Polizei bricht meine Wohnungstür auf

Hallo!
Als ich gestern zur Arbeit fuhr, ließ ich versehentlich mein Fenster im dritten Stock komplett offen. Als Abends mein Wecker anfing zu klingeln, riefen besorgte Nachbarn die Polizei an, welche mit Feuerwehr und Rettungsdienst heraneilten und meine Wohnungstür aufbrachen. Nichtsahnend kam ich nach hause in meine Mietswohnung und traf nurnoch die Polizei und den Schlüsseldienst an. Die Polizei erklärte mir die Gründe ihrer Handlung (Fenster offen, klingeln eines herkömmlichen Weckers) und wies mich darauf hin, dass ich nun evtl. für die Kosten von allem aufkommen müsste.

Nun stellt sich mir die Frage: Wie wird entschieden wer für die Kosten aufkommen muss und ob ich dagegen vorgehen könnte?

Besten Dank für alle Antworten und einen lieben Gruß!

Liebe Joanna,

da ich kein Anwalt bin, sondern nur Fachübersetzerin für Recht, könnte ich dir juristische Begriffe erklären, aber ich darf keine Rechtsberatung erteilen, damit würde ich mich strafbar machen.

Meine persönliche Meinung:
Wenn du bewusstlos in der Wohnung gelegen hättest und sich niemand darum gekümmert hätte, was mit dir los ist, wäre dir das vermutlich nicht recht gewesen. Insofern finde ich das Verhalten deiner Nachbarn fürsorglich und den Einsatz der Polizei angemessen. Es sei denn, du wärest per Mobiltelefon erreichbar gewesen und deine Nachbarn hätten deine Nummer gehabt. Aber wie gesagt - nur meine persönliche Meinung.

Für alles andere würde ich an deiner Stelle immer einen Juristen befragen.

Falls du nur über geringes Einkommen verfügst, kannst du ggf. die so genannte Beratungshilfe in Anspruch nehmen, das steht ganz gut bei Wikipedia erklärt.

Falls du Gewerkschaftmitglied bist, zahlt die das vielleicht (im Mitgliedsbeitrag ist normalerweise eine Teil-Rechtschutzversicherung enthalten).

Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, müsste die auf jeden Fall die Beratung zahlen, meine ich. Oft bieten die sogar kostenlose Telefonberatung an.

Dir bleibt auch immer noch der Weg zur Verbraucherzentrale, die haben üblicherweise auch Hausjuristen, die Beratung kostet aber, ist jedoch meines Wissens günstiger als bei einem Anwalt.

Und vielleicht hilft dir auch ein Anruf beim Amtsgericht weiter. Erklär einfach dem Wachtmeister in der Telefonzentrale, worum es geht, und bitte darum, mit dem zuständigen Rechtspfleger verbunden zu werden. Mehr als einen Korb kannst du dir nicht holen.

Viel Glück!

Gabi

hier trifft das Verursacherprinzip zu - wer sonst soll den Schaden bezahlen?

Hallo Joanna Elena,
ich vermute, dass es sich bei Deinem Wecker um ein elektronisches Teil handelt, bei dem Deine Nachbarn das Wecksignal für den Alarm eines Rauch- oder Brandmelders gehalten und deshalb die Feuerwehr alarmiert haben; das das eine gewisse Berechtigung hatte, zeigt sich daran, dass auch die Feuerwehr diese Möglichkeit nicht ausgeschlossen hat, sondern in Deine Wohnung eingedrungen ist, um Schlimmeres abzuwenden.
Dennoch glaube ich nicht, dass Du für den Feuerwhreinsatz aufkommen musst, da Du Dich ja keines Unrechts schuldig gemacht hast (ausschlaggebend ist m.E. das Verschulden, sprich Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit).
Wie es mit den Kosten für das Schloss aussieht kann ich schlecht einschätzen, aber auch da sollte es nicht gar so schlimm ausgehen!
Nur Mut und schöne Grüße
Hans

