PKW-Beschädigung durch dänischen Mitbürger

Hallo Zusammen,

Am 05.12.2012 wurde mein PKW, ordentlich auf einem öffentlichen Parkplatz geparkt, von einem dänischen Mitbürger (D*) durch seinen Trailer gestreift. D* hat in Folge die zuständige Polizei informiert => der Unfall wurde aufgenommen + es gibt eine Tagebuch-Nr.
Schaden: Schrammen an Front + defekter Nebelscheinwerfer.
Mir wurden mitgeteilt:
Zulassungs-Kz, Name Fahrer, Fahrzeug-Halter, Versicherung.
Es liegt vor: Kostenvoranschlag meiner Fachwerkstatt über gut 500 € Netto + einige Fotos.
Habe dem Fahrer eine persönliche Schadens-abwicklung angeboten, doch das wurde von dessen Arbeitgeber abgelehnt, verbunden mit dem Hinweis, daß sich die Versicherung in naher Zukunft bei mir melden wird. Doch das ist bisher nicht geschehen.
Wie verhalte ich mich am effektivsten, um an den mir zustehenden Schadensausgleich zu kommen?
Vielen Dank vorab!
Jörg

Hallo,

das ist eine sehr dankbare Frage. Falls Sie jetzt den Rat von Rechtsanwälten hören, dass sie zum Rechtsanwlt gehen sollten, bitte beachten Sie das nicht. Die wollen nur Geld schneiden…

Für Sie gibt es zwei praktische und kostenlose Optionen:

  1. Sie möchten den Wagen wieder fertig vor die Tür gestellt bekommen.
    Dann beauftragen einen Gutachter oder eine Fachwerkstatt mit der Regulierung und unterschreiben eine Schadensabtrittserklärung. Damit haben Sie mit der Regulierung nichts mehr zu tun.

  2. Sie möchten den Schaden „privat“ abrechnen.
    Dann gehen Sie zu Ihrer eigenen Pkw-Versicherungsgesellschaft. Diese kann über das Kennzeichen an die Fremdversicherung und das deutsche Verbindungsbüro („Grüne Karte“) kommen. Hierüber ließe sich der Schaden auch per Kostenvoranschlag abwickeln, falls die Versicherung keinen Gutachter beauftragen möchte.

Mit freundlichem Gruß

Dankeschön + schönes WE!
ko

er Regulierung und unterschreiben eine

Schadensabtrittserklärung. Damit haben Sie mit der Regulierung

  1. Sie möchten den Schaden „privat“ abrechnen.
    Dann gehen Sie zu Ihrer eigenen Pkw-Versicherungsgesellschaft.
    Diese kann über das Kennzeichen an die Fremdversicherung und
    das deutsche Verbindungsbüro („Grüne Karte“) kommen. Hierüber
    ließe sich der Schaden auch per Kostenvoranschlag abwickeln,
    falls die Versicherung keinen Gutachter beauftragen möchte.

Mit freundlichem Gruß

Abwarten bis die Ausl. Vers schreibt oder ggf den Schaden selbst melden über den Kraffahrtverband unter +49 800 668366 !!!

Hallo Jörg,

ganz einfach: du wendest dich mit den verfügbaren Daten an das dt. Büro „grüne Karte“.
www.gruene-karte.de

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo Jörg.

Dies ist keine Fragestellung zum Verkehrsrecht sondern zum Zivilrecht (Schadenausgleich, BGB) und damit nicht mein Wissensgebiet.
Zufällig weiß ich aber, dass derartige Schadensfälle mit ausländischen Kfz auch über das Grüne Karte Büro Hamburg, abgewickelt werden können. Einfach auf deren Hompage(http://www.gruene-karte.de) nachschauen, da steht alles drin.

Grüße, Steffen

Versuch mal mit dem Kennzeichen über den Zentraldienst der Autoversicherer (Nummer im Web), feststellen zu lassen welche deutsche Versicherung hierfür zuständig ist. Auch das Grüne KArte Büro kann hier weiterhelfen.
Wenn dein Fahrzeug bei einem Serviceversicherer versichert ist können die dir dort ebenfalls näheres sagen.
Trotzdem wird es vermutlich eine langwierige Regulierung werden.

