Hallo,
_ist Hr. Snowden politisch verfolgt?
Hr. Friedrich meinte eben, er sei es nicht._
Hallo,
_ist Hr. Snowden politisch verfolgt?
Hr. Friedrich meinte eben, er sei es nicht._
Hallo,
Tach
ist Hr. Snowden politisch verfolgt?
Kommt wohl auf die Definition an. Mir gefällt die von Wiki ziemlich gut:
http://en.wikipedia.org/wiki/Political_repression
„Political repression is the persecution of an individual or group for political reasons, particularly for the purpose of restricting or preventing their ability to take part in the political life of a society.“
Hr. Friedrich meinte eben, er sei es nicht.
Da würde ich ihm zustimmen.
Penegrin
Hallo,
ist Hr. Snowden politisch verfolgt?
natürlich nicht. Er ist nach US-Recht ein Straftäter und wäre es nach deutschem Recht auch. Beides jeweils ganz unabhängig davon, wer gerade an der Regierung oder in der Opposition ist.
Gruß
C.
Hallo,
Edward Snowden hat gepetzt. Belanglos im Grunde genommen, wenn die verlautbarten Offenbarungen, nicht politisch dimensioniert wären. Aber das ist genau der Fall.
Ed Snowden, so meint offenkundig die US-Regierung, hätte die Souveränität der USA verletzt. So, dass ihr dieser Deliquent auszuliefern sei, weil er aktive US-Kollabrateure mitgeholfen haben soll aufzudecken, die US-Regierung erheblich in Verruf gebracht und nicht zuletzt die öffentliche Sicherheit der USA gefährdet zu haben.
Stopp! Snowden informierte die Weltöffentlichkeit statt dessen darüber, dass und auf welchen Wegen die USA alles ausspioniert, was - vor allem - die Regierung der USA interessiert.
Die eigentlich nur auf Machtausübung ausgerichteten Interessen der US-Regierung von den Souveränitätsinteressen der USA zu trennen scheint der US-Regierung zu viel zu sein.
Wenn das nicht politisch motiviert ist, was dann? Siehe auch im Fall Maning/Wikileaks.
Der amerikanisch-deutsche Konflikt ist deshalb absehbar, falls Deutschland Herrn Snowden Asyl gewähren sollte. Dahin wäre Deutschland gedrängt, wenn Snowden plötzlich deutschen Boden (einschließlich die deutsche Botschaft in Moskau) betreten würde. Die eigentliche Frage ist daher, wer davor am meisten Angst haben sollte. Snowden? Deutschland? Die US-A oder die US-Regierung?
Gruß mki
Moin auch,
es fällt mir schwer, Herrn Friedrich zuzustimmen, aber ich muss.
Ralph
Hallo!
ist Hr. Snowden politisch verfolgt?
Nach US-Recht beging Herr Snowden eine Straftat. Nach deutschem Recht liegt keine Straftat vor. Hätte er aber deutsche Verschlußsachen veröffentlicht, wäre er auch nach hiesigem Recht ein Straftäter.
Nichts davon ist strittig. Ungeachtet dessen ließe sich Asyl in D für Herrn Snowden rechtfertigen. Der Mann muß mit (natürlich nicht offiziell) politisch begründeter unangemessen harter Bestrafung rechnen. Das Urteil stünde von vornherein fest, ein faires Verfahren gegen Snowden ist nicht zu erwarten. Das wiederum wäre keine amerikanische Spezialität. So ergeht es jedem, der Verbrechen an die große Glocke hängt und anschließend in die Hände der Verbrecher gerät.
Herr Snowden ist weder in den USA noch hierzulande gut gelitten. Daß sich Amis, wenn man sie läßt, nicht um Rechte von Bürgern anderer Staaten scheren und daß sie wie zu Besatzungszeiten herumschnüffeln, ist nicht neu. Hätte man aber hier wie dort am liebsten schön still unter dem Teppich gehalten. Von Freundschaft und transatlantischem Bündnis ist dann die Rede. Aber das ist hohles Gerede. Es gibt keinen Grund, amerikanischen Stellen irgendwelche Rechte zum Abhören von für sie nicht bestimmten Nachrichten einzuräumen. Wenn man sich nicht zu Kaspern machen will, müssen deutliche Grenzen aufgerzeigt werden. Aber Berlin will nirgends anecken. Immer schön aalglatt. Weil einfach der Wille fehlt, erhält Herr Snowden kein wie auch immer begründetes Einreiserecht, das ihn vor Abschiebung bewahrt.
Wir müssen Konsequenzen folgen lassen: Verträge zwischen Staaten sind im Zweifel nicht einmal das Papier wert. Konsequenzen dürfen sich nicht in Papier und Bekundungen erschöpfen. Vielmehr sind Veränderungen in Hardware und unserem Verhalten überfällig:
Gruß
Wolfgang
Hallo,
wo Herr Friedrich Recht hat, hat er Recht. Das kommt selten genug vor.