Hey,

erstmal kein Kopf machen. Du bist nicht schuld ausser dein Wecker hat ne Alarmsirene als Weckton, lach. Ich rufe gegen 10 meinen bekannten an der Polizist ist und klär das mal ab. Meine Frau ihre Familie sind alles Polizisten ^^

Aber auf den kosten sollten die dummen Nachbarn sitzenbleiben wenn es nach mir geht. In der Regel zahlts der Steuerzahler. Das Problem an deutschland ist Recht haben und Recht bekommen sind 2 Paar Schuhe vor Gericht.

grüsse

Hallo,

ich bin nicht firm genug, dir genaue Auskunft über die Kostenübernahme geben zu können.

Jedoch glaube ich, dass ein klingelnder Wecker u. ein geöffnetes Fenster nicht genug sind, ein Verbrechen oder einen Notfall zu vermuten u. es rechtfertigenin eine Whg. aufzubrechen. Es sei denn du bist vllt. Epileptiker u. deine Nachb., die die Polizei riefen, wissen das.
Ich bin Raucherin u. bei mir ist von Frühj. bis Herbst durchgehend die Balkontür auf u. im Winter immer dann, wenn ich weg bin. Ergo fast immer. Auch ich kam schon 2x nach Hause u. hörte von unten schon meinen Wecker u. dachte: „Oje, die armen Nachbarn“. Also, dass ein Wecker klingelt u. man selbst nicht da ist - das passiert. Wo ist das Problem? Es gibt keines u. dass ein Fenster sperrangelweit auf ist u. das auch länger - u.? Wo ist das Problem? Beides zus. - na und? Würde ich sagen.
Ach so, aber ich glaube, dass es keinen Paragraphen gibt, aus dem hervorgeht, ob die Polizei das durfte od. nicht. Darum geht es doch. WEil, wenn nicht, musst du natürl. auch nichts bezahlen. Die Polizei hat da nämlich mächtig Handlungsspielraum. D.h. wenn sie meint, es lauert Gefahr, dann darf sie reagieren. Und in deinem Fall kann man natürl. auch vermuten, dass du ohnmächtig geworden bist u. Hilfe brauchst, weil du den Wecker nicht ausschaltest. Oder auch: Du wolltest mit Schlaftabl. vollgepumpt ausm 3.ten Stock springen, bist aber vorher eingeschlafen.

Aber da sie sich geirrt haben u. all das nicht zutrifft kann es sein, dass DU doch nichts bezahlen musst.

So, das sind meine Überlegungen dazu.
Hilft dir jetzt vielleicht nicht weiter, aber ich bin sicher, dass du noch von anderen eine Antw. bekommst, die dir irgendwie weiterhelfen wird.
Falls du eine Rechng. bekommst, kannst du immer noch dahin schreiben u. die Zahlung verweigern u. das begründen. Du wirst dann eine Antw. erhalten, ebenfalls mit Begründung. Jetzt kommt es darauf an, wer den längeren Atem hat. D.h. du musst wieder dahin schreiben u. darauf beharren, dass du nicht für die Kosten verantwortl. bist u. wieder Argumente anfürhen.
Ich habe mal in Österreich mit einem Leihauto falsch u. verboten geparkt. Das Geld für das Ticket bezahlte ich dann bei der Abgabe des Wagens. Trotzdem bekam ich von der Stadt Klagenfurt die Strafe fürs falsche Parken. Aber ich zahle doch nicht zweimal. Ich glaube ich habe 3x dahin schreiben müssen, dann endlich haben sie mich in Ruhe gelassen.
Alles Gute für deinen Fall!
Blond007

Hallo,
bin falscher Ansprechpartner. Sorry.
MfG
KKl

Hallo!
Als ich gestern zur Arbeit fuhr, ließ ich versehentlich mein
Fenster im dritten Stock komplett offen. Als Abends mein
Wecker anfing zu klingeln, riefen besorgte Nachbarn die
Polizei an, welche mit Feuerwehr und Rettungsdienst
heraneilten und meine Wohnungstür aufbrachen. Nichtsahnend kam
ich nach hause in meine Mietswohnung und traf nur noch die
Polizei und den Schlüsseldienst an. Die Polizei erklärte mir
die Gründe ihrer Handlung (Fenster offen, klingeln eines
herkömmlichen Weckers) und wies mich darauf hin, dass ich nun
evtl. für alle Kosten aufkommen müsste.

