Plexiglas beim rauflegen gebrochen...was nun?

Hallo Leute, ich war vor einigen Tagen auf der Sonnenbank beim Sonnenstudio wo ich auch einen Jahresvertrag habe…Ich habe dann die gewählte Bank gebucht und mich entkleidet…als ich mich raufgelegt habe ist die untere Plexiglas scheibe mit einem riesen Knall zerbrochen…ich hab mich wieder angezogen und den Schaden gemeldet…und bin auf eine andere Bank gegangen…ich hatte durch den Sprung einen roten Kratzer am Rücken und einen riesen Schreck in den Knochen…es wurde sich entschuldigt und ich bin gegangen…so erstmal der Sachverhalt…

Ich wiege Knapp über 100 Kilo und die Scheibe hatte schon viele Kratzer und kleine Risse … aber das ist wohl normal beim Plexiglas wenn jeden Tag Menschen drauf liegen…

Heute bin ich am Sonnenstudio vorbei gegangn und der Betreiber sagte zu mir das er Probleme mit seiner Versicherung hat und die nicht zahlen wollen…weil kein Glasbruch in der Versicherung enthalten sein soll…da fragte er mich nach meiner Versicherung…aber ich habe keinen Versicherungsschutz zur Zeit…jetzt meine Multifrage…

Bin ich nicht als Kunde über das Sonnenstudio Versichert?
Wer muss den Schaden Zahlen?
Bin ich Schadenersatzpflichtig wenn ein schon offensichtlich betagter Gebrauchsgegenstand zu Bruch geht?
Ist das Sonnenstudio nicht Verpflichtet Wartungen machen zu lassen wo eine brüchige Plexiglasscheibe erkannt werden musste?

Bitte nur Antworten von Leuten die es auch WISSEn…und keine Vermutungen oder ähnliches…

VIELEN LIEBEN DANK

Hallo!

Tolles Sonnenstudio hat man sich da ausgesucht !

Kunde soll zahlen ?
Das müsste er nur wenn er diesen Schaden verursacht hätte und zwar vorsätzlich oder grob fahrlässig.
Wie und wann man so einen Fall annehmen könnte ?
Mir fällt da nichts ein, was praxisnah wäre.
Evtl. die Missachtung einer deutlich angebrachten oder vom Personal mitgeteilten Gewichtsbeschränkung.

Bricht so etwas durch die normale Nutzung, dann ist es Sache des Betreibers.
Und für mögliche Sach-oder gar Personenschäden durch Schnittverletzung beim Kunden haftet er natürlich auch.

MfG
duck313

Moin,

das er Probleme mit seiner Versicherung hat und
die nicht zahlen wollen…weil kein Glasbruch in der
Versicherung enthalten sein soll…

was interessiert es Dich, daß der Betreiber nicht, oder unzureichend versichert ist?!

Gandalf

Bitte nur Antworten von Leuten die es auch WISSEn…und keine
Vermutungen oder ähnliches…

Dann frag nicht in einem Forum und laß dich von einem Anwalt beraten.

Ist wohl nicht ümme!

VIELEN LIEBEN DANK

Büdde, der Plem

bitte FAQ: 1129 beachten.
Hallo Nilzter,

Bitte nur Antworten von Leuten die es auch WISSEn…und keine
Vermutungen oder ähnliches…

Zumindest kenne ich die Forenregeln von wer-weiss-was.de
und da Du dich nicht daran gehalten hast, werden alle Antworten vom Betreiber gelöscht.

Also verzichte ich auch darauf.

Gruß Merger