Plage Siebenschläfer, unterm Dach

Hallo Leute und einen schönen guten Tag,

habe seit längerer Zeit ein Problem mit diesen schnuckeligen Haustierchen. Würde sie gerne loswerden. Nur wie wird man diese Rasselbande los? Hat vielleicht jemand dieses Problem schon mal gehabt und ist sie auch wieder losgeworden? Bin für jede Anregung und Hilfe dankbar.
Gruß Jeronimo

Hallo
Siebenschläfer kann man vertreiben indem man übelriechende Düftstoffe auslegt .
Mottenkugeln , stark riechende Reinigungsmittel , Räucherstäbchen u.s.w.
viele Grüße  noro

Siebenschläfer umquartieren
Servus,

die einzige legale Methode, die Bilch-Familie loszuwerden, ist eine Lebendfalle (Kastenfalle). Als Lockmittel wird eine Mischung Erdnussbutter - Rosinen - Haferflocken verwendet.

Vergraulen mit irgendwelchen Gerüchen, vierten Radioprogrammen, Black Sabbath oder sowas funktioniert nicht, und alles, was die geschützten Bilche verletzt oder tötet, ist nicht bloß hässlich, sondern auch verboten.

Wenn man einen Bilch in der Falle hat, folgt ein ausführlicher Ausflug, möglichst über ein größeres Gewässer. Ein Bilch, der bei Freunden von uns wohnte, ist aus der Gegend von DA-Eberstadt in gar nicht mal sehr langer Zeit die Bergstraße entlang nach Hemsbach zurückmarschiert. Erst, als er mit der Rheinfähre nach Gimbsheim ausquartiert wurde, war dann Ruhe im Täfer.

Obacht: Gefangene Siebenschläfer nie beim Schwanz packen - der Schwanz geht dann ab!

Schöne Grüße

MM

Servus,

ja, davon ist viel die Rede - bloß die Bilche selber wissen noch nichts davon und halten sich deswegen nicht so gerne daran.

Schöne Grüße

MM

Hallo!

die einzige legale Methode, die Bilch-Familie loszuwerden, ist
eine Lebendfalle …

Lebendfalle ist mehrdeutig http://www.derwesten.de/img/incoming/origs512966/622…

Gruß
Wolfgang

Hi

Ich würde sie auch umsiedeln. Wenn du gerade keine Falle zur Hand hast, aber ein großes Fass (z.B. Kunststoffregentonne mit großer Öffnung), dann kannst du darüber ein Tuch legen und es so befestigen, dass es den Köder (Nüsse, Obst) gerade trägt.

Grüße

Karana

Würg ihn, Egon!
Hi Wolfgang,

für diese Formen der Lebendfalle ist der Trick mit dem Schwanz!

Schöne Grüße

MM

Hi Noro,
davon habe ich auch schon gehört, mit den Mottenkugeln usw.
Hab heute auch schon versucht solche zu kriegen. Leider ohne Erfolg, es gibt scheinbar nur noch so Blättchen oder Papierstreifen, aber keine Mottenkugeln.
Werd wohl mit der Lebendfalle probieren, hoffe nur dass die Viecher auch da rein gehen.

schönen Gruß

Servus,

hoffe nur dass die Viecher auch da rein gehen.

keine Sorge, tun sie. Deswegen klingen sie ja wie ein ganzer Kegelclub, obwohl es vielleicht einer oder zwei sind: Sie sind ständig dabei, alles in ihrem Revier zu inspizieren.

Aber denk an die Entfernung! Ein Fluss ist besser als 35 Kilometer.

Schöne Grüße

MM

Hallo,
danke für deine Info. Ein Fluss ist auf jeden fall dazwischen. Hab schon viel gehört, dass die Viecher immer wieder zurückfinden.

mfg. jeronimo

Hi,

es gibt da dieses:

„Außerdem ist es grundsätzlich verboten, Siebenschläfern „nachzustellen, sie anzulocken, sie zu fangen oder zu töten“(§ 13 und § 14 BArtSchV), da diese Tiere nach Bundesartenschutzverordnung zu den besonders geschützten Arten gehören.“

Also hüte Dich vor eigenmächtigen Aktionen wie Lebendfallen zu stellen usw.

Wende Dich an die untere Jagdbehörde, Landratsamt etc., deines Kreises und erkundige Dich. Diese wird Dir berechtigte Personen nennen um dem Problem Herr zu werden.

Oder Artikel 1 - lasse Dich nicht erwischen. Sonst wirds brenzlig.

Gruß vom Raben

BArtSchV multipliziert
Servus,

wie kömmts, dass in meinem Internet die aktuelle Fassung der BArtSchV ganz andersten aussieht, und die einschlägigen Verbote (nämlich nur bestimmter Fangmethoden) bereits ganz vorne in § 4 BArtSchV stehen?

Schöne Grüße

MM

1 Like

Hi,

nach deinem Internet steht auch nicht mehr drin als in meinem.

Die Bilche unterliegen zwar nicht dem Jagdrecht, dennoch ist für den Fang eine Genehmigung erforderlich.

Daher sollte mal auf dem Amt angerufen werden.

Gruß vom Raben

P.S. Vergrämen kann auch der Kammerjäger und der weiss meistens mehr als der unter den Bilchen leidende.

Servus,

mir fehlt halt eine Bestimmung aus der von Dir angegebenen BArtSchV, die das Fangen von Bilchen mit einer Lebendfalle untersagt.

Kannst Du da bitte nochmal nachlegen, wo dieses Verbot geregelt ist?

Schöne Grüße

MM