Politik am Arbeitsplatz // Fach in Berufschule abwählen Bayern

Hallo!

Ich mache gerade ein Umschulung zum Fachinformatiker. Heute hatten wir das Thema Wahlen und wir sollten in Gruppen den „Wahl-o-maten“ machen und unsere Ansichten untereinander diskutieren.

Ich habe mich geweigert da mitzumachen, da meine politischen Ansichten meiner Meinung nach niemanden etwas angehen und man bei Religion und Politik sowieso nie auf einen gemeinsamen Nenner kommt.

Jetzt war der Ausbilder wegen meiner „Arbeitsverweigerung“ doch etwas angefressen und hat mich auf dem Kieker.

Frage: Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich im Recht bin - aber hat jemand eine Quelle aus einem Gesetzestext? Ich habe in Google nichts gefunden bisher…

Situation 2:

Da ich ja jetzt wieder in die Berufsschule (Bayern) muss wollte ich fragen, was die Voraussetzungen sind um allgemeinbildende Fächer wie etwa Deutsch abwählen zu können.
Ich bin sehr gut in Deutsch, habe aber keine Lust mir das alles zum 100. Mal anzuhören.

Ich weiß, dass man mit Abitur Deutsch abwählen kann aber wer weiß, wie das mit Mittlerer Reife und 4 Jahren Berufsschule aussieht? Gibt es da auch eine Möglichkeit?

Ich bitte um Antworten mit Quellenangaben und bedanke mich schon einmal dafür :wink:

MfG

Marcus

Hallo, ab in die Gewerkschaft!!!

mir drohen keine konsequenzen da bin ich sicher mir geht es nur um einen gesetzestext der mich in meinem Handeln bestätigt

Hallo Marcus,
also hier habe ich eine ganz eigene Meinung.

  1. Die Umschulung machen Sie wahrscheinlich nicht zum Spass, sondern weil die Maßnahme höchstwahrscheinlich eine bessere Zukunft als Ihr alter Beruf verspricht UND aller Voraussicht nach auch durch die Arbeitsagentur gefördert ist. Also - Arschbacken zusammen und durch! Niemand will Ihre persönliche Meinung hören - denken Sie sich eine aus. Diskussionen haben immer mit unterschiedlichen Standpunkten und Meinungen zu tun und die aktuellen Wahlen bieten sich da als Diskussionsbasis an.

  2. Deutsch abwählen oder nicht ist doch ebenfalls nur eine rhetorische Frage. Wenn Sie so gut in Deutsch sind, holen Sie sich doch Ihre 1 für das Zeugnis ab.

Nochmal im Klartext - das ist eine Umschulung und kein Wunschkonzert. Am Ende dieser Umschulung steht eine berufliche Qualifikation - den Weg dahin kann man sich nur aussuchen, wenn man die Fortbildung auch selbst bezahlt hat. Wer zahlt schafft an!

Gruß
mrofranken
(der nach über 20 Jahren Angestelltentätigkeit und 10 Jahren Selbständigkeit auch noch Dinge machen muss, die keinen Spass machen!)

Hallo Marcus,

hier kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen. Hab auch einen entsprechenden Tipp.
Ich hoffe Sie konnten eine passenderen Experten finden.

Herzliche Grüße

zu 1.: mir geht es ums Prinzip - mich nach meiner politischen Meinung zu fragen ist wie die Frage nach einer Schwangerschaft im Vorstellungsgespräch meiner meinung nach nicht regelkonform.

zu 2.: Natürlich wäre Deutsch eine einfache 1 aber ich würde mich in der Zeit lieber auf relevante fachliche Themen konzentrieren und in den Freistunden für meinen Beruf lernen statt Dinge zu wiederholen, die ich schon aus dem ff kann.

Sorry, hierzu kann ich keine Antworten geben. LG

Genau diese Einstellung macht die Arbeit mit Auszubildenden und Umschülern immer wieder schwierig!

mrofranken
Seit 10 Jahren Ausbilder im eigenen Betrieb…

Sie dürfen das nicht falsch verstehen - ich mache meine Arbeit und ich mache sie gut.

Ich habe aber gelernt, dass Dinge wie Religion und Politik am Arbeitsplatz nichts verloren haben und darauf beharre ich.

Mit der Berufsschule ist das so, dass ich zwar nicht alt bin, jedoch auch nicht mehr so schnell lerne wie ein 16-Jähriger. Deshalb wäre es in meinen Augen rein von der Logik her sinnvoller, Themen zu behandeln, die Prüfungsrelevant sind. Ich habe nicht geschrieben, dass ich unbedingt Deutsch verweigern möchte sondern lediglich nach den Kriterien gefragt, die man erfüllen muss um es abwählen zu können. Da gibt es Regelungen und die werden wohl schon ihren Sinn haben.

Und Sie als Ausbilder müssten diese Kriterien doch eigentlich kennen oder?

Durch die ständige Wiederholung wird es nicht besser. Genau diese Einstellung der Auszubildenden ist immer wieder der Grund für Ausbildungsabbrüche und Unzufriedenheit auf beiden Seiten. Ich bin zwar schon über 50 aber das Sprichwort aus meiner Ausbildungszeit hat immer noch Gültigkeit.
„Lehrjahre sind keine Herrenjahre“! Für meinen Teil beende ich jetzt mit diesem Beitrag diese sinnfreie Diskussion.

mrofranken

Hallo Marcus,

das ist leider nicht „mein Fachgebiet“,
hast Du keinen „Vertrauenslehrer“ mit dem Du das Problem besprechen kannst?

