Hallo!
Mal angenommen man würde Pkw verbieten, die auf 100 Kilometern mehr als 10 Liter Kraftstoff verbrauchen, könnte das dann nur für neu zu produzierende Pkw gelten oder auch für solche, die schon erworben wurden als das noch legal war?
Über eine Antwort würde ich mich freuen!
Lieben Gruß golfgut
hallo.
Mal angenommen man würde Pkw verbieten, die auf 100 Kilometern
mehr als 10 Liter Kraftstoff verbrauchen, könnte das dann nur
für neu zu produzierende Pkw gelten oder auch für solche, die
schon erworben wurden als das noch legal war?
artikel 103, Abs. 2 GG (http://dejure.org/gesetze/GG/103.html) bestimmt zumindest für das strafrecht ein „rückwirkungsverbot“.
für andere rechtsnormen mag das anders sein.
aber um realistisch zu bleiben:
ein rückwirkendes verbot solcher tragweite hätte in einer demokratie wohl kaum chancen. von heute auf morgen müßten abertausende autobesitzer plötzlich ein neues auto kaufen oder würden vom staat zur kasse gebeten?
die autoindustrie müßte - ebenfalls von heute auf morgen - ihre dann nicht mehr legalen modelle aus handel und produktion nehmen?
das würde eine klage- und entlassungswelle nach sich ziehen, die „man“ sicher nicht haben will.
in deutschland könnte es vielleicht sogar funktionieren (hier ist der flottenverbrauch ja schon längst niedriger). in usa hätte man mit sowas überhaupt keine chance.
wenn „man“ dagegen an der spitze eines totalitären systems steht, sieht’s anders aus. da kann „man“ sowieso mit dem volk nach belieben umspringen.
gruß
michael
Hi!
Die Frage wurde ja schon beantwortet.
Allerdings hätte auch ein Blick in die (zumindest österreichische) Vergangenheit genutzt, als es um die Gurtenpflicht ging, da damals (und teilweise heute noch einige „ältere“ Modelle) ganz einfach kein Gurtsystem hatten.
Grüße,
Tomh
Hallo golfgut,
wie schon gesagt, gibt es kein rückwirkendes Gebot. Aber der Staat kann das Problem der Altfahrzeugnutzung dadurch lösen, dass eine weitere Umweltplakette eingeführt wird, z.B. Gesamt-CO2-Ausstoß für PKW.
Würde bedeuten, das je nach Grenzwertfestlegung kein Fahrzeug mit mehr als z.B. 8L Verbrauch/100km micht mehr in Umweltzonen fahren dürfen.
Undenkbar?
VG,
tantal
Hi
Ich habe da gerade mal auf meinen Fuhrpark geschaut .
Alle ( bis auf einen ) sind laut Papiere mit einem Verbrauch von unter 10 Liter angegeben.
einer davon , der hauptsächlich bei schönen Wetter für lange Touren benutzt wird , verbraucht laut Bordcomputer 7,5 Liter / 100 km ,z.b. von Genf nach Limburg mit einer Tankfüllung ( 60 Liter ) und noch nicht leer ( Benzin 95 ROZ )
gebe ich dem selbigen Auto aber die Sporen und lasse das Gaspedal auf dem Bodenblech fest gedrückt , meint der Bordcomputer mir 24 Liter anzeigen zu müssen.
und ein anderer der nur zur Weg von und zur Arbeit benutzt wird ( 12 km eine Fahrt ) in recht bergiger Gegend , der laut Prospekt 8,6 Liter Drittelmix verbrauchen soll , fährt jetzt im Winter nicht unter 12 Liter .
Angedachte Gesetzgebung hin , angedachte Gesetzgebung her , wo bitte soll der Strich gemacht werden , da wo die Hersteller im Prospekt schön gerechnet haben , oder bei Schleichfahrt auf der Landstrasse bei konstant 90 km/h oder laut dann gesetzlich vorgeschriebenen Fahrtenbuch mit monatlicher Abrechnung ans Finanzamt ?
gruss Toni
der sich mal eben über diese rein theoretiche nicht in der realität umsetzbare Frage wundert
Hi Toni,
der sich mal eben über diese rein theoretiche nicht in der realität umsetzbare Frage wundert
nun ja, die Kollegen in Berlin koennten sich ja auch mal was ueberlegen. Zum Beispiel koennte bei der Gelegenheit ein realistischer Verbrauchtstest zwingend vorgeschrieben werden (da koennte doch der Ramsauer, der doch derzeit nicht so viel zu tun hat, wieder taetig werden) … der die unsaeglichen Angaben derzeit komplett ersetzen wuerde.
