Polizei beschlagnahmt eigenes Fahrrad

Ich muss mal meinen Ärger Luft machen…
Mein Sohn kam heute Nachmittag weinend ohne sein Fahrrad von der Schule nach Hause und erzählte folgende Geschichte.
Als er zu seinem Fahrrad ging um nach Hause zu fahren wartete dort schon die Polizei auf ihn und fragte wo er denn das Fahrrad her hätte? Also erzählte er den Beamten dass er das Fahrrad vor 1,5 Jahren zu Weihnachten bekommen hätte woraufhin die Beamten sagten das könne nicht angehen denn das Fahrrad sei vor 6 Monaten als gestohlen gemeldet worden. Er machte wohl noch den Vorschlag doch bei uns zu Hause anzurufen und es zu klären, was die Beamten aber verneinten und das Fahrrad beschlagnahmten. Auf seine Frage wie er denn jetzt nach Hause kommen solle (es sind immerhin 5-6 km) kam die Aussage „Frische Luft tut doch gut“…
Wir waren natürlich völlig empört, haben die Quittung und sonstige Unterlagen vom Fahrrad rausgesucht und sind ab zur Polizei. Wir konnten also beweisen das wir rechtmäßige Eigentümer des Farrades sind (Fahrgestellnummer ist identisch), trotzdem haben wir das Fahrrad nicht bekommen da, laut Aussage der Polizei, die Staatsanwaltschaft denn Fall erst mal prüfen muss…
Nun meine Fragen??? Kann es sein dass die Fahrgestellnummer doppelt vergeben wurde? Darf die Polizei einfach das Fahrrad weiter beschlagnahmen obwohl wir den Beweiß als rechtmäßige Besitzer erbracht haben? Ist es Sinnvoll gleich einen Anwalt einzuschalten? Mein Sohn ist auf das Fahrrad angewiesen, sein Schulweg beträgt hin und zurück ca.11 km und fahren können wir ihn aus beruflichen Gründen nicht.
Danke im Voraus für die Antworten.

LG Andrea

Nun meine Fragen??? Kann es sein dass die Fahrgestellnummer
doppelt vergeben wurde?

Unwahrscheinlich, aber möglich

Darf die Polizei einfach das Fahrrad
weiter beschlagnahmen obwohl wir den Beweiß als rechtmäßige
Besitzer erbracht haben?

Es wurde ein Verfahren eingeleitet, dieses muss erst abgeschlossen werden bevor das vermeintliche Diebesgut an den rechtmäßigen Eigentümer heraus gegeben wird.

Ist es Sinnvoll gleich einen Anwalt
einzuschalten?

Nein, das wäre Geldverschwendung und würde den Wert des Rades wahrscheinlich überschreiten, auch wenn dies die Sache beschleunigen könnte.

Kopien der Unterlagen direkt an den zuständigen Staatsanwalt schicken und um eine schnelle Bearbeitung bitten.

Mein Sohn ist auf das Fahrrad angewiesen, sein
Schulweg beträgt hin und zurück ca.11 km und fahren können wir
ihn aus beruflichen Gründen nicht.

Ein anderes Fahrrad benutzen, notfalls eins von einem Freund/Bekannten leihen.

Meine persönliche (und die gerechtfertigte Empörung vermutlich eher befriedigende) Lösung wäre folgende :
nach Rücksprache (zwecks verbindlicher Auskunft über die aktuelle Rechtslage) beim Anwalt das Kind mit dem Taxi, bzw. einem anderen, vertretbaren und verfügbaren „Personentransportdienst“ für die Dauer der „Beschlagnahme“ zur Schule zu schicken und dann, nach erfolgter Rückgabe des „beschlagnahmten Fahrrades“ den Staat auf „Unkostenerstattung“ klagen; allerdings empfehle ich nochmals, vor der Durchführung dieser Maßnahme die Einholung einer „rechtsverbindlichen“ Auskunft bei einem Anwalt oder einer sonstigen geeigneten und dazu befugten Institution.

Gruß
nicolai

das Problem ist keine doppelte Fahrradnummer!
Hallo Andrea,

jemand spielt Euch übel mit. Wenn Beamte auf jemanden warten, der mit dem Fahrrad kommt, dann hat jemand gezielt Euren Sohn angeschwärzt! Niemand kontrolliert reihenweise Fahrradnummern! Und Euren Sohn kennen sie erst recht nicht.

Meines Erachtens solltest Du auf jeden Fall zum Anwalt, allein schon damit er Akteneinsicht beantragt. Und dann ggf. Anzeige gegen den Anstifter, wenn es sich nicht wirklich als unglückliches Missverständnis herausstellt.

Gruß
achim

Moin.

Niemand kontrolliert reihenweise Fahrradnummern!

Hier bei uns passiert das regelmäßig mehrfach im Jahr an strategisch günstig gelegenen Straßenkreuzungen. Dann halten 2-12 Polizisten über mehrere Stunden alle Fahrradfahrer an und kontrollieren Technik und Seriennummern. Das habe ich schon dutzende male mit angesehen.

mfg

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Hallo Andrea,

Kann es sein dass die Fahrgestellnummer doppelt vergeben wurde?

Ja!

Gerade solch ein Fall ist bei uns vor nicht allzu langer Zeit in der Presse erwähnt worden.

Ein Fahrrad ist als gestohlen gemeldet,von der Polizei sichergestellt
und nach Überprüfung der Kaufbeläge(nach Rücksprache mit dem Fahrradhändler)
an dem Besitzer zurück gegeben worden.

Für den Eigentümer war es erst einmal ziemlich viel Aufwand,aber die Einsicht über
die polizeiliche Maßnahme als gerechtfertigt annehmbar.
Die Codierung des Rades und die Ausstellung eines Fahrradpasses sollte
man m.E. gleich nach dem Kauf vornehmen,da sich solche Dinge wohl des öfteren
wiederholen.

LG Bollfried

PS:Auf Nachfrage beim Fahrradhändler,gab es solche Doppelcodierungen
von Fahrrädern bei bestimmten Marken des öfteren.

Bitte verzichte auf solche dussligen Ratschläge und Vermutungen. Am Ende nimmt das noch jemand ernst und belastet sich mit unnötigen Kosten.
Von Polizeiarbeit scheinst Du keinerlei Ahnung zu haben. Ist ja nicht schlimm, nur eben dann mal die Klappe halten.

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Sorry, hast natürlich recht!
Hallo,

Du hast natürlich vollkommen recht! Ich habe irriger Weise verstanden, dass die Polizei auf Ihn mit seinem Fahrrad gewartet hat. Aber natürlich hat sie an seinem Fahrrad gewartet, dass sie dann vorher wohl kontrolliert hatten…

Dann ist mein Gedankengang natürlich nonsens!

Gruß
achim

klagen; allerdings empfehle ich nochmals, vor der Durchführung
dieser Maßnahme die Einholung einer „rechtsverbindlichen“
Auskunft bei einem Anwalt oder einer sonstigen geeigneten und
dazu befugten Institution.

Das kann man sich sparen. Mit so einem Anliegen erntet man allenfalls Gelächter oder Unverständnis - je nachdem, an wen man gerät.