Plötzlicher Todesfall- Kein Testament, Gemeinschaftskonto, Erbschein?

Hallo.
Mein Vater ist plötzlich  ohne Testament verstorben. Warum er bisher keins gemacht hatte kann ich mir denken, aber es könnte nun  deswegen viel Stress auf uns zukommen den wir gerne vermeiden würden. Die Situation ist so schon schlimm genug. Wir wollten uns deshalb darüber informieren, bevor wir uns mit der Bank auseinandersetzten müssen.

Wie schon erwähnt, es liegt kein Testament vor.
 Ich und mein Bruder, die einzigen von der Erbfolge her anderen direkten Erben, sind uns einig, dass unsere  Mutter alles erben soll. Brauchen wir dann trotzdem einen Erbschein?

Es würde dann auch kompliziert werden, weil meine Eltern zwei gemeinsame Konten haben. Wie verhält es sich in diesem Fall? Kann meine Mutter nur über die Hälfte verfügen?

Hallo,

zuerst mal mein Beileid. Lies mal hier:

http://www.notarkammer-brandenburg.de/pressemitteilu…

Brauchen wir dann trotzdem einen Erbschein?

Nein!: http://www.tagesschau.de/inland/bgh-erbschaften100.html

Also mit dem Wissen erstmal ab zur Bank und den Fall dort schildern.

Gruss
K

Hallo!

kein Testament bedeutet es tritt gesetzliche Erbfolge ein.

Ehefrau und zwei Kinder sind die gesetzlichen Erben.
Ehefrau 1/2 und Kinder zusammen 1/2 .

Es sei denn,der Ehefrau gehörte schon zu Lebzeiten ein Teil des Vermögens,das fällt nicht in der Erbmasse. Beispiel, gemeinsames Haus,dann fällt nur die Häfte des Hauses(des Hauswertes) in die Erbschaft.
Ehefrau würde dann wieder 1/2 davon erben,besitzt dann 3/4 des Hauses.

Man muss den Erbfall mit Sterbeurkunde beim Amtsgericht Abt. Nachlaßgericht anzeigen. Es geht auch meist automatisch,aber das kann es verzögern. Auch eine Meldung(mit Sterbeurkunde) an die Rentenversicherung. Und ggf. an eine Lebensversicherung/Sterbegeldversicherung.

Erbschein wird man i.d. R. brauchen,nicht direkt für die Erben untereinander,mehr um sich als Erbe gegenüber der Bank auszuweisen. Oder bei einem Hausverkauf aus dem Erbe.

Wenn Eheleute Gemeinschaftskonto hatten oder gegenseitige Vollmachten,dann braucht man keinen Erbschein. Man kann auch so an alle Vermögen heran.

Wenn Kinder offiziell auf Erbteil verzichten wollen,dann müssen sie das innerhalb kurzer Wochenfrist beim Nachlaßgericht zu Protokoll geben.

Man muss schauen,ob man dabei nicht steuerlich schlechter fährt. Wenn hohes Vermögen,dann würde jetzt nur der Freibetrag der Ehefrau gelten, 500.000 €.

Kinder hätte je 400.000 € zusätzlich,die würden dann verfallen.

Erben alle gemeinsam, dann müsste man also erst bei Vermögen über ca. 1.3 Mio € anfangen Erbschaftssteuer zu zahlen.

MfG
duck313

Danke!
Das Problem ist, dass mein Vater anscheinend nichts schriftliches hinterlassen hat. Er dachte, dass er aus einem anderen Grund sterben würde und daher noch etwas Zeit hätte. Es fiel ihm sehr schwer sich mit dem Thema Tod zu befassen, weil er in den letzten Jahren alles getan hat um diesen hinauszuzögern.
Aber jetzt haben wir das Problem, dass wir nichts schriftliches von ihm haben, was die Erbfolge nach seinem Tod regelt, so dass eigentlich automatisch meine Mutter, mein Bruder und ich erben müßten. Und so wie wir uns das denken, wäre es in seinem Sinne, das weiß ich. Ein Erbschein würde alles viel komplizierter machen, es ist so schon schwer genug sich um alles zu kümmern, wenn man trauert.

Hi,

die Mutter beantragt einen Erbschein.
Die beiden Kinder gehen zum Gericht und schlagen das Erbe aus.

Daraus folgt: Die Mutter kriegt alles, die Kinder nix.

MFG

Danke für die ausführliche Antwort!
Ist es denn möglich, dass die Gemeinschaftskonten komplett auf meine Mutter übertragen werden? Oder hat sie nur Zugriff? Müssten wir (mein Bruder und ich) offiziell aufs Erbe verzichten und einen Erbschein beantragen, damit eine solche solche Änderung durchgeführt werden kann?

