Hallo,
allen Auguren, die eine Diskriminierung von Ausländern sahen, zum Trotz, scheint laut diesem Artikel die Einführung einer Pkw-Maut in D, bei einer gleichzeitigen Entlastung der Halter von in D angemeldeten Pkws über die Kfz.-Steuer, mit dem EU-Recht konform zu sein.
Warum eigentlich nicht. Es gibt doch auch in anderen EU-Staaten Mautsysteme. So richtig konnte ich dieses Argument nie verstehen und kam mir etwas hilflos vor.
Die Diskriminierung von EU-Ausländern (sofern der Pkw nicht in D angemeldet ist) war bislang das Hauptargument der Kritiker einer Pkw-Maut.
Genau diese Diskriminierung kann ich eben nicht sehen. Oder werde ich als Deutscher in Frankreich, Italien, Polen, Tschechien usw. mit der dortigen Maut gegenüber den Inländern diskriminiert?
Was stünde der Einführung einer Pkw-Maut bei Kompensation über die Kfz.-Steuer somit noch im Wege?
Nichts. Am Ende wird man sich auf den Kompromis einigen, dass es keine Kompensation gibt ;o)
Eine Vignettenpflicht wie in A (bspw. Wochen-, Monats-, Quartals- und Jahresvignette) wäre eine probates Mittel, die entsprechenden Straßennutzer an den Kosten zu beteiligen.
Da das ja offenkundig in der EU mehrere solcher Systeme gibt, wäre das sicher eine zulässige Variante. Aber wir sind in Deutschland. Einfach so nachmachen, was woanders prima funktioniert, kommt selbstverständlich überhaupt mal gar nicht in Frage.
Außerdem haben wir ja schon eine Infrastruktur, mit der eine streckenabhängige Maut erhoben werden kann.
Nun brauchen wir nur noch eine neue Behörde, die erstmal die Kosten der Autobahn nebst der Behörde selbst berechnet, damit eine nutzungsabhängige Maut erhoben werden kann, die nicht wie eine Steuer aussieht. Dann wird sich noch ein paar Jahre gestritten, wie da überhaupt gerechnet wird. Sind dann vielbefahrene Strecken günstiger, weil sich da die Kosten auf mehr Nutzer verteilen? Fallen die Kosten auf Null, wenn Instandhaltungsmaßnahmen ausbleiben bzw. die Abschreibedauer abgelaufen ist? Das werden wir schon ganz gründlich machen.
Grüße