Nun stellt sich mir die Frage: Wie wird entschieden wer für
die Kosten aufkommen muss und ob ich dagegen vorgehen könnte?

Besten Dank für alle Antworten und einen lieben Gruß!

Hello Joanna,
Ich bin einigermassen überrascht, dass du mich als Experten angegeben hast. Ich kann mir nicht recht erklären, aufgrund welcher Infos du das gemacht hast.
Doch zur Sache: Auf dem Gebiet kann ich dir nur mit meinem normalen Menschenverstand antworten.

  1. Ein über den Tag offenes Fenster im 3. Stock mag wohl für einen Einbrecher verlockend sein, aber da rankommen um einzusteigen, und das am hellichten Tag und einer öffentlichen Strasse, dürfte auch für einen Einbrecher eine zu hohe Schwierigkeit mit zu grossem Risiko sein.
    Darüber hätte sich auch die Feuerwehr erst mal klar werden können/sollen7müssen bevor sie die Wohnung aufbrechen.
    War das das einzige offene Fenster zu der Wohnung oder war da noch ein anderer Zugang offen?
    Vielleicht von der hinteren Seite
  2. Wenn da wirklich keine weiteren stichhaltigen Gründe vorliegen, die die Feuerwehr dazu bringen konnte die Wohnungstür aufzubrechen, dann würde ich das erst mal ablehnen und sogar eine Schadenersatzklage anstrengen, oder zumindest erst mal weitere Informationen einholen.
    Ombudsmann, Verbraucherschutz, Rechtsberatung und was es da sonst noch gibt, aber bitte bald und zügig.
    Ein Rechtsanwalt ist die letzte Option, da der kostet.

Nur ein Weckerklingeln an einem offenen Fenster am hellichten Tage kann doch kein Grund sein die Wohnung gewaltsam zu öffnen.
Vor Allem erst mal nicht einschüchtern lassen,- wer so einfach dreingibt hat gleich verloren!
Alles Gute
Georg

Hallo!
Als ich gestern zur Arbeit fuhr, ließ ich versehentlich mein
Fenster im dritten Stock komplett offen. Als Abends mein
Wecker anfing zu klingeln, riefen besorgte Nachbarn die
Polizei an, welche mit Feuerwehr und Rettungsdienst
heraneilten und meine Wohnungstür aufbrachen. Nichtsahnend kam
ich nach hause in meine Mietswohnung und traf nurnoch die
Polizei und den Schlüsseldienst an. Die Polizei erklärte mir
die Gründe ihrer Handlung (Fenster offen, klingeln eines
herkömmlichen Weckers) und wies mich darauf hin, dass ich nun
evtl. für die Kosten von allem aufkommen müsste.

Nun stellt sich mir die Frage: Wie wird entschieden wer für
die Kosten aufkommen muss und ob ich dagegen vorgehen könnte?

Wie ist es möglich, dass ich Blond007
in deinen Beitrag schreiben kann?
Da frag doch mal wer-weiß-was!!!

Besten Dank für alle Antworten und einen lieben Gruß!

Guten Tag,
für eine korrekte Beantwortung fehlt mir Hintergrundwissen. Was haben die Nachbarn beim Anruf der Polizei gesagt ? Wurde ein Notfall vermutet ?
Ich empfehle, einen Anwalt zu Rate zu ziehen oder beim Vorgesetzten der eingesetzten Beamten Aufklärung zu holen und dann zu überlegen, ob ich anwaltlichen Rat benötige.

