Hallo Desperado
Tschuldigung - ich habe die bisherigen Beiträge durchgelesen und habe nicht verstanden, worum es in diesem speziellen Fall geht.
Dann habe ich mir Rat bei vernünftigen Menschen (Wikipedia) geholt und verstehe die Aufregung noch weniger.
Es geht doch darum, dass Du für eine Studie einen Text erarbeitet hast, entweder komplett aus eigenem Wissen oder als Weiterentwicklung eines (oder mehrerer) fremder Gedanken.
Soweit Dein Text auf eigener Erkenntnis beruht, ist er Dein geistiges Eigentum. Soweit eine fremde geistige Leistung in Deine Studie mit einfließt, musst Du die Quellen nennen. so weit sind wir uns - glaube ich - einig.
Bei Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Plagiat#Rechtliche_Defi… fand ich folgende Definition des Begriffs Plagiat, die sich mit meinem bisherigen Wissen deckt:
[Zitat Anfang]
Ein Plagiat (über frz. aus lat. plagium ‚Menschenraub‘[1]) ist die Anmaßung fremder geistiger Leistungen. Dies kann sich auf die Übernahme fremder Texte oder anderer Darstellungen (z. B. Zeitungs-, Magazinartikel, Fotos, Filme, Tonaufnahmen), fremder Ideen (z. B. Erfindungen, Design, Wissenschaftliche Erkenntnisse, Melodien) oder beides gleichzeitig (z. B. Wissenschaftliche Veröffentlichungen, Kunstwerke, Romane) beziehen. Plagiate können, müssen aber nicht, gegen das Gesetz verstoßen: Die nicht als Zitat gekennzeichnete Übernahme fremder Texte ist in der Regel eine Verletzung von Urheberrechten. Die Übernahme fremder Ideen kann eine Verletzung von Patentrechten oder Geschmacksmustern sein. In der Wissenschaft kann ein Plagiat gegen Prüfungsordnungen, Arbeitsverträge oder Universitätsrecht verstoßen. Zwischen rechtswidrigen Übernahmen fremder geistiger Leistungen und der legitimen Übernahme freier oder frei gewordener Ideen gibt es eine Grauzone, wo ein Plagiat zwar als legal, nicht aber als legitim gilt.
[Zitat Ende]
Ein Plagiat ist also immer die Anmaßung fremden geistigen Eigentums. Die Texte, deren Urheber Du selbst bist, sind jedoch nie fremdes geistiges Eigentum. Ihre Verwendung ohne Quellenangabe kann also kein Plagiat sein. Natürlich musst Du in der zweiten Studie die Textelemente, die nicht Deiner Urheberschaft entsprungen sind, genau wie in der ersten Studie mit der gleichen Quellenangabe vesehen.
Wenn Du also, um ein Beispiel zu nennen, irgendwann zu der bahnbrechenden Erkenntnis gekommen bist, dass die Gottheiten Shiva und Jehova zwei völlig verschiedenen philosphischen Systemen entstammen, und wenn Du diese Erkenntnis publiziert hast, so kannst Du Dein Leben lang in allen von Dir verfassten Publikationen diese Erkenntnis ohne Quellenangabe wiederverwenden, denn sie ist ja Dein - und kein fremdes - geistiges Eigentum.
Was soll also das Herumgeeiere mit Quellenangaben bei Verwendung von Zitaten aus anderen Publikationen, wenn man selbst deren Urheber ist?
Gruß merimies