Damit fallen auch so’ne Sachen wie „Verbrauchsangabe 8.5l aber in der Realitaet bei langsamer und ruhiger Fahrt 11.5l (so wie z.B. bei Audi ueblich)“ weg, weil der „realistische Verbrauchstest“ dann den Wert 11l ermittelt haette …
Allein dieser Test waere im Sinne der Verbraucher.
Gruss
n.
Hallo!
Zu den anderen muss ich sagen: soetwas wäre kein rückwirkendes Verbot!
Es wäre allerdings eine Grundrechtsbeschränkung, die man dann entsprechend beurteilen müsste. Man müsste also beurteilen, ob diese Grundrechtsbeschränkung vom Gesetzesvorbehalt gedeckt ist oder nicht.
Gruß
Tom
Mit Verlaub gesagt ist das eine Hinverbranne Idee.
1.müsste mit Riesenaufwand ein zumindest in der EU einheitlicher Verbrauchstest für alle Fahrzeuge gemacht werden,da ältere Fahrzeuge ja nach damaligen Landesregelungen getestet wurden.
2.Müssten danach widerum umfangreiche Fahrtest in den verschieden Regionen der EU gemacht werden,da ja zum B.Leute,die in Hochgebirgsregionen,naturgemäss einen anderen Kraftstoffverbrauch haben als Leute im flachen Küstenland.
3.müsset man die Stasi wieder einführen,damit in jedem Fahrzeug auch jemand den Verbrauch kontrolliert,denn auch wenn ein Fahrzeug ab Werk nur 7 Litern verbraucht,ist es für einen Fahrer eine Kleinigkeit diesen auf 15 Liter zu treiben.
Mit Verlaub gesagt ist das eine Hinverbranne Idee.
nee, so hirnverbrannt ist die idee gar nicht.
1.müsste mit Riesenaufwand ein zumindest in der EU
einheitlicher Verbrauchstest für alle Fahrzeuge gemacht
werden,da ältere Fahrzeuge ja nach damaligen Landesregelungen
getestet wurden.
man muss ja nicht gleich alle altfahrzeuge in die regelung aufnehmen. wie wäre es z.b. mit allen neuzulassungen ab einem bestimmten termin? dann hast du irgendwann nur noch fahrzeuge mit geringerem verbrauch.
2.Müssten danach widerum umfangreiche Fahrtest in den
verschieden Regionen der EU gemacht werden,da ja zum
B.Leute,die in Hochgebirgsregionen,naturgemäss einen anderen
Kraftstoffverbrauch haben als Leute im flachen Küstenland.
auch falsch! zum einen machen die hersteller sowieso ausreichend fahrtests, da kennen die den verbrauch seeeeehr genau, zum anderen kann man auch sowas standardisieren.
3.müsset man die Stasi wieder einführen,damit in jedem
Fahrzeug auch jemand den Verbrauch kontrolliert,denn auch wenn
ein Fahrzeug ab Werk nur 7 Litern verbraucht,ist es für einen
Fahrer eine Kleinigkeit diesen auf 15 Liter zu treiben.
dieser vergleich mit der stasi ist das hirnverbrannteste, was ich hier gelesen habe (um bei deinen worten zu bleiben). es geht um beschränkungen bei zulassungen, nicht um die überprüfung der einhaltung im betrieb. wie sowas aussehen (und wirken) kann, sieht man anhand der energieeffizients von haushaltsgeräten. da gibt es zwar keine zulassungsbeschränkung, aber der effekt ist gleich. dadurch, dass die stufen eingeführt wurden, wollten die leute eigentlich nur die „guten“ geräte haben. mittlerweile sind selbst die ursprünglich gar nicht vorgesehenen stufen A+ und A++ von fast allen geräten leicht zu erreichen. warum? weil die nachfrage die entwicklung gefördert hat. so sähe es bei fahrzeugen auch aus. vor etlichen jahren gab es ja mal die diskussion über einen spritpreis von 5DM/l. warum? um die nachfrage nach sparsameren motoren anzukurbeln.