Mit freundlichen Grüßen
W.Görtz

Polizeiliches Handeln ist hoheitliches Verwaltungshandel und kann als solches durch das zuständige Verwaltungsgericht überprüft werden. Hierzu ist die Einreichung einer Klage notwendig.

Hallo Joanna Elena,

danke für Ihre Anfrage und Ihr Vertrauen.

Soeben habe ich mich mal umgesehen und habe herausgefunden, dass die Polizei die Tür bei Gefahr im Verzug aufbrechen bzw. öffnen lassen darf, das heißt, wenn davon auszugehen ist, dass eine Gefahr für Sie oder andere besteht, die es abzuwenden gilt.

Inwieweit Ihr Wecker nun eine Lärmbelästigung darstellt, kann ich nicht entscheiden, denn ich weiß nicht, wie eindringlich das verursachte Geräusch ist. Haben Sie bei einem der Nachbarn oder einer befreundeten Person einen Schlüssel hinterlegt? Darauf muss in diesen Fällen auch Rücksicht genommen werden. Es empfiehlt sich auf jeden Fall bei der nächsten Reise.

Mein Rat ist abzuwarten, denn es ist ja noch nicht einmal klar, ob Sie eine Rechnung o. ä. bekommen, hiernach könnte man ggf. nun wegen Unverhältnismäßigkeit (die verursachten Schäden stehen in einem Ungleichverhältnis zum auslösenden Ereignis) gegen die Rechnung vorgehen.

Viel Glück, ich hoffe sehr, dass Sie keine Rechnung für den Einsatz erhalten.

Mit besten Grüßen,
Paragraf X

Der Verursacher einer Anscheinsgefahr kommt für die Kosten auf. In den Polizeigesetzen der Länder ist dieses so festgelegt. Wer sich dagegen wehren will, muss das vor dem zuständigen Verwaltungsgericht klären. Falls eine Rechung kommt, steht auf dieser auch die Rechtsgrundlage bzw. was man dagegen unternehmen kann.
mfg
W.

Hallo,
leider kann ich dir zu deinem Problem nichts hilfreiches und konkretes sagen. Tut mir leid.
Viele Grüße - Rat

Hallo,
die Entscheidung, wer für die Kosten aufkommt, trifft die zuständige Verwaltungsbehörde.
Wenn du also meinst, die Kosten für das neue Schloss ersetzt zu bekommen, musst du einen Antrag stellen - von selbst kommt da allerhöchstens der „Leistungsbescheid“ nach dem du den Schlüsseldienst und evtl. die Einsatzkräfte bezahlen musst.

Geh’ mal unauffällig davon aus, dass die Kosten bei dir hängen bleiben. Die Ursache für den Einsatz hast du selbst gesetzt (Fenster auf, Wecker an), da kann es nicht angehen, die Kosten der Allgemeinheit aufzubürden.
Und sei froh, dass du so eine aufmerksame Nachbarschaft hast - oft genug liest man ja von den Leuten, die Wochenlang tot in einer Wohnung liegen, ohne dass das jemanden aufgefallen ist.

Gruß0
HaweThie

Hallo,
also, wenn man das so liest und es auch so geschah, dann ist es eher eine Überreaktion der Einsatzkräfte (Polizei,Feuerwehr je nachdem wer die Tür/Fenster augebrochen hat) zu Vermuten.
In diesem Fall ist eigentlich klar, das ein Regress NICHT akzeptabel ist.
Bei einem Gebührenbescheid solltes DU zeitnah Widerspruch einlegen(Anwalt wäre ratsam, Erst-Beratung ca. 60-100€ für NICHT-Rechtschutzversicherte).
Sollte der Wecker allerdings ein lauten, endlosen „Warn-oder Alarm“-ton (z.B. Sirene, Martinshorn, etc.) haben, welcher auf einen Notfall schliessen lässt, dann hat man die Kosten am Hals.

Hallo,

die Polizei muss einen begründeten (!) Verdacht nachweisen. Der erscheint mir nach dem geschilderten Sachverhalt zu urteilen aber nicht vorzuliegen.

Grüße mki