Plötzlicher Todesfall- Kein Testament, Gemeinschaftskonto, Erbschein?

Hallo!

wenn die Eltern bereits gegenseitige Kontovollmacht „über den Tod hinaus“ hatten, dann muss nichts umgeschrieben werden. Alles kann so weiterlaufen. Man kann ein Konto(Vater) schließen und Guthaben auf anderes(Mutter) übertragen.

Es braucht dazu weder Erbschein noch Zustimmung der Kinder. Auch müssen die nicht deswegen das Erbe ausschlagen.

MfG
duck313