PKW Verkauf bei GmbH mit Gewinn - Abschreibung auf null korrigieren?

Hallo, ein PKW konnte sehr weit unter Marktwert gekauft werden und wurde nach einem Jahr sogar mit kleinem Gewinn veräußert. Ist demnach die Abschreibung auf null Euro zu berichtigen?

Servus,

die Abschreibung bleibt, wie sie ist.

Der Veräußerungsgewinn (= Erlös ./. Restbuchwert) wird dann halt entsprechend höher.

Schöne Grüße

MM

Das ist vollkommen egal. Es kommt auf den Buchwert an, und der berechnet sich halt nach den Anschaffungskosten abzüglich Abschreibung für (hier ein Jahr) die Haltedauer.
Bsp. Fahrzeug für 10.000 € angeschafft, Abschreibung 2.000 €, Buchwert bei Verkauf 8.000 €. Verkauf für 11.000 €. Buchung 3.000 Mehrerlöse aus Anlagenabgang. Das Fahrzeug ist aus dem Anlagevermögen raus und muss auch nicht mehr abgeschrieben werden.

Data

Dank Dir für die ausführliche Darstellung - jetzt sehe ich erst, dass man „bleibt, wie sie ist“ auch völlig falsch lesen kann.

Schöne Grüße

MM

Merci.

Achtung, Faceplam-Warnung:
Ist man zu einer Abschreibung verpflichtet? Ich gehe zu 99% von einem klaren Ja aus :smile:
In der Regel lechzt man nach gewinnmindernden Sonderabschreibungen, bei einem PKW sind unter gewissen Umständen sogar 20% oder gar 40% im ersten Jahr möglich.

Da der Wagen mittels Fahrtenbuch privat durch den GF versteuert wird, würde es sich aber in diesem Fall anbieten, die Abschreibungen niedrig zu halten. Im Zweifel könnte man zumindest eine geometrisch progressive Abschreibung gegenüber dem FA rechtfertigen.

Nein, es Wird die jahresanteilige AFA vorgenommen, anschließend wird das Objekt aus den Vermögen genommen und somit ist es nciht mehr Existent um es auf 0 abschreiben zu können.

Also wenn schon, dann facepalm! Ich frage mich gerade, warum du überhaupt gefragt hast, wo du doch sowieso alles besser weißt.
Was die Nutzung durch den GF damit zu tun hat, erschließt sich mir auch gerade nicht.
Egal, ich bin raus.

Data

Ziemlich hanebüchener Quatsch.

Guggugs Mr. Feisplämm,

hasch Du denn auch einmal in § 7 EStG hineingeschaut, oder ist Dir noch gar nicht aufgefallen, dass an dem Gewinn, den Du mit einer hübsch gestailten Handelsbilanz ermittelst, bei der Veranlagung immer so lästige Hinzurechnungen vorgenommen werden?

Und Tschüs

MM