Hallo nasziv,
Würdest Du bitte kurz vertiefen, warum für Snowden Art 16a (1) „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ zum Tragen käme.
Der rechtliche Aspekt „Asyl“ hierzulande und der
strafrechtliche in den USA sind doch lediglich (politische)
Scheingefechte. Um Zeit zu gewinnen, um Entscheidungen zu
verzögern, ob der unerwarteten nachweisbaren Offenbarung.
Das ist absolut falsch. Wir würden das Fundament unseres (Rechts-)Staates aushöhlen, wenn wir es zulassen, dass das GG nach Lust und Laune und politischer Großwetterlage angewandt wird. Was wäre denn, wenn die USA aufgrund bestehender Auslieferungsabkommen erfolgreich eine Klage führten, und letztendlich ein hohes deutsches Gericht bestätigt, dass das Asylrecht im Falle Snowdens nicht anwendbar ist
(wovon ich felsenfest überzeugt bin)?
Das Thema hat zu politischen und diplomatischen Spannungen
vorzugsweise zwischen EU/BRD und den USA geführt.
Und? Hat einen Einfluss auf das GG und des Anwendbarkeit.
Welche Motivationen bewegen wohl einen Herrn Putin in dieser
Angelegenheit? Weshalb durfte Ströbele * dort aktiv und
anschließend publik werden? Soziale Aspekte?
Völlig unerheblich.
Inwieweit ist seine Strafverfolgung politisch motiviert?
Den Fall Snowden auf „rechtliche“ Aspekte zu reduzieren, ist
Minimalprinzip.
Nein, es ist der einzig rechtlich gangbare Weg.
Außerdem gibt das UP für mich diese Reduzierung nicht her.
Wurscht!
Aber Personen wie Ströbele, so hat es für mich bislang den Eindruck, wollen daraus eine politische Verfolgung konstruieren. Ein relativ leicht zu durchschauendes und parteiideologisch motiviertes Manöver.
Das ist rein innenpolitisch kleindeutsch kleinkariert.
Das ist eine reale Einschätzung der Motivation Ströbeles.
Was unsere
Politiker hier präsentieren. Wird „Snowden“ aber nicht
annähernd gerecht.
Absolut richtig.
Unsere Chefin, Frau Merkel, hat ihre persönliche Aufregung und
Betroffenheit kurz geäußert. Nachdem sie betroffen und geoutet
war. Und jetzt? Wieder das übliche Schweigen im Walde, mit
einem „ich steh eh über alle(s)“_aussitzen und
Knechte-Vorschicken.
Es wäre auch verfehlt, wenn sie jetzt in die USA reisen und dann da dumm rumstehen würde.
So, und nun zum Knackpunkt (ich komm mir schon vor wie eine Sprechansage bei den ganzen Wiederholungen):
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Art. 16a GG ist nicht anwendbar.
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Die USA haben ein Auslieferungsersuchen gestellt, welches auf einzuhaltenden Verträgen beruht und rechtens ist (EU-Verträge/USA und frühere Verträge D/USA).
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Sobald Herr Snowden (ohne bspw. eine „Kronzeugenregelung“) deutschen Boden betritt, haben zuständige Behörden zu klären, welches Gericht über eine Auslieferung befindet. Dieses Gericht hat dann zu entscheiden, ob Snwoden gem. der Verträge auszuliefern ist (=ob die Voraussetzungen erfüllt sind).
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Achtung Tusch : Die Bundesregierung (=administrativ der Innenminister Friedrich) kann gem. § 22 AufenthG verfügen, dass Snowden nicht in die USA ausgeliefert wird. Dies kann von einem Gericht nicht angefochten werden (soweit ich weiss). Dies kann nicht von einer zukünftigen Bundesregierung revidiert werden.
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Noch ein Schmankerl: Da Snowden zur Zeit staatenlos ist (soweit ich weiss), kann ihm der deutsche Pass in die Hand gedrückt werden. Was ihm zusätzlichen Schutz und vor allem mehr internationale Bewegungsfreiheit garantiert.
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Nicht ganz ernst gemeint: Man kann Snowden sogar einem Sprachtest unterziehen. Falls er „Oktoberfest“, „Kindergarten“ und „Ick bin ein Börliner“ einigermaßen verständlich ausspricht ohne an einem abgebissenen Teil seiner Zunge zu ersticken, gilt er als voll integriert.
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Er wird Informant des BND (gegen gutes Geld). Ein Interesse daran ist gegeben und das ausländische Gesetze hierbei ohne Belang sind, hat man schon während des Durchkauens der gesamten Thematik „Steuersünder-CDs“ lernen können.
Ist soweit Deinem politischen Gerechtigkeitsempfinden gedient? Meines ist mit dieser Lösung voll und ganz zufriedengestellt.
Gruß
vdmaster