Politesse erlaubt parken, Polizistin nicht

Hallo,
ich parke immer an ein und der gleichen Stelle, die Politesse habe ich gefragt ob es OK ist wenn ich da stehe und sie versicherte mir, dass ich da parken darf.
Einige Zeit später, hatte ich einen Strafzettel von einer Polizistin unter dem Scheibenwischer - Verwarngeld wegen Falschparken.

Was tun?

Hallo,

Wende dich an das zuständige Polizerevier. Dort wirst du erfahren, ob du da parken darfst oder nicht. Je nach dem kannst Du dann Widerspruch einlegen oder musst Zahlen.

den sachverhalt zu papier bringen und so als stelungfnahme zur owi einreichen, viell. hilft es.,.

gruss mike

Bei Ordnungswidrigkeiten greift das Opportunitätsprinzip, d.h., der/die Polizist/in oder die Polizesse haben einen gewissen Ermessensspielraum, ob sie etwas ahnden oder nur mündlich verwarnen. Wenn die Politesse es anders sieht als die Polizistin - Pech gehabt. Und wenn schon gefragt wird, ob es ok ist, an dieser Stelle zu parken, dann dürfte davon ausgegangen sein, dass der Platz wohl nicht ganz ok war.
Wenn Mich jemand fragt, ob man „da“ mal kurz stehen darf und ich sage JA, dann weise ich immer darauf hin, dass ein/e andere/r Kollege/Kollegin es anders sehen könnten.
Anders sehe ich es mit dem

immer an ein und der gleichen Stelle

Da ist ja schon Vorsatz zu erkennen.

Was tun?

Einen REGULÄREN Parkplatz suchen.

Gruß

Einer von beiden hat sich da wohl geirrt. Du könntest den Strafzettel nehmen und ihn dir auf deiner Polizeiwache,oder beim Ordnungsamt der Stadt erklären lassen. Wenn du eine Verkehrsrechtsschutz hast, dann kannst du zum Anwalt gehen.
Es gibt also mehrere Möglichkeiten. Ich würde mit dem Ticket und paar Bildern (Beschilderung) vom Ort eine der 2 Dienststellen aufsuchen und fragen. Das mit dem Anwalt bleibt dann immer noch. Aber Fristen beachten! Ansonsten wird automatisch ein Widerspruch daraus und das kann die Sache verteuern (wenn der Strafzettel rechtmäßig ist).

Hallo,
letzlich wohl bezahlen, ich kann mich nicht auf die Aussage einer Politesse berufen, da gibt es Verkehrsregeln. Wird das Verwarngeld nicht gezahlt, habe ich die Möglichkeit einer schriftlichen Stellungnahme. Wäre interessant zu erfahren, wie die Bußgeldstelle auf die Aussage reagiert:smile:
Gruß
HH

Kann man schlecht beurteilen wenn man den Ort nicht kennt. Wenn du dir total sicher bist das es dort erlaubt ist dann zahle nicht und warte bis du Post von der Bußgeldstelle bekommst und lege wiederspruch ein
Meist endet sowas vor Gericht.
Kann aber nicht sagen wie es ausgeht wie gesagt kenne den Ost nicht

Aus dem Sachverhalt ist keine konkrete Parksituation entnehmbar. Beschilderungen können sich schnell verändern, so dass heute das Parken verboten ist, was gestern noch erlaubt war.
Werder Polizei noch Politessen dürfen ein Parken „erlauben“. Entweder ist es gestattet oder es ist verboten. Siehe § 12 StVO.
mfg
W.

Hallo,

ganz einfach:
Herausfinden, ob man dort parken darf oder nicht. Auch eine politesse kann sich irren…
(ich kenne teile des verkehrsrechtes, die so gut wie kein nrmaler beamter kennt, geschweige denn der durchschnittsmensch…)

Also dürfte dein fall vor gericht geklärt werden, dann hast du sicherheit und kannst bei ukünftigen strafzetteln jedesmal das urteil zusenden.

Liebe grüße

Karsti

Hallo ,
schwierig zu beantworten.
Zunächst muss man wissen, dass die Politessen zwar eine ähnliche Berufsbezeichnung wie die Polizisten tragen, aber
für Stadt oder Landkreis unterwegs sind. Allerdings sind sie
auch originär für den ruhenden Verkehr, also für Parkpverstöße, zuständig.

Ich würde mir von der Polizistin den Tatbestand, bzw. den
Verkehrsverstoß erklären lassen. Liegt dieser vor , dann
würde ich mit dem Gedanken anfreunden, dass ich zahlen muss.
Es ist denkbar, dass die Politesse evtl. aus persönlichen
Gründen, wie Sympathie , von einem „Parkknöllchen“ abgesehen
hat.
Ich denke, die Polizistin wird ja einen Verstoß erkannt haben.
Grundsätzlich sollten die beiden „Parkwächter“ sich aber schon
einig sein.

MfG