Ich muss mal meinen Ärger Luft machen…
Mein Sohn kam heute Nachmittag weinend ohne sein Fahrrad von der Schule nach Hause und erzählte folgende Geschichte.
Als er zu seinem Fahrrad ging um nach Hause zu fahren wartete dort schon die Polizei auf ihn und fragte wo er denn das Fahrrad her hätte? Also erzählte er den Beamten dass er das Fahrrad vor 1,5 Jahren zu Weihnachten bekommen hätte woraufhin die Beamten sagten das könne nicht angehen denn das Fahrrad sei vor 6 Monaten als gestohlen gemeldet worden. Er machte wohl noch den Vorschlag doch bei uns zu Hause anzurufen und es zu klären, was die Beamten aber verneinten und das Fahrrad beschlagnahmten. Auf seine Frage wie er denn jetzt nach Hause kommen solle (es sind immerhin 5-6 km) kam die Aussage „Frische Luft tut doch gut“…
Wir waren natürlich völlig empört, haben die Quittung und sonstige Unterlagen vom Fahrrad rausgesucht und sind ab zur Polizei. Wir konnten also beweisen das wir rechtmäßige Eigentümer des Farrades sind (Fahrgestellnummer ist identisch), trotzdem haben wir das Fahrrad nicht bekommen da, laut Aussage der Polizei, die Staatsanwaltschaft denn Fall erst mal prüfen muss…
Nun meine Fragen??? Kann es sein dass die Fahrgestellnummer doppelt vergeben wurde? Darf die Polizei einfach das Fahrrad weiter beschlagnahmen obwohl wir den Beweiß als rechtmäßige Besitzer erbracht haben? Ist es Sinnvoll gleich einen Anwalt einzuschalten? Mein Sohn ist auf das Fahrrad angewiesen, sein Schulweg beträgt hin und zurück ca.11 km und fahren können wir ihn aus beruflichen Gründen nicht.
Danke im Voraus für die Antworten.
LG Andrea