Platz für Mülltonnen

Hallo,
folgendes Problem:

Von der Stadt wurden neue ( größere ) Müllbehälter eingeführt - auf Rollen, damit die Herren der Müllabfuhr nicht mehr so schwer heben müssen.

Es gibt in der Hausordnung keine offizielle Regelung, wo die Mülltonnen zu stehen haben. Aber an dem Platz, der bisher dafür genutzt wurde (außerhalb Gebäude 5 Stufen Treppe runter vor Eingang Waschraum ) haben jetzt nicht mehr alle Tonnen platz.
Auserdem sind die größeren, schwereren Tonnen von Mieter mit Rückenproblemen nur mühsam überhaupt auf Straßenebene hochzuhieven.

Gibt es ein Anrecht, auf einen ebenerdigen Abstellplatz für Mülltonnen ?
Oder müssen Mieter die Tonnen ggf. im Keller deponieren- auch wenn dieser nur über lange steile Treppe zugängig ist ?

Kann etwas gegen Mitmieter unternommen werden, die die Tonne anderer Mieter einfach so umstellen - obwohl von der Vermietungsgesellschaft kein Platz für die Tonnen offiziell vorgeschrieben ist ?

Wäre froh über Antworten,

Gruß,
P.K.

Hallo,

Von der Stadt wurden neue ( größere ) Müllbehälter eingeführt

  • auf Rollen, damit die Herren der Müllabfuhr nicht mehr so
    schwer heben müssen.

Nicht nur, denn die Herren und Damen Mieter/Vermieter haben es auch leichter.

Es gibt in der Hausordnung keine offizielle Regelung, wo die
Mülltonnen zu stehen haben. Aber an dem Platz, der bisher
dafür genutzt wurde (außerhalb Gebäude 5 Stufen Treppe runter
vor Eingang Waschraum ) haben jetzt nicht mehr alle Tonnen
platz.
Auserdem sind die größeren, schwereren Tonnen von Mieter mit
Rückenproblemen nur mühsam überhaupt auf Straßenebene
hochzuhieven.

Und dann wegen der Rollen meckern. Mülltonnen sind 1. ausserhalb des Gebäudes aufzustellen, wenn im Haus nicht gesichert ist, dass durch Geruch - vor allem im Sommer - eine Belästigung ausgeht. Ansonsten kann jederzeit auf einer freien Fläche - nur nicht unter einem Fenster einer Mietwohnung - auf dem Grudstück der Mülleiemr abgestellt werden.

Gibt es ein Anrecht, auf einen ebenerdigen Abstellplatz für
Mülltonnen ?

Nein,

Oder müssen Mieter die Tonnen ggf. im Keller deponieren- auch
wenn dieser nur über lange steile Treppe zugängig ist ?

Nein, im Keller ohnehin nicht wegen Ungeziefer und Geruchsbelästigung. Der Vermieter muss ausserhalb des Hauses einen Platz suchen und zuweisen.

Kann etwas gegen Mitmieter unternommen werden, die die Tonne
anderer Mieter einfach so umstellen - obwohl von der
Vermietungsgesellschaft kein Platz für die Tonnen offiziell
vorgeschrieben ist ?

Reklamationen muss der Mieter an die Vermietungsgesellschaft richten und diese hat das Probleme zu lösen. Allerdings sollte man zuerst in einem Gespräch zwischen den Mietern klären, was zu regeln wäre.

Gruss Günter

Platz für Mülltonnen, au ja!

Mülltonnen sind 1.
ausserhalb des Gebäudes aufzustellen, wenn im Haus nicht
gesichert ist, dass durch Geruch - vor allem im Sommer - eine
Belästigung ausgeht. Ansonsten kann jederzeit auf einer freien
Fläche - nur nicht unter einem Fenster einer Mietwohnung - auf
dem Grudstück der Mülleiemr abgestellt werden.