Hallo,

diese Broschüre müsste weiterhelfen:

http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/broschuere…

Gruß Merger

Hallo,

zuerst mal mein Beileid. Lies mal hier:

http://www.notarkammer-brandenburg.de/pressemitteilu…

Brauchen wir dann trotzdem einen Erbschein?

Nein!: http://www.tagesschau.de/inland/bgh-erbschaften100.html

Falsch!
Das betrifft NUR den Fall wenn der Erblasser das Testament beim Nachlassgericht hinterlegt hat und somit eine Testamentseröffnung statt gefunden hat oder wenn ein notarielles Testament gemacht wurde, bei dem dann ebenfalls eine Testamentseröffnung beim Nachlassgericht stattfindet!
Und mit diesem -beglaubigten- Testament kann man die Bankgeschäfte erledigen ohne einen Erbschein vorlegen zu müssen.

Also mit dem Wissen erstmal ab zur Bank und den Fall dort
schildern.

Gruss
K

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Danke für die Antwort!

Danke für den Link!

Yep…Du hast Recht. Sorry für die evtl. Verwirrung.

Wenn gesetzliche Erbfolge eingetreten ist und nur die Witwe und zwei Kinder vorhanden sind, dann ist zwischen diesen Dreien eine Erbengemeinschaft entstanden. Die Bank wird einen (beim Amtsgericht oder über einen Notar zu beantragenden) Erbschein verlangen, wenn über die Konten verfügt werden soll. Eine Kompliziertheit kann ich nicht erkennen, denn die Bank benötigt nur noch einen gemeinsamen Übertragungs- oder Auflösungsauftrag, sobald der Erbschein vorliegt.

Die Auskunft von Safrael ist teilweise falsch!
Eine Ausschlagung der Erbschaft der Kinder hat die Wirkung, als wenn diese den Erbfall nicht erlebt haben mit der Folge, dass an ihre Stelle die anderen gesetzlichen Erben der (I. bis III. Erbordnung) treten, wenn und soweit vorhanden. Dann wird´s wirklich kompliziert!!

Danke für die Antwort!
Ich habe schon häufiger gelesen, dass sich die Ausstellung des Erbscheins in die Länge ziehen kann, es also hin und wieder längere Zeit dauern kann bis man diesen erhält.
Da ich bisher noch nie in dieser Situation war, kann ich eben nicht einschätzen, ob das zu Problemen führen kann oder nicht.

Kann das tatsächlich passieren? Weil mir das bisher nicht klar war. Dann müsste man mit allen nachfolgenden potentiellen Erben klären, dass sie das Erbe nicht antreten dürfen?
Weil der Sinn unseres Zurücktretens ja sein sollte, dass unsere Mutter Alleinerbin ist. Und mein Vater wollte sicher nicht, dass entfernte Verwandte meiner Mutter einen Teil des Erbes wegnehmen. Wäre es dann doch besser das Erbe nicht auszuschlagen und dann später alles mit unserer Mutter zu klären?

Noch ein interessanter Link, der besagt, dass man auch zu Gunsten einer andern Person aufs Erbe verzichten kann.

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/v…

Gruß Merger

Ich habe schon häufiger gelesen, dass sich die Ausstellung
des Erbscheins in die Länge ziehen kann, es also hin und
wieder längere Zeit dauern kann bis man diesen erhält.

Nur wenn sich die Erben streiten.
Wenn sich alle Erben einigen geht das innerhalb weniger Tage.
(Naja, wenn das Gericht überlastet ist und die Schreibkräfte es nicht auf die Reihe kriegen oder einfach keine Termine frei sind, dauert es schon mal länger)

Danke für den Link!
Wenn das problemlos ginge, dann würden wir das machen. Vielleicht macht es Sinn diese Frage noch mal hier ins Recht Forum zu stellen. Wir sind etwas verunsichert deswegen.

Ok, dann müssten wir noch klären, ob man wirklich problemlos zu Gunsten eines anderen Erbens verzichten kann. Denn wir wollen, dass unser Teil an unsere Mutter geht und an niemand anderen. Es müsste also ausgeschlossen sein, dass das Erbe an jemand anderen als unsere Mutter fallen kann. Wir sind die einzigen Erben der ersten Ordnung.

Guten Tag,

Eine Herausforderung ist dazu da, um gemeistert zu werden.
Unser Leben ist ein Lernprozess bis zu unserem letzten Atemzug.

Ihr habt gegenüber Eurer Mutter eine handschriftliche Erbverzichtserklärung
mit Eurer jeweiligen Unterschrift zu leisten.
Ihr könnt das auch bei einem Notar schreiebn lassen.

Mit diesem Schreiben beantragt die Mutter einen Erbschein für sich.