Ein Arbeitnehmer bezahlt monatlich 111,15 Euro Nutzungsgebühr für den Firmen Kastenwagen der ausschließlich für Fahrten zwischen Wohnung und erster Arbeitsstätte von ihm genutzt wird.
Die private Nutzung wurde vom Arbeitgeber untersagt.
Der Betrag wird monatlich vom Netto Lohn abgezogen.
In der Lohnsteuerbescheinigung wird vom Arbeitgeber unter
18. Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte der Betrag von 702,00 Euro eingetragen tragen.
Meine Frage: Kann man die 111,15 Euro irgendwie als Werbungskosten angeben da man das Auto ja nur für berufliche Zwecke nutzt?
Also 12x 111,15 Euro Nutzungsgebühr für ausschließlich Wege zur Arbeit und zurück?