Nein, im Keller ohnehin nicht wegen Ungeziefer und
Geruchsbelästigung. Der Vermieter muss ausserhalb des Hauses
einen Platz suchen und zuweisen.

moin günter,

das ist ja hochinteressant.
seit drei jahren wohne ich in einem altbau, sechs parteien, drei
stockwerke.
unten befindet sich ein geschäft der eigentümer mit hinterhof.
dieser darf aus „versicherungsgründen“ nicht zum abstellen von
ziemlich vielen mülltonnen, oder auch fahrrädern benutzt werden.

allerdings fordern die entsorgungsbetriebe das entfernen der tonnen
draußen, der vermieter wiederum fordert das verbringen der
müllbehälter in den keller (in dem sich warm die heizungsanlage
befindet und kaum platz ist) oder in die wohnung, da im treppenhaus
auch nichts stehen soll. aus versicherungsgründen nämlich.

es ist skurril. hast du eine idee?

mülltrennende grüße,
frank

wo steht das ??
Hallo,…
und danke schonmal für die Antworten.

Gibt es diese Regelungen irgendwo schriftlich ( außerhalb Gebäude,… etc. ) ?

Viele Grüße,
P.K.

Mülltonnen sind 1.
ausserhalb des Gebäudes aufzustellen, wenn im Haus nicht
gesichert ist, dass durch Geruch - vor allem im Sommer - eine
Belästigung ausgeht. Ansonsten kann jederzeit auf einer freien
Fläche - nur nicht unter einem Fenster einer Mietwohnung - auf
dem Grudstück der Mülleiemr abgestellt werden.

Nein, im Keller ohnehin nicht wegen Ungeziefer und
Geruchsbelästigung. Der Vermieter muss ausserhalb des Hauses
einen Platz suchen und zuweisen.

moin günter,

das ist ja hochinteressant.
seit drei jahren wohne ich in einem altbau, sechs parteien,
drei
stockwerke.
unten befindet sich ein geschäft der eigentümer mit hinterhof.
dieser darf aus „versicherungsgründen“ nicht zum abstellen von
ziemlich vielen mülltonnen, oder auch fahrrädern benutzt
werden.

allerdings fordern die entsorgungsbetriebe das entfernen der
tonnen
draußen,

die Entsorgungsbetriebe haben hier wohl keinerlei Befugnisse. Diese Fragen ist ausschliesslich Sache des Vermieters. Hier ist notfalls das Ordnungsamt der Komune einzuschalten.

der vermieter wiederum fordert das verbringen der

müllbehälter in den keller (in dem sich warm die
heizungsanlage
befindet und kaum platz ist) oder in die wohnung, da im
treppenhaus
auch nichts stehen soll. aus versicherungsgründen nämlich.

Dann muss er eben ausserhalb des Hauses einen Platz suchen.

Hallo Frank,

grundsätzlich ist der Vermieter verpflichtet einen zumutbaren Platz für die Mülltonnen dem Mieter zur Verfügung zu stellen § 536 BGB Rdnr. 223 - Kommentar Mietrecht Schmidt-Futterer -. Ein Platz im Haus ist unzumutbar, weil besonderes im Sommer neben dem Geruch auch Ungezieferbefall im verstärkten Ausmass erfolgt. Der Platz für die Mülltonnen hat wenige Schritte ausserhalb des Hauses erreichbar zu sein. Größere Entfernungen können sogar zur Mietminderung führen.

Gruss Günter

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danke!
moin günter,

grundsätzlich ist der Vermieter verpflichtet einen zumutbaren
Platz für die Mülltonnen dem Mieter zur Verfügung zu stellen §
536 BGB Rdnr. 223 - Kommentar Mietrecht Schmidt-Futterer -.

…vielen dank. den text suche ich mir mal und hänge ihn neben die
daueraufforderung des vermieters, die tonnen gefälligst in die
wohnung zu stellen.
das wird lustig!

gruß,
frank