Plötzlich Alleinerziehend Rechte

Hallo zusammen,

mein Partner und ich waren sehr lange zusammen, nun habe ich das Kind geboren und wir haben uns kurz danach getrennt. Mein Sohn hat den Namen vom Papa bekommen, da ich nicht gedacht hätte, das ich mich trennen würde. Nun meine Frage, ich habe irgendwie gehört, dass mein Freund das Kind adoptieren müsste falls wir uns doch dazu entscheiden zu heiraten. Stimmt das ? Obwohl es sein Kind ist, muss er es trotzdem adoptieren? Oder wie ist das geregelt?

Das ist nicht meine Geschichte, bitte kein Hate.

Danke

Das ist ein Gerücht!
Wenn Dein Freund der Vater des Kindes ist und wenn Ihr Beide heiratet dann wird Euer Kind mit der Eheschließung als ehelich erklärt. Mehr passiert da nicht.
ramses90

Andererseits …

https://dejure.org/gesetze/BGB/1592.html

„2. der die Vaterschaft anerkannt hat“ aus BGB1592
Damit er hat ihn doch wohl als sein Kind anerkannt oder?
ramses90

Kann ich mir nicht vorstellen.

Ich wiederum kann mir nicht vorstellen, dass man dem Kind den Nachnamen eines wildfremden Mannes geben kann. Wenn sie nicht verheiratet waren, wie soll das sonst gehen, dass das Kind den Nachnamen des Vaters bekommt, ohne dass dieser die Vaterschaft anerkennt?

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Liebe Christa, ich weiß leider nicht, wogegen sich das nun richten soll. Ich habe nichts gegen die Anerkennung der Vaterschaft gesagt, sondern nur bezweifelt, dass diese in einer Eheschließung zu sehen ist.

Ich versuche, zu verstehen, was du ganz knapp mit

quittiert hast.

Auch das verstehe ich irgendwie nicht.

Oder meinst du, dass das Kind nicht allein durch die Eheschließung als ehelich erklärt wird, nur weil der Vater zuvor die Vaterschaft anerkannt hat? Aber dein eingeworfener § 1592 BGB verschafft bezüglich der Ausgangsfrage auch nicht wirklich Klarheit.

Besteht soweit Konsens, dass der Vater, egal ob Ehemann oder nicht, das Kind nicht adoptieren muss, wenn er zuvor die Vaterschaft anerkannt hat? Bezog sich deine knappe Antwort nur auf

?

Oh, Verzeihung! Ich dachte, ramses90 hätte in der Eheschließung eine Vaterschaftsanerkennung gesehen. Die wollte ich bezweifeln.

Das ist leider alles, was ich zum Thema beisteuern kann, weil ich mehr auch nicht weiß. Es ist in der Vorschrift jedenfalls keine Rede davon, dass das Kind, wie von ramses90 behauptet,

wird.

Ach, ok, jetzt ist mir zumindest klar geworden, was du meintest. :slight_smile:
Also ich bleibe bei meiner ersten Aussage: wenn das Kind den Nachnamen des Vaters trägt, muss er die Vaterschaft anerkannt haben, denn sonst wäre das mit dem Nachnamen nicht möglich gewesen.

Das mit der Ehelichkeit würde ich nicht weiter betrachten, denn ich sehe in dem vorliegenden Fall keine Bedeutung für diese Betrachtung. Wenn die Vaterschaft anerkannt wurde,

Adoption oder Annahme an Kindes statt oder Annahme als Kind bezeichnet die rechtliche Begründung eines Eltern-Kind-Verhältnisses zwischen dem Annehmenden und dem Kind ohne Rücksicht auf die biologische Abstammung. (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Adoption)

Das Eltern-Kind-Verhältnis besteht also bereits (durch die Vaterschaftsanerkennung), und die biologische Abstammung ist sogar gegeben.

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Genau genommen steht da nur was von Namen, nicht von Nachnamen.

Ich bin nur Laie, aber kann ein Kind den Nachnamen vom Vater bekommen, wenn es nicht bereits vom Vater anerkannt worden ist? Aber dann würde sich die Frage doch gar nicht mehr stellen, oder?

Och, Korinthenkacker! :stuck_out_tongue: (aber streng genommen hast du Recht. Ich dachte nur, dass der Vorname nichts damit zu tun hat, ob die Mutter sich vom Vater trennt oder nicht.)

Davon gehe ich nicht aus, das habe ich aber auch weiter oben geschrieben.

Ja, deswegen verstehe ich immer noch nicht, wo das Problem ist, und @Namo1 sagt wie so oft nichts mehr …

Hallo

wenn ihr dem Kind den Familiennamen des Vaters gegeben habt, musstet ihr im Vorfeld schon eine Sorgerechtserklärung abgeben. Um die abgeben zu können musste er zwingend die Vaterschaft anerkennen.