Snowden hatte vielleicht aus politischen Gründen eine Strattat begangen. Er wird aber nicht wegen seiner politischen Überzeugung, sondern wegen Begehung dieser Straftaten verfolgt. Folglich kommt auch kein Asylschutz gemäß GG zum Tragen.
Um es auf die Spitze zu treiben: Irgendein Terrorist, der Leute in die Luft sprengt, kann in D auch kein Asyl erwarten, weil er sich darauf beruft, dies aus politischer Überzeugung heraus getan zu haben.
Aber es gibt ja ausreichend andere Möglichkeiten für einen souveränen Staat, einer Person Schutz vor der Strafverfolgung durch einen anderen Staat zu gewähren. Und im Falle Snowdens wäre ich dafür. Dies wird aktuell unter dem medial verwendeten Begriff „Asyl“ verstanden.
Gruß
vdmaster
Hallo,
ich meine, und damit räume ich ein, dass das nur so viel zählt, wie dies auch von anderen so vertreten wird, Gesetze sind nur legitim bzw. legal, soweit sie der Souveränität einer Gesellschaft dienen, nicht aber der ungehemmten Machtausübung einer Regierung.
Von daher hat Snowden keine Straftat begangen. Snowden hat nur gepetzt. Nicht mehr.
Gruß mki
politisch verfolgt
Hallo,
selten war das Interesse an einer Person derart groß. Von Seiten der Politiker. Aus rein politischem Interesse. National, international.
Hr. Friedrich meinte eben, er sei es nicht.
Offensichtlich weiß er dann nicht, was er sagt:
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2013-11/fried…
Der Neider. Weil ihm, dem zuständigen Innenminister, ein Sträubele zuvor gekommen ist.
Und jetzt? Fragt man erst wieder bei Obama nach, was und ob man überhaupt darf.
Politisch-typische Schwätzerkultur: Nichtssagend, dampfplaudernd, wichtig machend, ergebnisvermeidendorientiert.
Gruß
nasziv
Ja
Wenn die Bundesregierung einen Arsch in der Hose hätte, würde sie nicht so subaltern vor den USA kuschen.
Gruß,
B.
Hallo,
es ist immer problematisch als ein Außenstehender über legale oder illegale Komponenten der Strafgesetze anderer Nationen zu urteilen.
Aus Sicht Ds ist die Handlung Snowdens keine illegale Tat und würde auch nicht durch deutsche Gerichte bestraft werden. Aufgrund von Auslieferungsabkommen wäre D aber normalerweise verpflichtet, Snowden an die USA auszuliefern (bei Ausschluss der Todesstrafe).
Wäre Snowden ein Mitarbeiter des BND gewesen, der Geheimnisse ausplaudert, so wäre er nach deutschem Strafrecht zubelangen. Würde er sich in den USA aufhalten, so wären die USA aufgrund derselben Abkommen verpflichtet, Snowden an D auszuliefern.
Man stelle sich nun vor, dass Snowden eine sehr umfangreiche Abhör- und Ausspähaktion Ds aufgedeckt hätte, die nicht nur aus Sicht amerikanischer Grundrechte die Durchschnittsbürger beträfe, sondern sich auch massiv gegen amerikanische Unternehmen und Institutionen bis hin zur US-Regierung gerichtet hätte. Ich glaube nicht, dass eine US-Regierung auch nur eine Sekunde zögern würde, um letztlich ein Auslieferungsersuchen der deutschen Regierung kategorisch abzulehnen.
Es hängt also immer vom Standpunkt des Betrachters ab, da es kein international gültiges Strafrecht in puncto Geheimnisverrat gibt.
Gruß
vdmaster
Hallo,
Hr. Friedrich meinte eben, er sei es nicht.
Offensichtlich weiß er dann nicht, was er sagt:
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2013-11/fried…
Würdest Du bitte kurz vertiefen, warum für Snowden Art 16a (1) „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ zum Tragen käme.
Inwieweit ist seine Strafverfolgung politisch motiviert?
Es wäre mir neu, dass er eine Partei gegründet hätte oder deswegen von den USA verfolgt werden würde, weil er ansonsten politisch aktiv war. Und soweit ich das statement Friedrichs (n-tv) gesehen habe, bezieht es sich nur auf das Asylrecht gemäß GG.
Das sein Geheimnisverrat uns zum Guten gerreichte und hochpolitische Umstände offenbarte ist hierbei IMHO absolut unerheblich. Man sollte endlich einmal in den Medien von dem falsch verwendeten Begriff abkommen.
Aber Personen wie Ströbele, so hat es für mich bislang den Eindruck, wollen daraus eine politische Verfolgung konstruieren. Ein relativ leicht zu durchschauendes und parteiideologisch motiviertes Manöver.
Gruß
vdmaster
Hallo Branden,
bzgl. dem „Arsch in der Hose“ stimme ich Dir völlig zu. Aber Dein „Ja“ zur Frage der politischen Verfolgung ist damt noch nicht begründet.
