PKW - Zulässige Reifen

Hallo zusammen,

ein Neuwagen hat in seinem CoC-Papier folgende relevanten Daten stehen:

Reifen-/Radkombination (auf beiden Achsen): 235/50 R18 97Y / 8,0Jx18 ET34
zusätzlich u.a. 255/35 R20 97Y / 8,5Jx20 ET36 (damit wird er auch ausgeliefert)
Maximale Last je Achse (1./2.): 1170 / 1135 kg
Höchstgeschwindigkeit: 270 km/h

Nun werden Winterreifen gesucht und man entscheidet sich für 245/35 R20 95Y XL und erhält vom Reifenhersteller dafür auch eine Reifenfreigabe/Unbedenklichkeitsbescheinigung, um diese auf Felgen von 8" bis 10" Breite zu fahren.

Darf man diese nun auf die original Felgen des Fahrzeugherstellers ziehen (diese haben grundsätzlich ja keine Freigabe für die Bereifung, sind durch eingeschlagene Teilenummer aber dem Fahrzeug eindeutig zuordenbar)?

Auf dem Zubehörmarkt gibt es vergleichbare Felgen (8,5Jx20, ET35), welche eine Freigabe für diese Reifen auf dem Fahrzeug hätten. Käme man damit und der Reifenfreigabe des Reifenherstellers das „okay“ vom TüV? Wäre dies eine Einzelabnahme oder reicht dies allein schon aus?

Bezüglich des Last- und Gewschwindigkeitsindex habe ich mich schon schlau gelesen: Bei Y-Reifen wird bis 270 km/h 100% der Tragfähigkeit angerechnet. Bei der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges und der maximalen Achslast sollte die 95 also auch ausreichen, die 97 im CoC-Papier stammen wohl daher, da es keinen geringeren Index auf den Reifendimensionen gibt.

Aber nochmal die eigentliche Frage: Darf ich auf original Felgen jeden Reifen aufziehen, für den ich vom Reifenhersteller eine Freigabe bekomme oder muss dies noch „abgenommen“ werden?

„Darf ich auf Originalfelgen jeden Reifen aufziehen, für den ich vom Reifenhersteller …“
Nein.
Ich hatte einen analogen Fall bei meinem Wagen und mußte dies von TÜV in die Papiere eintragen lassen. Bei jeder Kontrolle (Polizei bzw. TÜV) schauen „wissende“ Polizisten bzw. TÜVler zuerst auf die Reifen, ob ich da richtiges Material fahre.

Hast du noch die alten Fahrzeugpapiere (Brief und Schein) oder die neuen (Zulassungsbescheinigung Teil I + II)? In den neuen wird doch gar nichts mehr eingetragen, d.h. auch Polizei und TüV haben bei Kontrollen ein Problem. Da hat sich ja einiges geändert, daher meine Frage.

Noch ein Nachsatz:
Es ist schon komisch, daß man beim Motorrad mit der Kopie einer Reifenfreigabe auf eine andere Grösse umrüsten darf und nur die Kopie mitführen muß, während man dies - so jedenfalls in meinem Fall - beim Auto nicht darf.