Das Kind ist also schon als sein leibliches Kind anerkannt. Wenn ihr jetzt doch noch heiraten würdet, bräuchte er das Kind nicht mehr zu adoptieren. Das war vor gefühlt 100 Jahren noch so - ist aber durch die heute mögliche Vaterschaftsanerkennung nicht mehr so.

Gruß h.

P.S. falls ihr nicht mehr zusammen kommen solltet, würde ich mich an deiner Stelle zügig auf den Weg machen und dem Kind wieder deinen Familiennamen geben

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Ich versehe das Problem auch nach Lesen und Verstehen der Kommentare nicht wirklich.
Bin dabei davon ausgegangen, dass es sich um den Familiennamen des Kindes handelt.
Sollten der Kindsvater und Du heiraten, hat halt das Kind den Familiennamen seines leiblichen Vaters, Du kannst Deinen jetzigen Familiennamen ggf. ja behalten.
Bei der Anmeldung eines neugeborenen Kindes werden in Deutschland die entsprechenden Stammbuchunterlagen und Persos der Eltern verlangt.
Um sicher zu stellen, dass die Geburtsurkunde des Neugeborenen (die gleichzeitig Nachweis über seine Abstammung ist) auch stimmt.
Oder ist das Kind in einem anderen EU-Land angemeldet worden? Da gelten teilweise andere Rechte bzgl. Namensgebung.
Ich habe eine Frage zum Deinem Begriff „Alleinerziehend“: Wie kommst Du darauf? Kümmert der leibliche Vater sich nicht um das Kind, lässt er Dich und das Kind finanziell alleine, wohnt er mit Euch zusammen oder getrennt (was noch nicht unbedingt für alleinerziehend spricht)?
LG
Amokoma1

Hi

Das ist ein sehr guter Hinweis … von wegen alleinerziehend …

Nachdem das Kind Herrn Vaters Familiennamen trägt, haben sie vorher zwingend gemeinsames Sorgerecht beantragt UND auch erteilt bekommen - also ist sie zwar jetzt Single und womöglich allein wohnend aber definitiv NICHT alleinerziehend !!

Merci!
Mich bringt a peu die „Zur-Schau-Stellung“ einiger vermeintlich „Alleinerziehender“ als grundsätzlich besonders schützenswerter gesellschaftlicher Gruppierung auf die Palme. Da wird glgtl. ein einziges persönliches Merkmal missbraucht, um irgendwelche „Vorteile“ aus diesem Minderheitenstatus zu haben.
Ich habe mich viel zu lange sehr alleinerziehend in einer Ehe mit gemeinsamem Haushalt befunden, bis ich das größte Kind (den Mann) per Scheidung von Erziehung ausgeschlossen habe.
LG
Amokoma1

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Bei der Stadt anrufen, einen Termin für Anerkennung Vaterschaft vereinbaren, dort mindestens als Vater und Mutter auflaufen (Kind ist angesichts „nun habe ich das Kind geboren“ wohl entbehrlich, da zu jung, um zustimmungspflichtig zu sein), Formulare erklären/vorlesen lassen, unterschreiben, eine halbe Stunde warten und dann Urkunden abholen.

Durch Heirat wird man nur dann vor dem Gesetz automatisch Vater, wenn man verheiratet ist, bevor das Kind zur Welt kommt.

Gruß
C.

Ich wiederhole mich ungern, aber wenn mit

der Nachname gemeint ist

Aber da @Namo1 wieder mal nicht reagiert, können wir noch ein bisschen um den heißen Brei herumreden und spekulieren, bis der Thread versinkt, wie die anderen von ihr initiierten Threads auch …

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Zunächst einmal ginge ich mal von der Vermutung aus, daß die Fragestellerin wohl sehr genau weiß, welchen Nachnamen das Kind trägt. Wie es genau dazu kam, ist zwar unklar, aber sowohl bei alleiniger als auch bei gemeinsamer Sorge kann das Kind den Nachnamen eines beliebigen der beiden Elternteile erhalten. Die entsprechenden Regelungen finden sich in § 1617 und §1617a BGB.

Und ja: das setzt gemeinhin und nach dem Gesetz voraus, daß Namensgeber Vater oder Mutter im Sinne des BGB ist, was beim Vater im konkreten Falle eine Vaterschaftsanerkennung voraussetzen würde. Bleibt die Frage, ob es wirklich ausgeschlossen ist, daß ein Mitarbeiter einer Behörde einen Fehler macht und den Namen des Vaters in die Geburtsurkunde schreibt, obwohl er sich nicht vom ordnungsgemäßen Bestehen einer Vaterschaft überzeugt hat.

Zweite denkbare Alternative: die Vaterschaft wurde doch während oder nach der Schwangerschaft anerkannt, aber der Vorgang ist der Schwangerschafts- bzw. Stilldemenz zum Opfer gefallen.