Gruß
vdmaster
Hi VoodooMaster
bzgl. dem „Arsch in der Hose“ stimme ich Dir völlig zu. Aber
Dein „Ja“ zur Frage der politischen Verfolgung ist damt noch
nicht begründet.
Naja, zumindest wird Snowden ja von den USA politisch verfolgt, oder?
Gruß,
Branden
Nein!
Hi,
wie kommst Du denn darauf, dass ein Straftäter nach dem Gesetz seines Heimatlandes, nur weil seine Straftat eine unangenehme politische Dimension für selbiges hat, politisch verfolgt wäre?
Wäre ein deutscher Überläufer, der vom deutschen Staat wegen Geheimnisverrat gesucht werden würde, ebenfalls ein politisch Verfolgter (unter der Voraussetzung, dass der andere Staat etwas ähnliches wie den § 16a GG sein eigen nennt)?
Verfolgt wird Snwoden zweifelsfrei. Aber aus strafrechtlichen Gründen, nicht wegen politischer Tätigkeiten. Bislang habe ich jedenfalls noch keine glaubwürdige (Rechts-)Quelle finden können, die entsprechendes bezweifelt.
Was aber IMHO keinesfalls bedeutet, dass D Herrn Snowden kein Aufenthaltsrecht samt Auslieferungsschutz einräumen sollte. Vorausgesetzt, dass nicht noch andere Straftaten bekannt würden, die sich ggf. auch in D aburteilen ließen.
Gruß
vdmaster
Hallo,
Wäre Snowden ein Mitarbeiter des BND gewesen, der Geheimnisse
ausplaudert, so wäre er nach deutschem Strafrecht zubelangen.
Das glaube ich nicht. Was die NSA getan hat wäre in Deutschland ein massivster Verstoß gegen Gesetze (und geht auch mit amerikanischem Recht nicht konform). Die Güterabwägung Geheimnisverrat vs Anzeigepflicht (hier gegeben wegen Landesverrats) fiele ganz klar aus.
Gruß
Anwar
Hallo,
möglicherweise habe ich mich nicht konkret genug ausgedrückt.
Wäre Snowden Deutscher und Mitarbeiter eines deutschen Auslandsgeheimdienstes (bspw. BND), der aufgedeckt hätte, dass der BND im Ausland ausländische Bürger bespitzelt hat und diesen als geheim eingestuften Umstand, der Öffentlichkeit zutragen würde, dann würde er strafrechtlich verfolgt werden.
Es wäre mir neu, dass es ein Gesetz in D gäbe, welches dem BND eine entsprechende Tätigkeit in bspw. NKR, SYR oder AFG verbieten würde.
http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/bnd-laesst-sich-…
http://www.zeit.de/2001/47/Was_der_BND_darf
Dies bezieht sich aber nicht auf Umstände, die nach deutschem Rechts als eine zu meldende Straftat einzustufen sind. Hier gibt es vermutlich eine rechtliche Grauzone.
Gruß
vdmaster
Doch!
Hi
Wäre ein deutscher Überläufer, der vom deutschen Staat wegen
Geheimnisverrat gesucht werden würde, ebenfalls ein politisch
Verfolgter (unter der Voraussetzung, dass der andere Staat
etwas ähnliches wie den § 16a GG sein eigen nennt)?
In meinen Augen schon. Wenn das nicht politisch ist, was ist dann politisch?
Verfolgt wird Snwoden zweifelsfrei. Aber aus strafrechtlichen
Gründen, nicht wegen politischer Tätigkeiten.
Ein Mitarbeiter eines Geheimdienstes ist per se ein politisch Arbeitender. Und Snowden konnte diese Art von Politik nicht mehr mit seinem Gewissen vereinbaren, deswegen wurde er zu einem Whistleblower.
Gruß,
Branden
Nein!
Hi,
Ein Mitarbeiter eines Geheimdienstes ist per se ein politisch
Arbeitender.
so gesehen, wäre bestimmt auch die NSA-Reinigungskraft, die mit der Portokasse flüchtet, eine politisch Verfolgte.
Und Snowden konnte diese Art von Politik nicht
mit seinem Gewissen vereinbaren, deswegen wurde er zu
einem Whistleblower
Warum sollte er wegen seiner politischen Überzeugung verfolgt werden?
Die US-Strafgesetze reichen doch dafür allemal aus.
Sollte denn eine Verfolgung davon abhängig sein, ob jemand sich für einen Straftäter hält oder nicht?
Gruß
Pontius
Formalismen contra Wahrhaftigkeit
Hi
Sollte denn eine Verfolgung davon abhängig sein, ob jemand
sich für einen Straftäter hält oder nicht?
Natürlich nicht.
Aber Formalismen bringen uns nicht weiter - es ist offensichtlich, dass Snowdens Enthüllungen gut für Europa sind - und vielleicht weiß es daher Europa besser zu schätzen als Deutschland allein und wird ihn evtl. aufnehmen.
Gruß,
B.