PL-Firma verkauft mit DE-Umsatzsteuer

Hallo,
ein Unternehmer kauft bei Ebay, weil es schnell gehen muss.
Artikelstandort ist Deutschland, Mehrwertsteuer wird ausgewiesen - alles gut, denkt er sich.

Fünf Tage später kommt das Paket aus Polen.
Eine polnische Firma war der Verkäufer (das steht dann tatsächlich auch ganz weit unten im Ebay-Angebot).
Diese Firma hat eine polnische und eine deutsche Umsatzsteuernummer.
Auf der Rechnung steht wörtlich: „Mehrwertsteuer DE - 19%“, dann ein Betrag in Zloty und der Wert in Euro.
Als Steuernummer steht auf der Rechnung: 123.456.7890
Es stellt sch heraus, dass die Umsatzsteuer-ID-Nummer der Firma PL1234567890 ist.
Und es stellt sich heraus, dass diese Firma auch eine deutsche Umsatzsteuer-ID-Nummer hat.

Bevor man da jetzt meckert:
Wenn jemand die deutsche Umsatzsteuer berechnet, dann muss er doch die deutsche Umsatzsteuer-ID-Nummer auf die Rechnung schreiben, oder?
Ohne diese kann der Kunde, selber vorsteuerabzugsberechtigt, die Rechnung nur als nicht steuerbaren Umsatz buchen.

Hallo!

Das ist alles grundsätzlich falsch gelaufen, denn der Pole liefert anscheinend nach § 3c UStG, weil er dich für einen Nichtunternehmer hält. Korrekt wäre jedoch, die Lieferung als innergemeinschaftliche Lieferung zu behandeln, also steuerfrei von Seiten des Polen und steuerpflichtig als innergemeinschaftlicher Erwerb bei dir.

Somit ist die ausgewiesene Steuer ohnehin nicht abziehbar (Steuerausweis ist unrichtig, nicht abziehbare 14c-Steuer), du musst die Lieferung als innergemeinschaftlichen Erwerb versteuern und kannst im Gegenzug denselben Betrag als Vorsteuer abziehen.

Deine Bemessungsgrundlage ist der Bruttopreis des Polen.

Oder du läßt dir eine berichtigte, steuerfreie Rechnung stellen.

Schöne Grüße!

Es war wohl auch gewollt, dass ein Käufer nicht sehen soll, woher die Ware kommt.

Jetzt hängt da natürlich auch noch Paypal drin. Mal eben auf umsatzsteuerfrei korrigieren dürfte ätzend werden.

Was wäre, wenn der Unternehmer aus PL weiterhin die DE-Umsatzsteuer berechnet, aber nun die DE-Steuernummer angibt? Also nur die Rechnung so schreibt, wie er sie an einen deutschen Privatkunden schreiben müsste?

Wahrscheinlich ja.

Auch dann wäre es ein unrichtiger Steuerausweis und die Vorsteuer wäre nicht abziehbar.

Also nimmst du einfach mit einem tiefen Seufzer den ausgewiesenen Bruttopreis als deinen Nettopreis und behandelst das ganze als innergemeinschaftlichen Erwerb mit dieser Bemessungsgrundlage.

P.S.: Solche Rechnungen rauszufischen ist übrigens der Lieblingssport des gemeinen Betriebsprüfers. Betriebsprüfer finden solche Vorgänge mit traumwandlerischer Sicherheit, deswegen ist ein augenzwinklerndes „wirdschonkeinermerken“ nicht unbedingt erfolgversprechend.

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Das ist dann der einzige einfache und legale Weg.

Wenn du die Machart der Rechnung sehen könntest… Vermutlich Excel, gedruckt auf Briefpapier, das wohl im Kopierer erstellt wurde. So eine Rechnung baue ich dir in wenigen Minuten nach, sogar mit dem Original-Logo der Firma in guter Qualität.

Nein, mach ich nicht. Soll doch der Staat die Umsatzsteuer doppelt bekommen. Es geht um 85€.
Mich stört es nicht, die Teile waren wichtig, am Ende zahlt es ja mein Kunde.
Alternativ hätte ich das Zeugs nämlich vom Großhändler 20% teurer und mit zwei Wochen Lieferzeit bekommen.