Hallo!
kein Testament bedeutet es tritt gesetzliche Erbfolge ein.
Ehefrau und zwei Kinder sind die gesetzlichen Erben.
Ehefrau 1/2 und Kinder zusammen 1/2 .
Es sei denn,der Ehefrau gehörte schon zu Lebzeiten ein Teil des Vermögens,das fällt nicht in der Erbmasse. Beispiel, gemeinsames Haus,dann fällt nur die Häfte des Hauses(des Hauswertes) in die Erbschaft.
Ehefrau würde dann wieder 1/2 davon erben,besitzt dann 3/4 des Hauses.
Man muss den Erbfall mit Sterbeurkunde beim Amtsgericht Abt. Nachlaßgericht anzeigen. Es geht auch meist automatisch,aber das kann es verzögern. Auch eine Meldung(mit Sterbeurkunde) an die Rentenversicherung. Und ggf. an eine Lebensversicherung/Sterbegeldversicherung.
Erbschein wird man i.d. R. brauchen,nicht direkt für die Erben untereinander,mehr um sich als Erbe gegenüber der Bank auszuweisen. Oder bei einem Hausverkauf aus dem Erbe.
Wenn Eheleute Gemeinschaftskonto hatten oder gegenseitige Vollmachten,dann braucht man keinen Erbschein. Man kann auch so an alle Vermögen heran.
Wenn Kinder offiziell auf Erbteil verzichten wollen,dann müssen sie das innerhalb kurzer Wochenfrist beim Nachlaßgericht zu Protokoll geben.
Man muss schauen,ob man dabei nicht steuerlich schlechter fährt. Wenn hohes Vermögen,dann würde jetzt nur der Freibetrag der Ehefrau gelten, 500.000 €.
Kinder hätte je 400.000 € zusätzlich,die würden dann verfallen.
Erben alle gemeinsam, dann müsste man also erst bei Vermögen über ca. 1.3 Mio € anfangen Erbschaftssteuer zu zahlen.
MfG
duck313