Verfassungswidrige Fraktions - Zulagen an Politiker
Urteile des Bundesverfassungsgerichts sind bindend für alle – sollte man meinen. Doch ausgerechnet Fraktionen in den deutschen Landtagen setzen sich einfach über eine solche höchstrichterliche Entscheidung hinweg. Im Jahr 2000 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Ausschussvorsitzende neben ihren Diäten keine weiteren Zulagen bekommen dürfen.
In den meisten Landesparlamenten wird mit Zusatz-Diäten trotzdem weiter sehr großzügig umgegangen. Pro Jahr werden rund 4,5 Mio Euro pro Jahr Steuergeld dafür ausgeben, d.h. seit dem Gerichtsurteil vom Jahr 2000 bis heute 2010 sind das satte 45 Mio illegal eingesteckte Steuergelder, außer in den Bundesländern Thüringen und Schleswig Holstein beteiligen sich an diesem Missbrauch alle Bundesländer, am dreistesten sind die Bayern, Niedersachsen und Nordrheinwestfalen.
Verfassungsrechtler Prof. Hans Herbert von Arnim sieht darin einen klaren Verfassungsbruch und die Unabhängigkeit von Abgeordneten in Gefahr.
Was kann man dagegen tun?