichert wird,da ich bei der Versicherung nicht die Zugmaschine(Auto) versichert habe.Und ich das Auto auch bei ihnen versichern muß.Ich fragte die gute Dame wieso sie mir dann die Nummer gegeben hat?Sie sagte das habe sie vergessen.Da es erst ab 1.1.12 so ist.Kann das seihen ???Denn ich möchte meine PKw versicherung nicht wäkseln.Jetzt ist der angeldet und was kann jetzt auf mich zu kommen???

Gruß Mike

Einfach bei einer anderen Gesellschaft einen Antrag stellen. Am besten bei der, wo Sie Ihren Pkw versichert haben.

MfG

Stephan Brückner

Hallo,

das ist wohl eine interne Entscheidung des Unternehmens. So lange Sie keinen Versicherungsbeitrag für das Kurzzeitkennzeichen bezahlen müssen(schriftliche Bestätigung geben lassen) , schließlich hat die Mitarbeiterin ja den Fehler gemacht, würde ich an Ihrer Stelle einfach zu meinem Autoversicherer gehen und mir dort eine neue eVB-Nummer mit rückwirkender (!) Deckung zum Anmeldetermin holen. Viel Erfolg Matthias Patzak, Freiburg

Hallo.

Ich würde bei der Versicherung darum bitten, dass sie Sie aus Kulanz aus dem Vertrag entlässt und Sie versichern den Hänger woanders.

Letztlich war es ja die Schuld der Mitarbeiterin der Versicherung weshalb das Problem erst entstanden ist.

Ich denke, Sie haben ganz gute Aussichten auf Erfolg mit dieser Vorgehensweise.

MfG
Claude Burgard

Dem ist so wie geschildert. Zugfahrzeug und Anhänger wollen fast alle Kfz-Versicherer zusammen haben, nur Hänger allein versichern fast keine Versicherer mehr. Der Hängerversicherer wird den Vertrag wahrscheinlich ab Beginn freigeben. Der Auto-Versicherer sollte dann zu diesem Zeitpunkt den Hänger übernehmen. Darüber ist mit beiden Versicherern zu sprechen / zu verhandeln.

Gruß
CKH

… wenn die Dame die Schuld zugibt… dann mit dem Anhänger zu einer anderen Versicherung wechseln bei der Hänger alleine erlaubt ist oder zur Hauptversicherung… mit der Dame ausmachen, dass keine Kosten auf Sie zukommen dürfen… da Sie ja schuld ist…

Gruß

Es ist so, dass die Versicherung natürlich daran interessiert ist, dass nicht nur der Hänger bei ihnen versichert ist. Das liegt im Ermessen der Versicherung und macht aber, wenn man an den Schadensfall denkt für die Versicherung und auch für Dich Sinn, oder möchtest Du Dich im Falle eines Schadens mit 2 Versicherungen herumplagen?
Du solltest deshalb den Hänger auch dort versichern, wo auch das Zugfahrzeug versichert ist.
Passieren kann Dir nichts. Du gehst einfach zur Versicherung Deines Zugfahrzeuges und versicherst es dort.
Viele Grüße
Julius Jordan

Hallo,
bei der Anhängerversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung. D.h., die Versicherung kann Sie nur dann ablehnen, wenn Sie mit Raten im Rückstand wären. Ein Kopplungsgeschäft mit dem PKW gibt es nicht. Warten Sie als getrost ab, was passiert. Wichtig ist jedoch, dass Sie den Versicherungsbeitrag gezahlt haben, dann kann Ihnen nichts passieren. Sollte die Versicherung weiterhin „störrisch“ sein, dann können Sie sich auch gerne an mich wenden, bei mir können Sie Anhänger auch dann versichern, wenn der PKW nicht bei mir versichert wird.

MfG
F.-W. Hollmann-Raabe
Vertrauensmann der DEVK_Versicherungen
Am Gottesberg 34
33619 Bielefeld
Tel.: 0521-162310

Geh zu einer anderen (seriösen!) Versicherung, die können den Anhänger im Nachhinein versichern. Im schlimmsten Fall zahlst du die versicherte Zeit für den Anhänger, was sich im einstelligen Euroberech bewegen dürfte.
Nur mal so aus Interesse, welche Versicherung war das eigentlich?