Mit freundlichen Grüßen

Josef Vogt

Wahlomat , da mußt Du ja nicht die deine Wahrheit angeben. Wichtig sind im politischen Unetrricht die Fragen und die Antwortmöglichkeiten dazu. Das ist eine Chance. Keine Ausschnüffeln!
Befreiung von Berufsschulfächern sind m-E. nicht möglich.s Berufsbildungsgesetzt und Schulgesetz.

Hier wird gegen das Grundrecht der freien und geheimen Wahl verstoßen. jeder Bürger hat in einer Demokratie das Recht frei zu entscheiden, ob er wählen geht oder nicht. Und er ist auch nicht verpflichtet seine politische Meinung öffentlich darzulegen, bzw. muss sich auch nicht zwingen lassen an politischen Aktionen teilzunehmen. Es gibt in Deutschland viele unterschiedliche Glaubensrichtungen, die das sogar ablehnen. Und da kommt das Grundgesetz ins Spiel.
Artikel 4 (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
In diesem Fall würde das weltanschauliche Bekenntnis verletzt werden! Weiter hin verweise ich noch auf nachfolgende Punkte, die auf eine GEHEIME WAHL eingehen - ich muss auch nicht darüber reden wem ich wählen würde oder gewählt habe:
Die Wahlrechtsgrundsätze bilden die Grundlage einer jeden Wahl. Sie müssen von der Bevölkerung als gerecht und sachgemäß empfunden werden, damit die Wahlentscheidung eine legitimierende Wirkung nach sich zieht, auf deren Grundlage die gewählten Abgeordneten ihre Aufgaben in der repräsentativen Demokratie ausüben können. Laut Artikel 38 (1) des Grundgesetzes müssen Wahlen allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim sein.
In jedem Wahlraum gibt es mindestens eine Wahlkabine. Sie garantiert, dass niemand dem Wähler über die Schulter schauen kann, dass der Wahlschein noch keine Kreuze an den „richtigen Stellen“ hat und dass niemand dem Wähler befehlen darf, für wen er sich entscheiden soll.

Artikel 19 Grundgesetz
Die Meinungsfreiheit, genauer Meinungsäußerungsfreiheit, auch Redefreiheit, ist das gewährleistete subjektive Recht auf freie Rede sowie freie Äußerung und (öffentliche) Verbreitung einer Meinung in Wort, Schrift und Bild sowie allen weiteren verfügbaren Übertragungsmitteln.
Die Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht und wird in Verfassungen als ein gegen die Staatsgewalt gerichtetes Grundrecht garantiert, um zu verhindern, dass die öffentliche Meinungsbildung und die damit verbundene Auseinandersetzung mit Regierung und Gesetzgebung beeinträchtigt oder gar verboten wird.
Zu der Abwahl vom Fach Deutsch: Das direkt an der Schule nachfragen ob dafür eine Möglichkeit besteht. Es gibt dafür keine allgemeinen Regelungen in den Bundesländern. Auch ein Ausdruck der demokratischen Grundordnung. Und wenn doch Deutsch belegt werden muss … Bildung hat noch nie geschadet. So ist wenigstens eine Bestnote in Aussicht :wink:

Hallo Marcus,

zu deiner ersten Frage kann ich leider nichts beitragen, zur zweiten schon.

Du kannst Sozialkunde, Religion und Deutsch abwählen (mit Genehmigung deines Ausbilders, des Fachlehrers, des Klassleiters und der Schulleitung), wenn du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung hast.
Bei Abitur: Deutsch und Religion

Es gibt aber Ausnahmen an Berufsschulen, wenn z.B. Deutsch mit dem Fachunterricht verknüpft wird, dann können sich die Lehrer im Fachbereich darauf einigen, dass niemand in D befreit werden kann.
Diese Regelungen findest du im Detail in der BSO (Berufsschulordnung).

Viel Erfolg!
Angi
PS: Noch ein kleiner Tipp: Dass du dich verweigerst, beim Wahl-o-mat mitzumachen, finde ich eher unglücklich. Schließlich war die Aufgabenstellung ja nicht, deine pol. Meinung offenzulegen, sondern mit anderen über den Sinn dieses Instruments zu diskutieren, so habe ich das zumindest verstanden. Natürlich kann dich niemand zwingen, deine pol. Meinung kundzutun, aber einen gewissen Grad an Goodwill, Entgegenkommen und Diskussionsbereitschaft würde man von einem erwachsenen Umschüler schon erwarten, finde ich.

Hallo
tut mir leid, dies hat ber nichts mit Arbeitsrecht zu tun.
Kann dazu keine Aussage treffen.
MFG
Marcjue

Hallo,
ich bin leider nicht aus Bayern, daher kann ich keine Angaben zur Schule machen.
Bezüglich der Ausbildung: Hier kannst du das Grundgesetz heranziehen, die Grundrechte eignen sich.
Aber: Das eine ist, dass man seine politische oder religiöse Meinung nicht äußern muss, das andere ist die Verweigerung am Unterricht. An der Diskussion hätte man teilnehmen sollen, aber ohne seine eigene Meinung kund zu tun.