Was bist du denn für’n Vogel? Nach den Handys und den Autos - wie wäre es mit einem Verbot, in der Öffentlichkeit böse zu gucken? Würde den Alltag gleich viel angenehmer gestalten.
PS: falls du auf Regeln stehst und dir die EU noch nicht reicht: ich hab gehört, bei den orthodoxen Juden soll’s viele davon geben. Vielleicht wäre das was für dich?
Gruß,
Inka
Oha, wurde da ein Glaubenskrieg ausgelöst? Soweit ich weiß werden hier nur theoretische Themen diskutiert - das ist doch nicht mal ein Vorschlag oder ein Wunsch, sondern nur die Frage, ob sowas theoretisch möglich wäre. Kein Grund, hier so ausfallend zu werden.
Heftig, wie empfindlich manche reagieren, wenn man auch nur über die theoretische Möglichkeit nachdenkt, etwas zu regulieren.
Dorfpendler verbietenmti mehr als 10 Km Arbeitsweg
Tach!
Es geht nicht (nur) um den Spritverbrauch eines Fahrzeuges, sondern auch um seine Nutzung.
5.000 Km im Jahr mit einem Mercedes S500 sind mit weniger Sprit zu absolvieren, als 50.000 Km mit einem Smart.
Ich weile gerade in den USA und überlege, hier einen Ford Expedition (7-sitziger Geländewagen von der Größe eines Lieferwagens mit V8 Benziner und ca. 25 L / 100 Km Spritverbrauch) zu kaufen und mit nach Deutschland zu nehmen. Nur um die deutschen Ökospinner ordentlich zu ärgern…
Zur juristischen Würdigung: generell möglich wäre das von Dir angesprochene Verbot, ggf. sogar rückwirkend.
Allerdings macht es eher Sinn, die Abgasgrenzwerte weiter zu verschärfen, so wie es ohnehin bereits getan wird. dies i.V.m. der Abschaffung der KfZ-Steuer, der Einführung einer Autobahnvignette für 100 Eur p.a. und der höheren Besteuerung von Kraftstoff würde m.E. eine größere Lenkungswirkung entfalten, als sture Verbote. Bedenke, dass es auch ältere Leute gibt, z.B. mit einem Opel Omega (verbraucht 11-20 L je nach Motor und ist keine 2.000 Eur wert), die damit lediglich 3.000 Km p.a. fahren und ein neues Auto nur schwer finanzieren können.
By the way: was fährst Du denn für ein Auto?
Gruß,
M.
Tach!
Mal angenommen man würde Pkw verbieten, die auf 100 Kilometern
mehr als 10 Liter Kraftstoff verbrauchen, könnte das dann nur
für neu zu produzierende Pkw gelten oder auch für solche, die
schon erworben wurden als das noch legal war?artikel 103, Abs. 2 GG (http://dejure.org/gesetze/GG/103.html)
bestimmt zumindest für das strafrecht ein
„rückwirkungsverbot“.
für andere rechtsnormen mag das anders sein.
Wie rechtfertigt man dann die Umweltplaketten?
Rot und Gelb müssen draussen bleiben, obwohl die entsprechenden Fahrzeuge zum Zeitpunkt, als sie als Neuwagen angeboten wurden, teilweise sogar als „Schadstoffarm“ klassifiziert waren?
aber um realistisch zu bleiben:
ein rückwirkendes verbot solcher tragweite hätte in einer
demokratie wohl kaum chancen. von heute auf morgen müßten
abertausende autobesitzer plötzlich ein neues auto kaufen oder
würden vom staat zur kasse gebeten?
die autoindustrie müßte - ebenfalls von heute auf morgen -
ihre dann nicht mehr legalen modelle aus handel und produktion
nehmen?
das würde eine klage- und entlassungswelle nach sich ziehen,
die „man“ sicher nicht haben will.
in deutschland könnte es vielleicht sogar funktionieren (hier
ist der flottenverbrauch ja schon längst niedriger). in usa
hätte man mit sowas überhaupt keine chance.
Gegen die Umweltzonen hat auch kaum einer geklagt.
wenn „man“ dagegen an der spitze eines totalitären systems
steht, sieht’s anders aus. da kann „man“ sowieso mit dem volk
nach belieben umspringen.
In unserer Demokratur passiert so einiges, wofür es eigentlich ein Ermächtigungsgesetz bräuchte. Das wäre dann wenigstens ehrlich.