LG Felix

Hallo,

jede Versicherung hat ihre eigenen Bedingungen, es kann also schon sein, dass die Anhänger nur versichern, wenn auch das Zugfahrzeug dort versichert ist. Im Prinzip muss jetzt schnell eine neue Versicherung gesucht werden, die dann nach Möglichkeit rückwirkend (also ab Tag der Zulassung) versichert, falls das nicht geht, ab dem aktuellen Datum. Dort bekommst du dann eine neue eVB-Nummer und musst diese bei der Zulassungsstelle abgeben.

Gruß,
Micha

Ja, das ist so, manche Ausschließlickeitsvertreter bekommen einfach den Rachen nicht voll genun und da ist ne kleine Hängerversicherung nicht interessant, kann aber auch die Politik der Gesellschaft sein, also entweder ne neue evb nummer bei der Gesellschaft abholen bei der Sie das Versichert haben. oder zu einem freiehn Versicherungsmakler gehen der halt alles mit in seinen Bestand übernimmt und sich kümmert

Hallo

Hallo!

ich habe mir einen Pkw Anhänger gekauft und wollte den per
Kurzzeitkennzeichen abholen.Kurz zu Versicherung und mir die
Nummer geholt und die Schilder,gleichzeitig gab mir die Dame
von der Versicherung mir die Nummer für die nomale
Versicherung.Das lief alles.2 Wochen danach wollte ich den
Anhänger annelden(die Nummer hatte ich ja schon).Auch das wahr
kein Problem.Nach der Anmeldung ging ich noch mal zu der
Versicherung um die Daten(Kennzeichen usw.) mitzuteilen.Doch
da sagte mir die gute Dame das es nicht geht das der PKW
Anhänger hier versichert wird,da ich bei der Versicherung
nicht die Zugmaschine(Auto) versichert habe.Und ich das Auto
auch bei ihnen versichern muß.Ich fragte die gute Dame wieso
sie mir dann die Nummer gegeben hat?Sie sagte das habe sie
vergessen.Da es erst ab 1.1.12 so ist.Kann das seihen ???Denn
ich möchte meine PKw versicherung nicht wäkseln.Jetzt ist der
angeldet und was kann jetzt auf mich zu kommen???

Das Problem ist, dass die Versicherungen die Anhänger aufgrund aktueller Rechtssprechung nicht mehr ohne das Zugfahrzeug versichern wollen - es aber müssen. Insofern, wollen die Dir nur einen Vertrag aufschwatzen.

Da das Fahrzeug bereits angemeldet ist, braucht man erstmal nichts zu machen. Es ist automatisch mit der Anmeldung auch Haftpflichtversichert. Ob die Versicherung das nun will oder nicht.

Wenn man jedoch eine Kaskoversicherung abschließen möchte, dann sieht die Sache anders aus. Hier kann die Versicherung die Annahme verweigern.

Es stellt sich aber auch die Frage, warum der Anhänger nicht bei der Versicherung des PKW abgeschlossen wurde? Wäre das nicht viel sinnvoller gewesen?

Gruß Mike

Gruß Marcel

Ich kenne keine Pflicht den Hänger bei der Versicherung des Autos anzumelden. Ich kenne nur die 14-Tage Frist, in der man bei der Zulassungsstelle die Versicherung noch mal wechseln kann.

Hallo Mike,

ich kenne diese Regelung nicht. Die Anhängerversicherung ist auch nur wichtig, wenn der Anhänger nicht angehangen wird. Im Betrieb, also angehangen, ist für Schäden, die der Anhänger verursacht, die Versicherung des ziehenden KFZ verantwortlich. Ich meine, dass Du den Anhänger , unabhängig von der KFZ -versicherung abschließen kannst, da der Anhänger ja von jedem KFZ gezogen werden kann.
MfG
r.-a.

Das sollte die Dame ausbaden, welche die Suppe gekocht hat.

Einen Vergleich ALLER KFZ Versicherungen in Deutschland findet man auf http://www.nordpower.org/vergleichsrechner.html