Nochmal dick, damit du es verstehst. Sie kann nichts den
Automobilbauern vorschreiben. Da kannst du noch so mit der
Landesverfassung wedeln. Bundesrecht bricht Landesrecht.
Nur soweit es zu einem Punkt gültiges Bundesrecht gibt, das außerdem nicht in Länderkompetenzen eingreift. Ich würde vorschlagen, du zitiert nur noch Gesetzespassagen, wenn du wirklich weißt, was sie bedeuten.
Genauso schwerlich wäre das für den Bund machbar.
Ist es überhaupt nicht. Die Bundesregierung kann das über
Abgasnormen regeln oder über KFZ-Steuern. Sie kann auch
Vorgaben über den maximalen Verbrauch machen. Würde dies das
Land BaWü festlegen, würde es umgehend wieder kassiert werden,
da es den Wettbewerb verzerrt.
Wenn das der Bund macht, wird es entsprechend wohl vom EuGH kassiert, weil es den Wettbewerb in Europa verzerrt?
Ich sehe nicht so recht, wieso. Genauso könnte man behaupten,
das wäre für Österreich schwer (wenn Österreich noch eine
nennenswerte Autoindustrie hätte).
Du verwechselst hier sicherlich Bundesland mit Staat.
Und du verwechselst politische Grenzen mit Wirtschaftsgrenzen.
Und damit ist das eben ausdrücklich nicht allein Aufgabe der
Bundesregierung.
Du hast es wieder nicht verstanden. Die Aufgabe der
Bundesregierung ist es, allgemein verbindliche Regelungen
festzulegen.
Aufgabe der Bundesregierung ist es, auf Bundesebene allgemeinverbindliche Regelungen festzulegen. Aufgabe der Landesregierung ist es, auf Landesebene allgemeinverbindliche Regelungen festzulegen. Da Autos bestimmter Marken weder nur in einem Bundesland noch nur in Deutschland herumzufahren pflegen, sind die Autoindustrie betreffende Landes- wie Bundesregelungen exakt gleich sinnvoll oder sinnlos.
Es ist unmöglich, dass ein Bundesland zum
Nachteil der eigenen Automobilindustrie Gesetze verfasst.
Was zum Nachteil und was zum Vorteil ist, ist wohl Ansichtssache. Sogar einzelne Gemeinden haben in Deutschland die Möglichkeit, ihre Gewerbesteuer zum Nachteil der lokalen Wirtschaft anzuheben. Ich würde also deiner irrigen Ansicht, in einem föderativen Bundesstaat könne nur auf zentraler Ebene etwas entschieden werden, was Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft hat, ein bisschen vom Kopf auf die Füße helfen.
So
ist es unmöglich, dass die Landesregierung vorschreibt, dass
nur noch Fahrzeuge mit 5l Verbrauch auf 100km durch das Land
fahren.
Das kann auch der Bund nicht, und zwar aus exakt den gleichen, bereits erwähnten, rein praktischen Gründen. De jure könnten es beide schon. Das GG Art. 74 hatte ich ja schon zitiert, wonach es beide können.
Sie kann auch nicht vorschreiben, dass DB und Porsche
nur noch Fahrzeuge mit geringem Verbrauch bauen, denn es geht
sie eine Scheiß an, welche Fahrzeuge außerhalb des
Bundeslandes fahren.
Aha, dann geht es sie im Umkehrschluss also doch etwas an, welche Fahrzeuge innerhalb des Bundeslandes fahren? Du solltest noch ein wenig logische Argumentation üben.
Deshalb sind es keine Forderungen von Kretschmann sondern
allenfalls Wünsche.
Nichts anderes habe ich behauptet. Aber eben nicht, weil Kretschmann als MP nicht anders könnte, sondern nur, weil er bisher nicht gesagt hat, dass er anders will.
Und damit ist die Diskussion für mich abgeschlossen. Alles, was zu sagen und klarzustellen war, habe ich klargestellt. Wenn du es jetzt noch nicht begriffen hast, ist alle Müh vergeblich.