Gruß,
M.
Pkw …die auf 100 Kilometern mehr als 10 Liter Kraftstoff verbrauchen
Hallo,
man koennte auf die Idee kommen, nur 10 Liter pr 100km aus dem Tank rauszulassen. Dann faehrt es nicht schneller, sondern regelt auf der Autobahn die Geschwindigkeit passend fuer 10 Liter. So einen Durchflussbegrenzer koennte man auch in alte autos vorschreiben.
Leider brauchen Benziner beim Kaltstart und auf den ersten paar Hundert Metern schon mal 40 oder 80 Liter auf 100 km. Und beim Abregeln auf 10 Liter stehen sie den anderen im Weg rum, auf linken Spuren der Autobahn oder gar im Kreuzungsbereich beim Losfahren.
Geht nicht.
Man koennte auch jedem Buerger eine gewisse Menge Sprit zukommen lassen, mehr gibts nicht. Dann kann er sehen, ob er einen Spritfresser wenige Kilometer im Jahr betreibt oder ein Sparmodell deutlich weiter fahren kann, oder alles darueber mit der Bahn faehrt. Die Leute wurden den Sprit untereinander verkaufen und alles verfaelschen, geht auch nicht.
Zum Ausweichen koennten die Leute auch mehr schwere als LKW einzustufende Fahrzeuge erwerben, dann kommen sie um die begrenzende Regelung herum. Oder sie fahren Wohnmobil. auch Murks.
So wie wir es haben, neue Autos mit einem theoretischen Normverbrauch spezifizieren und diesen politisch gewollt beeinflussen ist schon vom Ablauf ok. Demokratish kann dann zusaetzlich die Zulassungsgrenze fuer Neuwagen auf den Normverbrauch bezogen werden. Neuwagen meint hier neu konstruierte Modelle, bei denen der Hersteller Einfluss auf den Verbrauch hat.
Gruss Helmut
Hallo.
Wo siehst du denn da eine Grundrechtsbeschränkung? Ein Verbot von Fahrzeugen mit einem Normverbrauch von mehr als 10l/km wird, meiner Meinung nach, schwer machba sein. Aber die Zulassung von Neufahrzeugen mit höherem Vebrauch kann man durchaus unterbinden und das greift, meiner Meinung nach, nichtmal annähernd in irgendwelche Grundrechte ein.
MfG,
TheSedated
Noch mehr Nonsens…
wie sowas aussehen (und wirken) kann, sieht man anhand der energieeffizients
von haushaltsgeräten. da gibt es zwar keine zulassungsbeschränkung, aber der
effekt ist gleich. dadurch, dass die stufen eingeführt wurden, wollten die
leute eigentlich nur die „guten“ geräte haben. mittlerweile sind selbst die
genau da sieht man, wie es nicht wirkt…denn es ist sehr sinnvoll,sich ein A++ Gerät zu kaufen,mit einem Verbrauch von 150 Kw/h pro Jahr wenn das alte nur 120 Kw/h pro Jahr verbraucht.
und auch da:
vor etlichen jahren gab es ja mal die diskussion über einen spritpreis von
5DM/l
Nun,die haben wir doch mittlerweile…irgendwo kleine Wagen zus sehen ??..
Mit Verlaub gesagt ist das eine Hinverbranne Idee.
Ach? Verbrauchsbeschränkungen gibt es z.B. in den USA und in China schon lange.
Hallo!
Die Beschränkung des Eigentumsgrundsrechts ist jedenfalls evident. Wenn ich das Fahrzeug nicht mehr benutzen darf oder auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht mehr benutzen darf, bin ich in meinem Eigentumsrecht (freie Nutzung meines Eigentums) beschränkt.
Vertrauensschutz etc. ist dann auch noch ein Thema.
Solche Beschränkungen sind jedenfalls nicht per se verboten, aber sie müssen dem Vorbehalt entsprechen.
Gruß
Tom
Hallo!
Natürlich ist das bei Neufahrzeugen etwas anderes, schon klar, wobei man auch hier über Grundrechtsbeschränkungen nachdenken könnte. Wenn ich mit meinen Maschinen halt nicht mehr alles produzieren darf, sondern eben nur bestimmte Dinge, bin ich z.B. in deren Nutzung beschränkt.
Gruß
Tom
Vielen Dank an euch alle!
LG golfgut