Hallo,

falls du sicher bist, dass der Unfallgegner den Schaden seiner Versicherung auch gemeldet hat, würde ich diese einfach mal anmailen und anfragen, ob denn alle erfoderlichen Unterlagen eingereicht wurden, oder ob noch etwas fehlt, du das Auto gerne reparieren lassen würdest, da es nun doch schon über 2 Monate her ist. Alles in allem muss man aber leider sagen, dass sich das ganze immer sehr lange hinziehen kann, wenn einer der beteiligten im Ausland versichert ist.

Gruß,
Micha

Hallo Jörg,
die Versicherung selbst oder die Firma/den Verursacher anzuschreiben macht sicher erst noch einmal Sinn, ich würde mir dabei das Einschalten eines RA vorbehalten und dies auch tun, wenn innerhalb einer gesetzten Frist (10 Tage) keine Reaktion erfolgt. Dabei kann man davon ausgehen, dass der Gegner diesen zu bezahlen hat… das würde ich mit dem RA vorher klären, wenn ich keine Rechtsschutzversicherung habe…
Leider sind solche Angelegenheiten nicht wirklich gesetzlich geregelt, aber auf normalen Menschenverstand darf man manchmal auch noch hoffen.
LG
Conny

Hallo,

also bei Europäern funktioniert die Abwicklung eig. genauso wie bei Deutschen. Ich würd mal bei der Versicherung des Dänen anrufen und nachfragen. Wenn sich da nix draus ergibt, dann mal auf http://www.gruene-karte.de/ gehen. Die kümmern sich um die Schadensabwicklung bei Unfällen mit ausländ. Verkehrsteilnehmern.

Gruß Sebastian

Hallo Jörg,

das ist ziemlich einfach. Ich würde die Sache einem Anwalt übergeben und ihn mit der Wahrnehmung Ihrer Interssen beauftragen.

MfG
der Verkehrsexperte

Hallo !

Übergebe die Sache einen Anwalt. Da der Schaden in Deutschland passiert ist, gilt deutsches Recht. Dieses bedeutet das auch dein Anwalt bezahlt werden muß. Für diesen Fall ist keine Rechtsschutz erforderlich. Selbst wenn Du bei einem Anwalt eine „Anzahlung“ leisten solltest, wird dein gesamter Schaden in vollem Umfang bezahlt. Leider kann sich die Schadensabwicklung etwas hinziehen. Mein Schaden mit einem Holländer war erst nach 9 Monaten erledigt. Ich habe meinen Schaden vorab reparieren lassen, und konnte die Zinsen ebenfalls in Rechnung stellen.

Gruß

Hallo Jörg,

ich würde mich hier an folgende Stelle wenden:
Deutsche Büro Grüne Karte e.V. (kurz DBGK) mit den Kontaktdaten: Wilhelmstr. 43 / 43 G in 10117 Berlin: Telefon: +49 30 20205757 und Telefax: +49 30 20206757.

Im Zuge der EU-Harmonisierung hat jedes EU-Land ein „Büro“ eingerichtet, das bei solchen Schäden wie ein Haftpflichtversicherer auftritt. In Deutschland ist das DBKG.
Das DBKG sagt selber:
„Bei Vorliegen der Voraussetzungen übernimmt das DBGK die Pflichten eines Haftpflichtversicherers für ein ausländisches Kfz in Deutschland. Das ist der Fall auf der Grundlage einer Grünen Karte bzw. auf der Basis des amtlichen Kennzeichens für Kfz aus solchen Ländern, für die die Pflicht zum Mitführen eines Versicherungsnachweises (Grüne Karte) entfallen ist. Das trifft zu für die Kfz aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union einschließlich Andorra, Island, Kroatien, Norwegen, Serbien sowie die Schweiz. Deshalb kann das DBGK wie ein Haftpflichtversicherer in Anspruch genommen werden.“

Ich denke, da wird man Dir helfen.

Gruß Wolfgang

Hallo,
in diesem Fall müsstest Du einen Anwalt einschalten, der dann über einen dänischen Kollegen die entsprechenden Forderungen gegenüber der dänischen Versicherung stellt und ggf einklagt.
Vorteilhaft wäre die Einschaltung eines Automobilclubs, der auch im Ausland tätig ist wie der ADAC. Dessen Rechtsabteilung würde dann die Schadensregulierung problemlos abwickeln.
Aussicht auf Erfolg besteht aber nur, wenn sich der Unfallhergang eindeutig bezeugen und belegen lässt. Nur dann würde ich den Vorgang weiter betreiben. Die gegnerische Versicherung müsste dann auch für die Rechtsanwalts- und sonstigen Verfahrenskosten voll aufkommen.
Viel Erfolg!
webcruiser